Hallo MartinG
Nun, dann kann man nur sagen, Abzocke !!!!
1.)
Sofort in Bezug auf die anstehende Preissteigerung zum 1.1.2005 Widerspruch gemäß einem der verschiedenen hier im Forum veröffentlichten Musterbriefen in Bezug auf § 315 BGB einlegen! Akzeptiert werden nur 2% Steigerung
2.)
Das ist Wucher, würde gleichzeitig die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg einschalten.
3.)
Bei der Landeskartellbehörde, meistens beim Ministerium für Wirtschaft angesiedelt, Anzeige gegen die Stadtwerke Backnang bzgl eines Verstoßes gegen das Verbot des Preishöhenmissbrauchs, § 19 Abs. 4 Nr. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerfsbeschränkungen (GWB)erstatten, sowie wegen marktbeherrschender Stellung und bitten, die Preise kartellrechtlich prüfen zu wollen. Im ersten Schrift will ein solches Ministerium auch nicht gleich in Ihrem Sinne, lieber Herr MartinG, loslegen und beruft sich darauf, dass die Preise ausgewogen wären und dass eine marktbeherrschende Stellung wohl nicht vorliegen werde.
Ich hatte bei uns nach zwei Briefen an die Landeskartellbehörde beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) in Rheinland-Pfalz (der zweite Brief war etwas härrter und das Ministerium angreifend) die Bestätigung erhalten, dass die Stadtwerke Bad Kreuznach eine markbeherrschende Stellung ausüben.
4.)
In einem Schreiben an die Stadtwerke Backnang argumentieren, dass hier grobfahrlässige Managementfehler der Geschäftleitung bzw. des Aufsichtrates vorliegen, wenn sie Preise in einem Schritt um 18 % erhöhen. Man hätte dann viel früher in kleinen Schritten (2-3%) begingen müssen die Preise in kürzen Zeitintervallen zu erhöhen.
Wünsche viele unterstützende Grüße aus Bad Kreuznach