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Stadtwerke Witten

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Winkelhaus:
Sehr geehrter Mitstreiter aus Witten,

ich habe bereits seit 2004 gegen die überhöhten Preise Widerspruch eingelegt. Meine Akte Stadtwerke ist übervoll. Bisher ist auch nach konkret angedrohter Sperrandrohung nichts passiert. Der Syndikus der Stadtwerke Witten hat mir sogar schriftlich mitgeteilt, dass vorerst nichts unternommen wird.

Vielleicht können wir uns ja mal austauschen.

MfG

moemeister:
Hallo Winkelhaus,

es tut gut mal ein positives Feedback, eines anderen Menschen aus Witten zu hören.
Das mit der Schlussrechnung Strom wird zur Zeit überarbeitet. Der Sachbearbeiter vom "Impuls Kundencenter" kann sich die Schlussrechnung ebenfalls nicht erklären.
Somit ist das Ding immernoch in der Warteschleife (6 Wochen schon). Aber es sieht gut aus, dass es dann doch etwas zurück gibt. Mal sehen.

Nach der Kündigung des Stromanschlusses habe ich gleichzeitig die Gasabschläge von 91€ auf 70€ nach unten korrigiert. Somit verschiebt sich mein Zoff mit den Stadtwerken Witten erst mal auf nächstes Jahr, falls es zu einer Unterzahlung kommen sollte.
Aufgrund der Tatsache, dass es dieses Jahr doch sehr warm ist (letztes Jahr Heizen bis Mai, dieses Jahr Anfang März), die Gaspreise leicht gesenkt und unser Energieverbrauchsverhalten optimiert wurde, gehe ich davon aus, dass es bei der nächsten Jahresrechnung wieder zu einer geringfügigen Überzahlung kommen wird. Auch hier mal sehen.


Die Stadtwerke Witten haben mich mit Sperrandrohung angemahnt, da ich statt der Rückzahlung von ~45 Euro nach meiner Kalkulation ~125 Euro hätte zurück bekommen müssen. Diesen Differenzbetrag habe ich von einer folgenden Abschlagszahlung abgezogen.
Gem. Aussage von Cremer (s.o.) ist eine Verrechung mit dem neuen Abschlag rechtlich nicht statthaft. Da habe ich etwas Muffensausen bekommen. Den Differenzbetrag habe ich also dann doch bezahlt.

So gesehen, hätte ich mir alles was ich oben geschrieben habe sparen können. Hätte, hätte, hätte. Das ganze wg. 80 Euro. Man Man Man.
 
Ich fand trotzdem sehr interessant, sich mit dieser Materie mal auseinander zu setzen und diesen Verbrechern (Energiekonzerne, Energieversorger) genauer auf die Finger zu schauen. Hier, und damit meine ich u.a. auch die Kartelle in bezug auf Ölpreise, versagt unsere Regierung mal wieder auf voller Linie. Die sind sowas von machtlos oder sche*** Lobbyisten.

Gruß, MoeMeister

Cremer:
@moemeister,

neues Abrechnungsjahr, neues Glück :wink:

Abschläge genügend reduzieren oder 2 Monate vor Rechnungsjahresschluss eine Verbrauchskalkulation erstellen, dass man weiß woran man ist (zuviel an Abschlag gezahlt oder nicht)

moemeister:
Hallo Zusammen,

ich hätte da nochmal ne Bitte um eine kurze Beratung.

Ich habe letztes Jahr wie oben beschrieben meine Beiträge auf 70Euro reduziert und die Einzugsermächtigung entzogen.
Aufgrund des warmen Winters 2007 hat sich mein Verbrauch von ~14.100kWh auf ~10.500kWh reduziert. Des weiteren, wie RR-E-ft richtig geschrieben hat, wurden die Gaspreise zum 01.04.2007 reduziert.

Daraus folgt, dass ich trotz Reduzierung der Abschläge eine Rückzahlung erhalten habe. Das ist natürlich erstmal positiv. Jedoch finde ich, dass die Preisanpassung der Stadtwerke Witten zu gering ausgefallen ist und möchte mich dagegen wehren. Auch in Hinblick auf die wahrscheinlich höheren Verbrauchswerte aufgrund von Familienzuwachs möchte ich mir eine Tür offen halten.

Wenn ich jetzt keinen Einspruch gegen die \"neuen\" Preise erhebe, würde es ja bedeuten, dass ich die aktuellen Preise akzeptiere. Damit wäre mir im nächsten Abrechnungsjahr kein Einspruch mehr möglich.

Kann mir jemand einen Tipp oder Musterschreiben geben, wie ich mich am besten gegen die weiterhin unbilligen Preise und die zu gering ausgefallenen Preisanpassung wehren kann?

Vielen Dank und Gruß

MoeMeister

Cremer:
@moemeister,

Musterbrief finden Sie auf den Seiten des BdE.

Wehren gegen Preisanpassungen können Sie nur, wenn Sie Widerspruch nach § 315 einlegen.

da sie nur die Abschläge gelürzt haben, haben Sie nicht gegen die Preisehöhe und Preissteigerungen Widerspruch eingelegt. Dies geht nur gemäß Musterbrief

Legen Sie jetzt mit Musterbiref Widerspruch ein.

Wie alles geht finden Sie auf den Seiten des BdE

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