Energiepreis-Protest > eins energie in sachsen
Weitergabe der Mehrwertsteuer-üblicher Einspruch?
Fidel:
Moin:
@Joebi
--- Zitat ---
Die Erhöhung der Mehrwertsteuer von 16 % auf 19 % beträgt 18,75 %.
Rechengang : 19 - 16 x 100 : 16 = 18,75
16 x 18,75 % + 3 = 19 Prozent
--- Ende Zitat ---
Habe ich da etwa die letzte Mathematikreform nicht mitbekommen? Meiner Berechnung zufolge ergibt
19 - 16 x 100 : 16 = -81
Das von Ihnen errechnete Ergebnis ergibt sich auf diese Weise:
(19 - 16) x 100 : 16 = 18,75
Gruß
Fidel
RR-E-ft:
@Fidel
Möglicherweise kann man die neuen Bruttopreise folgendermaßen bestimmen:
neuer Preis= alter Preis : 1,16 x 1,19
wobei es um die Bruttopreise geht, die Nettopreise sich ja gar nicht ändern.
Monaco hat es doch vorgerechnet.
Wenn aus 100 EUR dann 102,59 EUR werden, beträgt die effektive Preiserhöhung ca. 2,59 Prozent.
Free Energy:
Hallo Herr Fricke,
auch uns ist nicht klar, ob diese MwSt.- Erhöhung nun gezahlt werden sollte, oder sogar gezahlt werden muss, oder nicht und ob man deswegen dann erneut Widerspruch einlegen sollte.
Wie sehen sie die Lage ? ?
Gruß
Free Energy
Lutz:
@ Free Energy,
ich habe die Mitteilung von meinem EVU (ESB) erhalten, dass durch die Umsatzsteuererhöhung die Abschläge (= mein errechneter Betrag) unverändert bleiben. Lediglich die Teilbeträge für Netto (weniger) und Umsatzsteueranteil (mehr) verändern sich.
Gruß
Lutz
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