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Autor Thema: Kürzung wg. Minderverbrauchs Antwort des EVU - wie reagieren  (Gelesen 4011 mal)

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Offline Solaria

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Hallo,

ich habe meine Abschläge (für 3 Monate) auf unter 20,--€ gekürzt aufgrund Minderverbrauchs und zu erwartender Überzahlung. Diesen mit mildem Winter, veränderten Verbrauchsverhalten, Anschaffung energiesparender Geräte begründet, mit Angabe der genauen Zählerstände und einer ausführlichen Berechnung nach alten Preisen. (Einwand wegen Unbilligkeit)
19% Mwst. ab 2007 habe ich auch berücksichtigt.
Jahresabrechnung kommt Anfang April.

Im folgenden die Antwort (das Wichtigste) der EWE:

...

Allerdings können wir Ihre Aufrechnung der mtl. Abschläge nicht akzeptieren, da diese nach Tarifen errechnet wurden, die nicht aktuell sind. Daher legen wir gegen die Berechnung der mtl. Abschläge nach Ihrem Ermessen Widerspruch ein.

Die Festsetzung des Abschlagsbetrages obliegt nach Maßgabe der unseren Lieferverhältnissen zugrundeliegenden Rechtsverordnung uns
(§25 Abs. 1 AVBGasV / AVBEltV, letzteres entspricht jetzt § 13 Abs. 1 StromGVV). Hierfür sind selbstverständlich die jeweils geltenden Preise zugrunde zu legen. Sollten sie aus verbrauchs-bedingten Gründen *Anlaß zur Reduzierung des geltenden Abschlages sehen, so teilen Sie uns dies bitte mit.  Hier sind allerdings die aktuellen Energiepreise zur Berechnung zu verwenden.

...

* Dies hatte ich bereits mit meinem Schreiben getan!

Muß ich auf dieses Schreiben reagieren? Wenn ja, wie?

Vielen Dank für die Mühe

Solaria

Offline ESG-Rebell

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Kürzung wg. Minderverbrauchs Antwort des EVU - wie reagieren
« Antwort #1 am: 13. Februar 2007, 18:29:14 »
Zitat von: \"Solaria\"
Allerdings können wir Ihre Aufrechnung der mtl. Abschläge nicht akzeptieren, da diese nach Tarifen errechnet wurden, die nicht aktuell sind.

Die versuchen natürlich, Dich zu verschaukeln :!:

Eine Aufrechnung der Abschlagszahlung mit offenen Forderungen, die gegen §30 AVBGasV verstößt, hast Du ja nicht vor, sondern nur eine Kürzung der Abschlagszahlung aufgrund absehbaren Minderverbrauchs.

Zitat von: \"Solaria\"
Die Festsetzung des Abschlagsbetrages obliegt [...] uns. Hierfür sind selbstverständlich die jeweils geltenden Preise zugrunde zu legen.


Das führt natürlich dazu, dass Du in jedem Fall Abschlagszahlungen in Höhe der umstrittenen Forderung bezahlst; im Ergebnis also auf einen Rückforderungsprozess verwiesen wirst.

Also - nicht einknicken und nicht mehr zahlen. Sonstige Reaktionen sind auch nicht notwendig, denn die wissen ja, dass sie nicht im Recht sind.

Gruss,
ESG-Rebell

Offline Cremer

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Kürzung wg. Minderverbrauchs Antwort des EVU - wie reagieren
« Antwort #2 am: 13. Februar 2007, 19:44:20 »
@Solaria,

in der GVV als auch AVBGasV ist nicht geregelt, wer die Abschlagshöhe (einseitig) festsetzen kann
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
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gerd@cremer-kreuznach.de

Offline jroettges

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Kürzung wg. Minderverbrauchs Antwort des EVU - wie reagieren
« Antwort #3 am: 13. Februar 2007, 20:39:32 »
@Solaria
Warum auch einfach, wenn es kompliziert geht?

1. Abbuchungsermächtigung zurückziehen, wenn nicht schon geschehen.
2. Genau auffieseln was man wann bezahlen wird und dies gut begründen.
3. Dies peinlich genau einhalten.

Machen recht viele im EWE-Land und werden irgendwann auch nicht mehr mit Mahnungen behelligt...

Offline Solaria

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Kürzung wg. Minderverbrauchs Antwort des EVU - wie reagieren
« Antwort #4 am: 23. Februar 2007, 09:21:15 »
Hallo,

herzlichen Dank an alle!
Nun weiß ich wenigstens, daß ich darauf nicht mehr reagieren muß.

Konnte leider nicht eher antworten.

@ jroettges

Punkt 1, 2, 3 habe ich genauso gemacht und tatsächlich seit 3 Monaten erhalte ich keine Mahnungen mehr.

Grüße


Solaria

 

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