Hallo jroettges,
Stelle bitte klar, worum es hier geht. Um Strom oder Gas. Das ist wichtig, denn die Lage ist da inzwischen sehr viel anders geworden.
Beim Strom sowieso, denn da kann man ja zu einem anderen Anbieter wechseln, der auch noch billiger als die EWE ist. Die (EWE Netz GmbH) bleibt ja in jedem Falle der örtliche Netzbetreiber und für alle technischen Belange des Anschlusses zuständig. Dafür bekommt sie ja die Netznutzungsentgelte.
Beim Erdgas ist die Lage etwas anders. Die EWE (EWE Netz GmbH) ist Netzbetreiber und die EWE AG verkauft das Gas, das man augenblicklich noch nirgends anders kaufen kann.
Ich glaube ich habe da irgendetwas nicht mitbekommen :oops:
Was hat sich geändert? Seit wann? Heißt das, daß man jetzt dem Strompreis nicht mehr widersprechen kann?
Wie ist jetzt vorzugehen?
Ich habe nach Hinweisen hier im Forum gesucht, aber nichts gefunden.
Ich will der Preissenkung noch widersprechen. Innerhalb welcher Frist muß man das eigentlich tun? Und kann ich da den bisherigen Musterbrief nehmen, oder muß hier etwas Besonderes beachtet werden?
Nachdem die EWE neue Vertragsbedingungen versendet hat und dem, nach dem was ich hier gelesen habe, eben nicht widersprochen (Frist war glaube ich 6 Wochen) werden darf, da man sonst eine Kündigung bekommt, würde sich das etwas mit dem Widerspruch wegen der Preissenkung überschneiden.
Die Preissenkung habe ich vor kurzem erst mitbekommen.
Und wer ist denn preiswerter als die EWE? Ich dachte die wäre der preiswerteste Stromversorger.
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar! :cry: