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Autor Thema: RWE spielt verrückt!  (Gelesen 29590 mal)

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Offline Schwarzer Kürbis

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RWE spielt verrückt!
« am: 22. November 2006, 07:52:00 »
Ich habe drei Einschreiben an den Energieversorger RWE geschickt, um gegen die laufenden Gaspreiserhöhungenund die Jahresaberchnung vorzugehen.
Des weiteren die Forderung auf Einstellung der Androhung einer Gassperre, Unbilligkeit der Gaspreise, etc.

Eine Schutzschrift wurde dem Amtsgericht auch vorgelegt. Denn die RWE hat die Androhung einer Gassperre nicht eingestellt, im Gegenteil.

Hilft alles nichts, die RWE bat zum Termin vor Gericht, jenes Unernehmen kennt keine Gnade oder Ängste vor Unbilligkeit ihres Preises!


Gestern hatte ich einen Termin zur Güteverhandlung vor dem Amtsgericht Recklinghausen. Ich war extrem gut vorbereitet, hatte das neueste Schreiben des Bundeskartellamtes dabei, eine von mir erstellte Berechnung die aufzeigt dass die RWE meinen tatsächlichen Gasverbrauch zu hoch errechnet hat, usw.

Ich habe in 17 Monaten nur 1630 Kubkimeter Gas verbraucht, der Bundesdurchschnitt für einen Zweipersonen-Haushalt liegt bei 2500 Kubikmeter in 12 Monaten, ich war also sehr sparsam!

Vor Gericht zweifelte ein von der RWE bestellter gegenerischer Anwalt nicht nur meine perfekte Berechnung an, er drohte gegenüber den Vorsitzenden weiterhin an, eine Gassperre durchzusetzen, mit fadenscheinigsten Begründungen. Ihre Preiskalkulationen mögen die Herren aber nicht offenbaren noch bat der Vorsitzende leider die RWE darum.

Auch nachdem ich den Vorsitzenden davon in Kenntnis setzte, dass ich mich aufgrund der "Unbilligkeit der Gaspreise nach §315 BGB weigere zu zahlen und dass es rechtswidrig wäre, meinen Gasanschluss zu sperren, schrie der gegnerische Rechtsanwalt "Da könnte ja jeder kommen, zahlen Sie erst einmal, dann können wir weitersehen!"

Der Vorsitzende hat nicht sofort ein Urteil verkündet da ihm der Fall zugewiesen wurde und er laut eigener Aussage noch keine Zeit hatte, sich darin einzuarbeiten.
Der Vorsitzende war im Übrigen sehr freundlich.
Doch es geht ja nur um die Androhung und Durchsetzung einer Gassperre.

Wie kann die RWE als Monopolversorger gegen eindeutige Rechtsprechung des Bundeskartellamtes und des Bundesgerichtshofs ernsthaft vor Gericht fordern, eine Gassperre durchführen zu wollen und dieses Recht auch noch einfordern?

Ich habe alles genau so gemacht wie es auf www.energiepreise-runter.de stand, alles!

Ferner habe ich meinen tatsächlichen Gasverbrauch bisher bei 770 Eur. errechnet, tabellarisch genauso wie die RWE ihn errechnet, Mehrwertsteuer inbegriffen.

Die RWE fordert jedoch 1250 Eur., und da sind meine bisherigen Abschläge nicht einmal berücksichtigt. Der gegnerische Anwalt behauptete sogar, meine Berechnungen wären total falsch (dabei sind sie genauso errechnet wie der RWE es tat)!

Noch nie in meinem Leben habe ich eine derartige Willkür seitens eines Unternehmens erlebt!

Die RWE muss entweder weltfremd sein, oder der im Übrigen überhaupt nicht gut vorbereitete gegnerische Rechtsanwalt hat kein Interesse an Tatsachen, ausser den Gerichtsvollzieher für die RWE zu spielen.

Ich weiss noch nicht wie das Ganze ausgeht aber eine Frage hätte ich vorab:

"Wieso, wenn es angeblich eindeutig rechtswidrig ist, will die RWE mir den Gashahn mittels Gerichtsbarkeit sperren?"

Es wäre schön wenn ich eine Antwort bekäme!

Gruss aus Recklinghausen

Offline kamaraba

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RWE spielt verrückt!
« Antwort #1 am: 22. November 2006, 09:17:37 »
@Schwarzer Kürbis

ich lese richtig - Sie waren ohne Anwalt vor dem Amtsgericht? :cry:
Das ist ja wie Russisch Roulette mit 6 Kugeln.
Das sollte man m.E. nicht tun und für Waffengleichheit sorgen.
Und ich denke mal das zu dieser Handlungsweise so nicht geraten wird.

Gruss aus Karlsruhe

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Offline Cremer

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RWE spielt verrückt!
« Antwort #2 am: 22. November 2006, 10:48:58 »
@Schwarzer Kürbis,

ich nehme an, es war eine Anhöhrung.

auch in solchen Fällen sollten Sie gut beraten sein, dies nur mit einem Fachanwalt für Energierecht zu tätigen.

Sie finden diese hier im www.energienetz.de

Hatten Sie denn gemäß Musterbrief nach § 315 BGB Widerspruch eingelegt gehabt?

Schildern Sie doch mal um was es im Konkrekten ging.

Was hatte denn die RWE beim Gericht beantragt?  
- Sperre?
- Zugang im Haus/Wohnung zum Zähler



Das Gericht wird einen Beschluss verfassen.
MFG
Gerd Cremer
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Offline jroettges

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RWE spielt verrückt!
« Antwort #3 am: 22. November 2006, 11:12:00 »
@Schwarzer Kürbis
Ein gut formulierter und den Sachverhalt vollständig schildernder Brief an das Bundeskartellamt mit Abschrift für die RWE könnte sicher auch nichts schaden.

Das Kartellamt spricht.

BÖGE: Klares Nein. Sperrandrohungen und Änderungskündigungen gegenüber Verbrauchern, die unter Berufung auf §315 BGB Preiserhöhungen nicht bezahlen, sind unzulässig. Das stellt einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung dar. Gleiches gilt für die Praxis mancher Versorger, in dieser Situation Sonderverträge mit Verbrauchern zu kündigen und Kunden in den teureren Grundversorgungstarif herabzustufen. Sollten Unternehmen künftig dagegen verstoßen, müssen sie mit einem Verfahren rechnen.

Offline Schwarzer Kürbis

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RWE spielt verrückt!
« Antwort #4 am: 22. November 2006, 11:34:35 »
Danke für die schnellen Antworten...

So, ich konkretisiere den Fall jetzt näher:

Erstens war ich selbstverständlich mit einem Anwalt im Amtsgericht während der "Güteverhandlung", bzw. Anhörung.

Zweitens, der Vorsitzende hatte meines Erachtens überhaupt keine Ahnung vom §315 BGB, er konnte sich auch laut eigener Aussage kaum vorbereiten da ihm der Fall von einem Kollegen kurz vorher zugetragen wurde.

Ich habe selbstverständlich die Musterbriefe (zu finden auf www.energiepreise-runter.de) verwendet, ausführlich und sogar mit meinem eigenen Berechnungsbogen, dem ich die gleiche Grundlage zuwies wie der RWE das eben handhabt:

Den Verbrauch (1078 m3) x den Faktor 11,43 (kwh) x 4,39240 Cent, dann geteilt durch 100, ergab bei mir um die 700 Eur., selbstverständlich habe ich die Mehrwertsteuer berücksichtigt, also ich kann rechnen!

Doch die RWE hat nach wie vor eine Nachforderung für die Jahresabrechnung von sage und schreibe 1025 Eur. errechnet.

Das kann nur Humbug sein, die Abschläge sind in jener Rechnung schon berücksichtigt, soll heissen, bei einem Verbrauch pro Jahr von nur 1078 Kubikmeter (das ist verdammt niedrig) will die RWE eine exorbitante Nachzahlung.

Kein Wunder dass ich mich verweigere, und eben wegen dieser selbigen "Verweigerung" möchte die RWE eine Gassperre vor Gericht durchsetzen!

So, das Wesentliche ist gesagt. Ja, mein Anwalt hat der RWE bei Sperrung 500.000 Eur. Strafe angedroht, ersatzweise 6 Monate Haft für den Vorstandsvositzenden Roels (ehem. Shell Oil), ja, ich habe alle Musterbriefe verwendet, ja ich schulde der RWE auf keinen Fall soviel Geld, und die Kontoauszüge der RWE weisen eklatante Fehler auf, einige Abschläge meinerseits wurden nicht einmal erwähnt, bzw. in der Aufrechnung erwähnt!

Bei solch einer Sachlage, und der Tatsache dass ich mich auf "unbillige Gasversorgung" seitens eines Monopolunternehmens berufe, und der Tatsache dass ich die RWE dazu aufforderte (Einschreiben) ihre Kalkulationsgrundlagen offenzulegen, kann ich rein theoretisch nicht verlieren, bzw. die RWE mir den Gashahn zudrehen.

Wieso dann beschleicht mich dieses dumme Gefühl, dass der Richter trotzdem nicht zu meinen Gunsten entscheiden wird, obwohl ich ihm ausdrücklich sagte dass das Bundeskartellamt es als "rechtswidrig" erachtet, den Gasanschluss zu sperren.

Und für die letzten Zweifler, ich habe schon längst das Landeskartellamt (Herrn Straßburger) über die Zustände informiert. Und Herr Straßburger hatte zwar ein nettes Gespräch mit mir geführt, jedoch konnte er mir augenscheinlich nicht weiterhelfen!

Also, wie konnte so etwas wie gestern vor dem Amtsgericht passieren?

Ich würde mich nunmehr über tatsächliche Lösungswege, bzw. konkrete Ratschläge doch sehr freuen.

Die RWE versucht nach wie vor, mir den Gasanschluss widerrechtlich zu sperren, das ist doch eine Farce ohnegleichen!

Mit freundlichen Grüssen,

ein Kürbis

Offline kamaraba

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RWE spielt verrückt!
« Antwort #5 am: 22. November 2006, 11:56:02 »
@Schwarzer Kürbis,

aus Ihrer Eröffnung ging das alles nicht hervor.
Wie soll man Sie dann "unterstützen"?
Warten Sie doch erstmal ab, wie sich das Gericht dazu stellt,
mehr können Sie im Moment sowieso nicht tun und dann
beratschlagen Sie sich mit Ihrem Rechtsanwalt.

Gruss aus Karlsruhe

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Offline Schwarzer Kürbis

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RWE spielt verrückt!
« Antwort #6 am: 22. November 2006, 13:04:26 »
Fortsetzung folgt selbstverständlich, sobald ich den Beschluss des Amtsgerichts in meinen Händen halte.

Noch einmal explizit:

Wenn die RWE mir in den nächsten Tagen den Gasanschluss sperrt (es ist bald Winter), macht das Unternehmen sich strafbar?

Das würde mich brennend interessieren, da meine Schutzschrift in sich selbst schon einen einstweiligen Antrag darstellt, wie kann ich dann noch einen einstweiligen Antrag zur Entsperrung des Gasanschlusses stellen?

Dieses Rechtssystem macht mich verrückt!

 :roll:

Mit freundlichen Grüssen aus Recklinghausen.

Offline Cremer

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RWE spielt verrückt!
« Antwort #7 am: 22. November 2006, 14:33:40 »
@schwarzer Kubis,

Eine definitive Sperre muss m.E. schriftlich angekündigt werden.

Empfehle ein Hausverbot auszusprechen.

Stellen Sie bei den anderen Mietern/Hausbewohner sicher, dass der Versorger nicht eingelassen wird, sofern sich der gaszähler in einem öffentlich zugänglichen Bereich (Treppenhaus, Keller) befindet.

Wenn ich nochmals darauf zurückkomme: war es eine Güteverhandlung oder Antrag auf Sperre?
Wenn es ein Antrag einer Einstweiligen Verfügung war, hatte der Schutzbrief genutzt, dass da nicht ohne Sie verhandelt wurde.
MFG
Gerd Cremer
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Offline jroettges

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RWE spielt verrückt!
« Antwort #8 am: 22. November 2006, 14:45:52 »
@Schwarzer Kürbis
Wenn die RWE die Sperrung ankündigt, würde ich schon mal den WDR (kann ich sehen) und die Bildzeitung (les ich nicht) bestellen, damit wir alle etwas davon haben. :D
Aber im Ernst, nicht verrückt machen lassen und sich selbst auch nicht verrückt machen.
So schlecht ist unser Rechtssystem nun wirklich nicht!
Auch ein Amtsrichter ist nur ein Mensch. Ihr Anwalt hat ja schon vorgesorgt und wird wissen, was zu tun ist!

Offline dattelner

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RWE spielt verrückt!
« Antwort #9 am: 22. November 2006, 18:42:24 »
Zitat von: \"jroettges\"
@Schwarzer Kürbis
W
Aber im Ernst, nicht verrückt machen lassen und sich selbst auch nicht verrückt machen.
So schlecht ist unser Rechtssystem nun wirklich nicht!


Generell nicht, aber beim AG RE kommen schon manchmal komische Urteile zustande  :evil:

Offline superhaase

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RWE spielt verrückt!
« Antwort #10 am: 22. November 2006, 19:29:11 »
@Kürbis:
Was ich bei Deinen Ausführungsn nicht verstehe: :?
Du sagst, Du hast die gleiche Rechnung wie RWE aufgemacht, und kommst wegen Deines sehr geringen Verbrauchs auf nur 700€. Die RWE verlangt aber eine Nachzahlung von 1025€.
Geht RWE nun von einem höheren Verbrauch aus, oder von einem höheren Preis?
Hast Du die Unbilligkeit gegen den Gesamtpreis eingewendet, oder nur gegen die Erhöhungen?
Hast Du die Anschlagszahlungen wegen Deines Unbilligkeitseinwandes gekürzt? Wenn ja, wie weit?
Hat RWE vielleicht noch Forderungen aus vorherigen Jahre dazugerechnet?

Ich verstehe Deine Erregung, aber so werden wir hier nicht schlau draus.
Denkst Du Dein Anwalt hat das Energierecht und die aktuelle Urteilshistorie im Griff?
Wenn ja, dann wird er es schon deichseln, da können wir hier auch nicht mehr tun. Wenn nicht, solltest Du vielleicht einen Spezielisten für Energierecht als Anwalt beauftragen.

Ich habe vor Gericht auch schon mal einen ähnlich haarsträubenden Auftritt eines Versicherungsanwalts erlebt - er hatte wenig Substanzielles zu bieten und dafür eine Show abgezogen. Genutzt hats ihm wenig.
Die Richter wissen solche Shows schon einzuschätzen und lassen sich dadurch i.A. nicht blenden.
Cool bleiben. :cool:

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline Schwarzer Kürbis

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RWE spielt verrückt!
« Antwort #11 am: 22. November 2006, 21:27:53 »
*Cremer:

Ich habe bis dato 3 schriftliche Sperrandrohungen erhalten.

Es war im Übrigen eine Güteverhandlung, dennoch sprach der Anwalt der RWE sich gegenüber dem Vorsitzenden für eine Gassperre aus.

Ich habe dem Amtsgericht eine Schutzschrift eingereicht, diese wurde leider im ersten Schritt abgelehnt, ich habe danach eine erweiterte Schutzschrift eingereicht, worauf der Vorsitzende anscheinend den Termin zur Güteverhandlung anberaumte.

Danke für die präzisen Ausführungen Ihrerseits.


*jroettges,

danke für die lieben Worte. Der Richter war in der Tat sehr freundlich.

*dattelner, in der Tat ist unser Amtsgericht in Anwaltskreisen auch als "Schrecklinghausen" bekannt!


*superhaase,

die RWE, bzw. deren Anwalt geht nicht nur von einem höheren Verbrauch aus gleichwohl ich dem Vorsitzenden beweisen konnte, dass etwaige Gasabschläge von momentan "81 Eur." unrealistisch seien denn  ich habe in 17 Monaten nur 1670 m3 Gas verbraucht.

Hier noch einmal meine Berechnung: Die Kubikmeter Gas mal den "Faktor" (11,43) mal die "Gebühr" (4,39240 Cent), dann durch Hundert teilen, schon hat man die korrekte Formel mit der die Rwe auch rechnet.
Diesen Betrag geteilt durch Hundert mal 160 (Mehrwertsteuer) und schon hat man den letztendlichen Preis insgesamt für die Abrechnung.

Leider komme ich auf ca. 770 wohingegen die RWE auf sage und schreibe
ca. 1500 Eur. für den gleichen Zeitraum kommen und ich KANN RECHNEN!

 :wink:

Ich habe des weiteren nie eine vernünftige Jahresendabrechnung seitens der RWE bekommen, auch nicht als ich per Einschreiben die Kalkulationsgrundlage und eine richtige Endabrechnung anforderte.

Es kam ein Schreiben der RWE zurück in welchem folgende Worte zu lesen waren:

Es tut uns leid dass Sie mit unserem Service nicht zufrieden sind. Bitte haben Sie Verständnis dafür dass wir alle Kunden gleich behandeln müssen, also zahlen Sie. Haben Sie auch Verständnis dafür dass wir unsere internen Kalkulationen nicht offenlegen können, bla bla.

Ein Hohn, wie ich finde!

ich hatte im Vorfeld schon per Einschreiben der RWE geschrieben dass sie die Androhung einer Gassperre binnen drei Werktagen zurückzunehmen habe. Vor Gericht wiederholte ich mein Anliegen. Der gegnerische Rechtsanwalt lehnte dies sogar ab und forderte erneut vom Vorsitzenden dass mein Gasanschluß gesperrt wird.


man wird sehen, in Kürze wird der Beschluß des Amtsgerichts bei mir eintrudeln, bis dahin kann ich nur abwarten und Tee trinken.

Mit freundlichen Grüssen,

ein Recklinghäuser Kürbis

Offline Cremer

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RWE spielt verrückt!
« Antwort #12 am: 22. November 2006, 22:06:45 »
@Schwarzer Kürbis,

wieso kann ein Amtsgericht eine Schutzschrift nicht akzetieren bzw. ablehnen?

Ich mir vollkommen neu.

Nun, haben Sie mal die RWE darauf aufmerksam gemacht, dass ggf. die Mahn- und Rechnungsabteilung sich mit der Kundeabteilung unterhalten möge.
Vielleicht ist Ihr Woiderspruch beim Kundenservice gelandet und die Rechnungsabteilung hat überhaupt keine Ahnung.

Sie ätten beim AG der RWE unterstellenb sollen ,dass hausinterne Querkommunikation offensichtlich gefehlt hat. Ferne muss der RWE als einer der großen Oligopole unterstellt werden, dass sie sehr wohgl wissen, wie man mit Widersprüchen nach § 315 umzugehen hat und daraus folgt, dass dies hier eine reine Schikane ist.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Schwarzer Kürbis

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RWE spielt verrückt!
« Antwort #13 am: 23. November 2006, 01:37:23 »
Cremer,

der ursprünglich für meine Schutzschrift zugeteilte Vorsitzende war doch tatsächlich der Auffassung, dass erst dann eine Schutzschrift nötig wäre, wenn eine Sperrung der Gaszufuhr angekündigt würde!

Unnötig von mir, jetzt noch zu erwähnen dass ich den gleichen Vorsitzenden in meiner Schutzschrift darauf aufmerksam machte, dass ich schon "mehrere" Androhungen einer Gassperre erhalten hatte, oder?

Auch dass der Vorsitzende in seiner Antwort, bzw. der Ablehnung der Schutzschrift schrieb:

...wenn Ihnen konkret die Sperrung der STROMZUFUHR angekündigt wird...

bleibt ein ungeklärtes Mysterium!

 :shock:

Selbstverständlich haben mein Anwalt und ich den gegnerischen Rechtsanwalt darauf aufmerksam gemacht, dass ein Monopol-Unternehmen wie die RWE kein Recht auf einseitige, unbillige Preiserhöhungen hat oder dass die exorbitante geforderte Summe völliger Blödsinn ist!

Des weiteren zeigte ich dem Vorsitzenden auch meine Kontoauszüge mit den Pauschalen welche in direktem Widerspruch zu den RWE-Kontodaten stehen (es fehlten zwei Abschläge).

Ich habe im Übrigen die RWE nicht darauf aufmerksam gemacht, dass die eine Abteilung sich mit der anderen unterhält, dies hat einen Grund!

Meine Einschreiben gingen an die RWE und diese Firma verfügt doch über einen Postverteiler der funktionieren sollte.

Die RWE hat genug Geld übrig für einen ehemaligen Shell-Oil Manager wie Herrn Roels, dieser bekommt ungefähr 8,2 Millionen Eur. Jahresgehalt.

Da bleibt doch bestimmt auch etwas übrig für den armen internen Postboten!

Aber Sie haben recht, Cremer. Vielleicht hätte ich in meinem Einschreiben der RWE mitteilen sollen, dass die armen Postverteiler endlich eine Gehaltserhöhung kriegen sollten, denn dann würden jene endlich die Post an die richtigen Stellen austeilen!

 :wink:

Ich nehme es heute, einen Tag nach der Güteverhandlung, mit ein wenig Humor.

Der RWE steht nämlich noch ein grösserer Schock ins Haus. Als nächstes werde ich die "Billigkeit" ihres Stroms in Frage stellen.

Ich möchte den gegnerischen Anwalt noch einmal durch den Gerichtssaal posaunen hören dass "dieselbe Grundlage" auf welcher die RWE ihre Rechnungen erstellt und welche ich benutzte, falsch (!) wäre.

Das war einfach nur sensationell. Dr. Weber (gegnerischer Anwalt) hätte sich meines Erachtens ein wenig besser vorbereiten sollen für seinen fulminanten Auftritt.

Ich wünsche ihm, dass auch er irgend eines schönen Tages in die Kalkulationsgrundlagen seines Klienten eingeweiht wird!

 :wink:

Zu Ihrer Aussage dass die RWE sehr wohl wisse dass es den § 315 BGB gibt und dass Verbraucher auch Rechte haben, das wissen die von der RWE genauso gut wie ich und Sie. Die Unwilligkeit, dies einzusehen, hat allerdings Methode, befürchte ich.

Während ich nämlich der RWE eine Kopie meines Einschreibens zum Unterschreiben vor Ort im Kundenberatungscenter vorlegte bezüglich der Absenkung der Pauschalen, Hausverbot, Nichtbezahlung der Jahresendabrechnung wegen Unbilligkeit, etc. saß vor mir ein junges Pärchen dem man den Stromanschluß gesperrt hatte.

Die RWE-Kundenberaterin sagte laut (so dass es alle Anwesenden hörten):

"Dann gehen Sie schnell zur ARGE und beantragen ein Darlehen. Die müssen Ihnen ein Darlehen gewähren. Dann haben Sie auch bald wieder Strom!"


(Ich habe einen Zeugen für dieses beiläufig mitbekommene Gespräch)

Diese Gas & Stromsperren verfolgen doch einen Zweck. Seitdem es Hartz-IV gibt, wissen die Energieversorger um das SGB II. Sie wissen genau dass, sollte einem Erwerbslosen der Hahn zugedreht werden, jener dazu gezwungen wird, ein Darlehen aufzunehmen.

Somit spielt die Politik augenscheinlich den Energieversorgern direkt in die Hände. Denn die ARGEn müssen den Erwerbslosen die Gelder für die übertreuerten Preise, bzw. Nachzahlungen geben.

Die Dummen sind leider die 5 Millionen Erwerbslosen in Deutschland, die mit jeder Preiserhöhung noch mehr Schulden bei den jeweiligen ARGEn und Argenturen für Arbeit anhäufen.

Die Gewinner können demzufolge nur die Energieversorger sein, oder?

Das ist eine sehr sehr traurige Erkenntnis!

Offline Cremer

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RWE spielt verrückt!
« Antwort #14 am: 23. November 2006, 07:33:17 »
@Schwarzer Kürbis,

top !!!  :D  :D  :D
MFG
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