Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg als Landeskartellbehörde schreibt zu den gestiegenen Gaspreisen der Stadtwerke Backnang Folgendes:
\"[...] Begründet werden die jüngsten Preissteigerungen von den Gasversorgungsunternehmen mit stark gestiegenen Gasbezugskosten, deren Ursache in deutlich höheren Heizölpreisen in 2004 und zu Anfang 2005 liegen. Die Bindung des Gaspreises an die Entwicklung des Heizölpreises ist auf Regelungen in den langfristigen Erdgasbezugs- und Erdgasabsatzverträgen zurückzuführen. Dies ist rechtlich zwar nicht vorgeschrieben; vielmehr handelt es sich hierbei um vertragliche Vereinbarungen insbesondere zwischen den Gasproduzenten (u.a. aus Russland, Norwegen, Niederlande) und den deutschen Gasimporteuren (u.a. Ruhrgas, WinGas).
Das Bundeskartellamt in Bonn prüft derzeit, ob diese Preisgleitklausel ein wettbewerbsrechtlich zulässiges Preisbildungsinstrument ist und ob die Gasversorgungsunternehmen ihre Preissetzungsspielräume missbrauchsfrei gestalten. Das Ergebnis dieser Prüfung bleibt abzuwarten und wird dann zu gegebener Zeit voraussichtlich in der Presse veröffentlicht.
Bezüglich der konkreten Preiserhöhungen bei Ihrem Gasversorgungsunternehmen wäre anzumerken, dass die Gaspreise von den 107 selbständigen Gasversorgungsunternehmen in Baden-Württemberg in eigener Verantwortung festgesetzt werden. Eine staatliche Genehmigungspflicht besteht seit 1959 nicht mehr.
Die Landeskartellbehörde kann im Wege der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht nur dann eingreifen, d.h. ein kartellrechtliches Verfahren durchführen, wenn ein einzelnes Gasversorgungsunternehmen seine marktbeherrschende Stellung missbräuchlich ausnutzt.
In diesem Zusammenhang wurde von der Landeskartellbehörde vorrangig untersucht, inwieweit über die vorgenommenen Preiserhöhungen, wie von dem Gasversorgungsunternehmen im allgemeinen kommuniziert, tatsächlich nur die gestiegenen Gasbezugskosten weitergewälzt wurden. Sollten die gestiegenen Gasbezugskosten vom Unternehmen eins zu eins über die Preise weitergegeben worden sein, so sieht die Landeskartellbehörde grundsätzlich keinen Anlass für ein weiteres Tätigwerden.
Von der SWB wurden die Arbeitspreise zum 01.01.2005 um rd. 0,61 Cent/kWh erhöht. Eine weitere Preiserhöhung zum 01.04. und 01.07.2005 ist nach Angaben der SWB nicht beabsichtigt.
Nach Auswertung der übersandten Unterlagen und Erläuterungen werden von der SWB die höheren Gasbezugskosten vom Vorlieferanten im Betrachtungszeitraum April 2004 bis einschließlich April 2005 nahezu eins zu eins, d.h. zumindest erlösneutral, durch die genannte Preiserhöhung an die Endkunden weitergegeben. Im Betrachtungszeitraum liegt die vorgenommene Gaspreiserhöhung zum 01.01.2005 sogar unter den bisher vom Vorlieferanten berechneten und bis einschließlich Juli 2005 angekündigten Gasbezugspreiserhöhungen.
Aus Sicht der Landeskartellbehörde liegen daher keine Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Erhöhung der Erdgaspreise durch die SWB vor, insbesondere keine willkürliche Preisanpassung und willkürliche Variabilität des Preiserhöhungszeitpunktes.\"
Gruß
MG