Energiepreis-Protest > SWK Stadtwerke Kaiserslautern

Gaspreisansetzung Oktober 2004?

<< < (3/7) > >>

RR-E-ft:
@ktown

Wie man auf eine Gaspreissenkung reagieren sollte, ist umfassend dargestellt.

Woher wollen Sie wisen, dass der verringerte Gaspreis der Billigkeit entspricht, also keinen unangemessen hoch einkalkulierten Gewinnanteil (mehr) enthält?

Bitte informieren Sie sich über die Möglichkeiten von Gastarifkunden bzw. Tarifkunden und Sondevertragskunden.

ktown:
Beispiel:
Festgesetzer Preis von mir: 0,042 EUR/kWh
neuer (fiktiver) Preis der Gasanstalt: 0,039 EUR/kWh
Es ist klar das es noch nicht so ist. Derzeit liegt der Preis bei 0,046EUR/kWh
Ich würde also ab dem Zeitpunkt wo der Arbeitspreis unter meinem Festgesetzten fallen würde wie immer Einspruch einlegen nur mit dem Unterschied, dass ab dann die 0,039 EUR/kWh angesetzt wird und nicht meine 0,042 EUR/kWh.

RR-E-ft:
@ktown

Offensichtlich haben Sie sich noch nicht in zureichendem Maße kundig gemacht, sonst wüssten Sie wohl, dass es dem Kunden rechtlich nicht zusteht, seinerseits einen Preis einseitig festzusetzen.

Bitte informieren Sie sich also zunächst unter Verwendung der Suche- Funktion.

ktown:
Vielleicht war festsetzen das falsche Wort.  :oops:   Aber ich muß doch bei meiner Jahresabrechnung einen Preis (unter Vorbehalt) zugrunde legen um die Abrechnung zu überprüfen?

e-Stromer:
@ktown

… woher – aufgrund welcher Grundlagen? - sollte ich die mir
von meinem Versorger zugesandte Abrechnung überprüfen können?
Woher soll ich wissen, welche Preise billig sind?
 
Ich reduzierte meine ‚Zahlung’  auf Null, und dies tue ich bis auf weiteres -
ich bin ein geduldiger Verbraucher. Unter Vorbehalt zu zahlen,
ergäbe für mich keinen Sinn, weil ich meine Rückforderungen ja selbst einklagen müsste.

Gespannt bin ich, ob und wann mir meine StW ihre billigen Preise liefern werden
– unterlegt mit ihrer nachvollziehbaren Kalkulation über Jahre rückwirkend -  
und ob sie mir außerdem auch endlich ihre Satzung, Eigenbetriebsverordnung usw. zusenden.

So ich deren Schreiben (mit Erklärungen und Begründungen der verallgemeinerten bekannten Phrasen,
völlig ungenügend, nicht nachvollziehbar und konkret nachprüfbar, trotz Mammutlänge)
an Einwender bezüglich § 315 las, denke ich, sie werden es unterlassen,
mir dasselbe zu senden, zumindest kam bis dato nichts bei mir an.

Generell wollte ich gerne vom Gericht die billigen Preise geprüft und festgestellt haben.
Ich warte einfach ab, ob meine StW das auch wollen.
Ich bin zuversichtlich: so oder so werden *mein Versorger und ich gut miteinander auskommen*
– vorher kam nur er gut (r)aus – ich weniger !

Mich interessiert ganz besonders DAS Urteil im Juni!

Gruß Stromer

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln