Energiepreis-Protest > eins energie in sachsen

Weitergabe der Mehrwertsteuer-üblicher Einspruch?

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Fidel:
Moin:

@Martinus11

Genau so würde ich auch verfahren. Und zusätzlich Ihrem EVU die Zählerstände vom 31.12.2006 mitteilen.

Gruß
Fidel

Monaco:
Grundsätzlich muss ich Martinus 11 Recht geben.

Warum stehen denn jetzt die Versorger am Pranger? Weil Sie den Bogen überspannt haben! Zuviel zerreißt irgendwann den Sack.

Gut ist, dass wir jetzt Paroli bieten. Die Mwst. hat jedoch nichts mit Versorgern zu tun. Hier zwischen den Zeilen eine Möglichkeit zu finden, diese ggf. nicht zahlen zu müssen, erscheint (zumindest mir) etwas übertrieben.

Wenn wir glaubwürdig und grundsätzlich zahlungswillig bleiben wollen, sollten wir wegen der MwSt. kein so großes Aufheben machen. Schließlich sind es "nur" 2,59% mehr. Da geht es bei manchem schon um das vielfache mehr.

Ich habe es übrigens folgendermaßen gemacht:
Ich habe den Zeitraum bis zum Jahresende und den Zeitraum im neuen Jahr nach Gradtagzahlen aufgeteilt und den Arbeitspreis entsprechend berechnet. Den Grundpreis habe ich zeitanteilig gesplittet. Die 4 Teilpreise (AP alt, Ap neu, GP alt, GP neu) habe ich dann addiert und durch 12 geteilt. Das ist jetzt mein neuer Abschlag.

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

joebi:
@ Monaco

Die Erhöhung der Mehrwertsteuer von 16 % auf 19 % beträgt 18,75 %.

Rechengang  19 - 16 x 100   16 = 18,75

                     16 x 18,75 %  + 3 = 19 Prozent

Freundliche Grüsse

joebi

Monaco:
@joebi

Mir ging es nicht um die prozentuale Erhöhung der Mehrwertsteuer, sondern um die prozentuale Erhöhung des Bruttopreises. Schließlich kommt es nur auf diesen an.

Hier rechnen wir richtig:
119:116 = 1,0259

Oder anders ausgedrückt:
Ein Artikel der heute 100,00 € incl. 16% MwSt. kostet, kostet 2007 (bei exakter Umrechnung) 102,59 € (100 : 1,16 x 1,19).

Übrigens: Eine nächste MwSt.-Erhöhung um wieder 3% käme uns noch "günstiger". Nämlich nur 2,52% auf den dann "alten" Bruttopreis.

Jetzt kommen wir aber vom eigentlichen Thema ab ...


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

a315ma:
@Christian Guhl
Natürlich meinte ich die Nettopreise + MWSt ! Die MWSt kann ich nicht kürzen, aber ich könnt den Nettopreis "drücken", um die gleiche Höhe der Abschlagzahlungen zu erreichen.
@alle
Leider kann ich erst heute antworten. Vielen Dank für die Aufkärung. Ich werden mich analog Martinus11/Monaco verhalten.

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