Energiepreis-Protest > SWK Stadtwerke Kaiserslautern
Gaspreisansetzung Oktober 2004?
Cremer:
@ktown,
Sie sollten nur den preis für Ihre jahresrechnung verwenden, der zum Zeitpunkt Ihres Widerspruches gab.
Alles andere ist, sich aufs Glatteis zu bewegen, so wie heute morgen in manchen Landesteilen
ktown:
@e-Stromer: Ich denke eine vollkommene Einstellung der Zahlungen war nicht im Sinne des Erfinders. Wenn ich das alles richtig verstanden habe, dann könnte ihnen gerade deswegen der Gasversorger dann doch das Gas abdrehen.
@cremer: genau dies mach ich ja nun seit 2 Jahren. Meine Frage war ja wie man sich verhalten sollte wenn der aktuelle Preis unter diesen fällt. Wenn ich es aber richtig verstanden habe gibt man trotzdem den Widerspruch ab und nimmt aber diesmal den aktuellen und niedrigeren Preis.
e-Stromer:
hallo, @ktown,
Du schreibst:
<@e-Stromer: Ich denke eine vollkommene Einstellung der Zahlungen war nicht im Sinne des Erfinders. Wenn ich das alles richtig verstanden habe, dann könnte ihnen gerade deswegen der Gasversorger dann doch das Gas abdrehen.>
Nein, nein, da hab ich keine Sorge, denn
die StW dürfen Gas gar nicht abstellen - siehe AVBGasV und die einschlägige Rechtsprechung -
sonst würden sie es ja tun - sie hüten sich - sie wissen schon, warum (nicht)!
Auch taten und tun sie es nicht bei anderen Rebellen.
Dabei wäre es doch \'sooo genial\' - für die StW ;-)
>>> einfach ihre billigen Preise zu nennen und mit mir zu verhandeln (!)
oder gerichtlich konkret feststellen zu lassen, gell! :D
Wenn deren Preise billig wären nach § 315 BGB, würden sie doch die Offenlegung
ihrer Kalkulation herausrücken - oder?
und dann... wenn die Billigkeit festgestellt ist,
zahle ich diese sogar promt - versprochen ;o)
Den Gaspreis haben die innerhalb von - ziemlich genau 10 Jahren -
von ca. 3,9 Pfennig auf ca. 4,9 Ct unberechtigterweise einseitig erhöht.
Ob solche Handhabung \'im Sinne des Erfinders\' ist? Deren sicherlich... vorerst...
Und nun rechne mal, ktown ;-) ... und auch, ob Dein Realeinkommen in
ebensolchem Maße gestiegen ist.
Die StW reagieren ja schon gar nicht. Anders wäre es kundenfreundlich und ehrlich,
dazu insbesonders mit dem \'Inhalt\':
"Mit den Gaszahlungen unserer Kunden werden \'die-sich-in-roten-Zahlen-befindlichen-Nebenbetriebe\' finanziert ;-)
Gruß
superhaase:
@ktown:
Wenn Du mal die ganzen als"wichtig" markierten Beiträge unter Grundsatzfragen lesen würdest, dann würdest Du wissen:
Ich nehme an, Du bist Tarifkunde., dann gilt:
- Man kann selbst keinen Preis festlegen.
- Man zahlt freiwillig und unter Vorbehalt einen beliebigen Preis (evtl. auch 0), den man mit dem Unbilligkeitseinwand ankündigt.
- Bei jeder neuen Preisfestsetzung des Versorgers sollte man seinen Unbilligkeitseinwand wiederholen und dem neuen Preis widersprechen. Dabei künfigt man dann wieder die Zahlung irgendeines Preises unter Vorbehalt an.
Für Sondervertragskunden gilt der bei Vertragsabschluss vereinbarte Preis, da die Preisanpassungsklauseln höchstwahrscheinlich unwirksam sind.
Noch Fragen, Kienzle?
ciao,
sh
Fireman:
Hallo,
zunächst möchte ich mich an dieser Stelle bei allen Leuten hier im Forum bedanken, die sach- und fachkundige Informationen zur Verfügung stellen, um Verbrauchern zu helfen, gegen überhöhte Preise der EVU\'s vorzugehen. Ganz besonders möchte ich Herrn Fricke (RR-E-FT) aus Jena und Herrn Cremer (Cremer) aus Bad Kreuznach danken.
Auch ich bin einer der "Aufmüpfigen" und pflege regen Schriftverkehr mit der Gasanstalt Kaiserslautern, immerhin habe ich mal eine gewisse "Ruhe" ohne Mahnungen erwirkt. Die Gasanstalt will nunmehr für die weitere Vorgehensweise "anhängige Gerichtsverfahren abwarten und auch künftig nach den Vorgaben der Rechtssprechung agieren".
Mit aktueller Post erreichte mich nun im Rahmen der Information über eine bevorstehende Preissenkung ein Vertragsangebot für einen neuen Erdgas-Sondervertrag, welches ich weiter unten in Kopie einstelle. Nach meiner Beurteilung handelt es sich dabei nicht um ein Fix-Preis-Angebot, mir stellt sich nunmehr die Frage nach dem weiteren Vorgehen: Unterzeichnen mit Hinweis auf bisherige Widersprüche oder nicht unterzeichnen
Die hiesige "Initiative für faire Gaspreise" geht davon aus, dass eine Zustimmung zu diesem Sonderpreis/-vertrag unter der Einschränkung, dass die bisher getätigten Widersprüche und zuletzt akzeptierten Preise gültig bleiben, kein Problem darstellt und die bisherigen Widersprüche damit nicht ausgehebelt werden.
Mich interssiert eine Antwort zu der bereits o.g. Frage: unterzeichnen oder nicht unterzeichnen - Und falls unterzeichnen mit Einschränkung oder unter Vorbehalt: Wie sollte dieser aussehen?
Vielen Dank für eine Rückinformation, ich kann mir vorstellen, dass die Antwort viele "mitstreiter" interessiert
[Edit DieAdmin: Anschreiben und Vertragsangebot entfernt]
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