Energiepreis-Protest > SWK Stadtwerke Kaiserslautern

Gaspreisansetzung Oktober 2004?

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ktown:
@RR-E-ft: Versteh jetzt nicht ganz???? Ich hab bei meiner Jahresabrechnung im Mai diesen Jahres den ersten Preis von 2005 zur Grundlage der Abrechnung genommen. Hab ich nun damit diesen Preis somit "anerkannt" und kann nun für 2006 nicht auf den Preis von 2004 zurück?

RR-E-ft:
@ktown

Wenn man dummerweise geschrieben haben sollte, dass man nur die 2005er Preise anerkennt, dann wird man diese anerkannt haben und kann dann eben nicht bis auf die 2004er Preise zurück, sonst schon.

Wenn man also die 2005er Preise anerkannt haben sollte, gäbe es ein Problem.

Schöfthaler:
@RR-E-ft

Selbst wenn jemand versehentlich mal "anerkannt" hatte - kann er nicht zu einem späteren Zeitpunkt (z.B. aufgrund Zurkenntnisnahme neuer Fakten?) diese Anerkennung widerrufen und die Unbilligkeit einwenden?

RR-E-ft:
@Schöfthaler

Derjenige, für den sich diese Frage stellt, sollte sich an einen Rechtsanwalt wenden, um weiter auf sicheren Wegen zu wandeln.

Eine generelle und pauschale Aussage lässt sich nicht treffen.

Aus kommt auf die Umstände des Einzelfalles an.

ktown:
So heute teilte die Gasanstalt über die Presse mit, das die Preise zum 01.05 um 7,8% gesenkt werden. Nun sind wir bald soweit, es ist noch eine Differenz von 0,43 cent zwischen meinem Einspruchspreis und dem ab 1.05 gültigen Preis. Also so unwahrscheinlich war meine utopischer Gedankengang nun wohl doch nicht.
Also stell ich nochmal die Frage: Wie soll man sich als Gaspreisrebell verhalten wenn wirklich der aktuelle Preis unter dem selbst angesetzten Preis fallen würde?

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