Danke für die schnellen Antworten...
So, ich konkretisiere den Fall jetzt näher:
Erstens war ich selbstverständlich mit einem Anwalt im Amtsgericht während der "Güteverhandlung", bzw. Anhörung.
Zweitens, der Vorsitzende hatte meines Erachtens überhaupt keine Ahnung vom §315 BGB, er konnte sich auch laut eigener Aussage kaum vorbereiten da ihm der Fall von einem Kollegen kurz vorher zugetragen wurde.
Ich habe selbstverständlich die Musterbriefe (zu finden auf
www.energiepreise-runter.de) verwendet, ausführlich und sogar mit meinem eigenen Berechnungsbogen, dem ich die gleiche Grundlage zuwies wie der RWE das eben handhabt:
Den Verbrauch (1078 m3) x den Faktor 11,43 (kwh) x 4,39240 Cent, dann geteilt durch 100, ergab bei mir um die 700 Eur., selbstverständlich habe ich die Mehrwertsteuer berücksichtigt, also ich kann rechnen!
Doch die RWE hat nach wie vor eine Nachforderung für die Jahresabrechnung von sage und schreibe 1025 Eur. errechnet.
Das kann nur Humbug sein, die Abschläge sind in jener Rechnung schon berücksichtigt, soll heissen, bei einem Verbrauch pro Jahr von nur 1078 Kubikmeter (das ist verdammt niedrig) will die RWE eine exorbitante Nachzahlung.
Kein Wunder dass ich mich verweigere, und eben wegen dieser selbigen "Verweigerung" möchte die RWE eine Gassperre vor Gericht durchsetzen!
So, das Wesentliche ist gesagt. Ja, mein Anwalt hat der RWE bei Sperrung 500.000 Eur. Strafe angedroht, ersatzweise 6 Monate Haft für den Vorstandsvositzenden Roels (ehem. Shell Oil), ja, ich habe alle Musterbriefe verwendet, ja ich schulde der RWE auf keinen Fall soviel Geld, und die Kontoauszüge der RWE weisen eklatante Fehler auf, einige Abschläge meinerseits wurden nicht einmal erwähnt, bzw. in der Aufrechnung erwähnt!
Bei solch einer Sachlage, und der Tatsache dass ich mich auf "unbillige Gasversorgung" seitens eines Monopolunternehmens berufe, und der Tatsache dass ich die RWE dazu aufforderte (Einschreiben) ihre Kalkulationsgrundlagen offenzulegen, kann ich rein theoretisch nicht verlieren, bzw. die RWE mir den Gashahn zudrehen.
Wieso dann beschleicht mich dieses dumme Gefühl, dass der Richter trotzdem nicht zu meinen Gunsten entscheiden wird, obwohl ich ihm ausdrücklich sagte dass das Bundeskartellamt es als "rechtswidrig" erachtet, den Gasanschluss zu sperren.
Und für die letzten Zweifler, ich habe schon längst das Landeskartellamt (Herrn Straßburger) über die Zustände informiert. Und Herr Straßburger hatte zwar ein nettes Gespräch mit mir geführt, jedoch konnte er mir augenscheinlich nicht weiterhelfen!
Also, wie konnte so etwas wie gestern vor dem Amtsgericht passieren?
Ich würde mich nunmehr über tatsächliche Lösungswege, bzw. konkrete Ratschläge doch sehr freuen.
Die RWE versucht nach wie vor, mir den Gasanschluss widerrechtlich zu sperren, das ist doch eine Farce ohnegleichen!
Mit freundlichen Grüssen,
ein Kürbis