Energiepreis-Protest > eins energie in sachsen
Weitergabe der Mehrwertsteuer-üblicher Einspruch?
QE.2:
Hallo
Ja, die Erdgas Südsachsen gibt zum Jahresanfang 2007 "nur" die Mehrwertsteuer weiter. Ist dort der übliche Einspruch berechtigt, oder sollte ich nun die 3% auf den von mir zuvor gekürzten Abschlag aufschlagen?
Viele Grüße QE.2
superhaase:
Wie immer ist zu unterscheiden:
1. Tarifkunde:
Nein, denn die gesamte Forderung ist bis zur gerichtlichen Feststelleung eines billigen Preises nicht fällig. Alles was Du zahlst ist freiwillig und eine rein willkürlich festgelegte Summe, die Du in keiner Weise begründet "ausrechnen" kannst. Natürlich darf Du freiwillig 3% mehr zahlen, ändert aber nichts an der Rechtslage.
2. Sondervertragskunde:
a:
Wenn im Vertrag ein Bruttopreis vereinbart war, musst Du nur diesen Anfangs-Bruttopreis zahlen, da aufgrund der unwirksamen Preisänderungsklauseln alle weiteren Erhöhungen ja der Grundlage entbehren.
b:
Wenn im Vertrag ein Nettopreis vereinbart war, bleibt nur der Nettopreis unverändert, dann kommt die neue MWSt. oben drauf und Du musst mehr zahlen.
ciao,
sh
QE.2:
Hallo
Ja, gut, ich bin Tarifkunde. Muß ich aber wieder wie sonst einen Einspruch gegen diese neuerliche Forderung machen ?
Gruß QE.2
superhaase:
Allgemein wird hier empfohlen:
Neuer Preis -> neuer Widerspruch
Dabei weiterhin den alten Preis unverändert weiterzahlen.
Am besten den Widerspruchsbrief standardisiert so gestalten, dass man nur noch das Datum anpassen muss, und ab die Post.
Man hat ja schließlich anderes zu tun... z.B. hier im Forum Ratschläge geben etc. ;)
ciao,
sh
QE.2:
Danke
Gruß QE.2
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