Energiepreis-Protest > eins energie in sachsen

Weitergabe der Mehrwertsteuer-üblicher Einspruch?

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Martinus11:
Hallo,
darf ich da noch mal nachhaken?

Wenn man - wie hier vorgeschlagen - die MWST-Erhöhung NICHT bezahlt und damit keinen neuen, höheren Preis ab 2007, liefert man da nicht auch eine mögliche Angriffsfläche?

Es mag ja richtig sein, dass man rechnerisch formal keinen "billigen" Gesamtpreis (mit erhöhter MWST) ermitteln kann und solange am besten einfach den alten weiterbezahlt. Aber andererseits hat die MWST-Erhöhung inhaltlich doch nichts mit meinem Widerspruch gegen das EVU und dessen unbilligen Erhöhungen zu tun. Sollte man so gesehen nicht "eigentlich" die MWST bezahlen und könnte die Weigerung nicht negativ interpretiert werden bzw. das EVU zu Recht dazu veranlassen zui sagen "Also die MWST musst du aber in jedem Fall bezahlen und wenn nicht, dann drehe ich den Gashahn zu oder mache sonstwas".

Sehen das hier alle so eindeutig, dass man die MWST nicht bezahlen sollte?

Grüße,

Martin

Cremer:
@Martinus11

nein, es sind ja Abschläge, die jahresrechnung kommt erst danach.

Deshalb ist es unschädlich,

Gleicher Abschlagsbetrag, ob Abschlag inkl. 16% oder Abschlag inkl. 19%

a315ma:
Trotzdem nochmals die Frage:
wenn ich jetzt Widerspruch einlege (hier EnBW) und den bisherigen Abschlag beibehalte, so kommt es doch bei der Jahresrechnung zum Schwur:
- ich habe den Bruttopreis auf den Stand von 2004 "eingefroren"
- auf diesen kommen seither 16% MWSt
- ebenso beim Grundpreis
dann
- müsste ich trennen nach Verbrauch vor/nach 1.1.2007
- müsste ich auf den Bruttopreis für den Verbrauch nach 1.1.2007 nun 19% MWSt aufschlagen  oder
- ich kürze diesen Bruttopreis um ca. 3%
- ebenso beim Grundpreis.
Wahrscheinlich ist auch mit weiteren 3% "Abschlag" genug verdient, aber ob dies "durchgeht" ?
MfG
a315ma

Christian Guhl:
@a315ma
Also irgendetwas bringen Sie hier durcheinander. Auf den Bruttopreis kommt keine MwSt. mehr. Die ist da schon enthalten.
Ist doch ganz einfach : bis 31.12.2006 Nettopreis vom 01.09.2004 plus 16%
ab 01.01.2007 Nettopreis vom 01.09.2004 plus 19%.
Kürzen können Sie bei der MwSt. nichts ! Das steuerliche Problem ist doch, daß, wenn am 31.12. keine Abrechnung durchgeführt wird, der gesamte Verbrauchszeitraum mit 19% besteuert wird. Aber das können Sie ja auf der Jahresabrechnung sehen : Hat der Versorger für den gesamten Zeitraum 19% berechnet oder sind die Zeiträume geteilt in 16% und 19%. Und genauso verfahren Sie. Nur mit den Preisen vom 01.09.2004.

Martinus11:
Also die Abschläge werden besser nicht verändert - jedenfalls nicht wegen der MWST-Erhöhung.
Bei der Jahresabrechnung allerdings rechnet man den Anteil ab 1.1.2007 korrekt mit 19 % ab.

Habe ich das soweit richtig verstanden?

Grüße,

Martin

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