Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: RWE spielt verrückt!  (Gelesen 30152 mal)

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Offline superhaase

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RWE spielt verrückt!
« Antwort #15 am: 23. November 2006, 14:46:00 »
@Kürbis:

Berichte uns doch bitte, wie das bei der Verhandlung vor Gericht weitergeht - das ist sehr interessant für uns.

Viel Erfogl!

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline Schwarzer Kürbis

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RWE spielt verrückt!
« Antwort #16 am: 23. November 2006, 18:11:43 »
superhaase,

mache ich liebend gerne.

Mit freundlichen Grüssen,

ein Kürbis

Offline Schwarzer Kürbis

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RWE spielt verrückt!
« Antwort #17 am: 05. Dezember 2006, 22:29:48 »
Am 21.11.06 hatte ich einen Termin zur Güteverhandlung vor dem Recklinghäuser Amtsgericht.

Der Vorsitzende sagte am Ende der Verhandlung: "Ein Beschluss ergeht nach der Sitzung!"

Seitdem habe ich nichts mehr vom Vorsitzenden gehört.

Bis zum heutigen Tage erging immer noch kein Beschluss.

Was soll ich davon halten?

 :?:

Offline Schwarzer Kürbis

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RWE spielt verrückt!
« Antwort #18 am: 06. Dezember 2006, 18:25:48 »
Das Recklinghäuser Amtsgericht hat ein Urteil im Namen des Volkes gefällt, ein sehr denkwürdiges Urteil zudem!

*Mein Antrag der einstweiligen Verfügung gegen die Sperrung meines Gasanschlusses wird ZURÜCKGEWIESEN!

*Ich trage die Kosten des Verfahrens!

*Das Urteil ist voräufig vollstreckbar!

*Mir wird nachgelassen, die Vollstreckung wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des beizutreibenden Betrages abzuwenden!

Das Amtsgericht beruft sich bei seiner Entscheidung auf zwei Gründe:

1) Ich hätte unregelmässig Raten bezahlt und es würden noch Beträge ausstehen.

(Dies stimmt zweifellos aber wie soll man denn auch zahlen wenn man NIE eine vernünftige Jahresabrechnung von der RWE erhalten hat?)

2) Die RWE ist gemäß §33 Abs. 2 AVB-Gas V zur Sperrung nach Auffassung des Gerichts berechtigt!

(Nur damit ich das auch richtig lese, hat der Richter da gegen die Entscheidung des Bundeskartellamts entschieden, nachdem Gassperrandrohungen eines Monopol-Lieferanten unzulässig wären, bzw. seit neuestem unter Androhung einer Geldstrafe stehen?)

Also ich für meinen Teil verstehe die weder das Urteil noch die Begründung, nur eines verstehe ich. Das Recklinghäuser Amtsgericht hat meinen Unbilligkeitseinwand nach § 315 BGB ignoriert (laut Urteil kann § 315 BGB nach Auffassung des Gerichts dahinstehen!).

Ferner wäre die Problematik des § 315 (PROBLEMATIK???) nicht prägend für den Rechtsstreit!

NEIN, liebes Amtsgericht! Es geht ja schliesslich nur darum, dass ich errechnet habe dass ich der RWE nur ca. 400 Eur. schulde wohingegen die RWE behauptet, es fehlen ANGEBLICH ca. 800 Eur. (jetzt auf einmal, vorher wollte die RWE 1025 Eur.)!

Ist ja nur eine Differenz von 400 Eur.!

*lol*

Und dass die RWE (ich habe es schriftlich dem Vorsitzenden überreicht zur Durchsicht) die RWE mehrfach aufgefordert habe (per Einschreiben) mir eine prüfungsfähige und nachvollziehbare Jahresendabrechnung zu überreichen, das hat das Gericht augenscheinlich auch ignoriert, bzw. die RWE darf ohne jegliche Rechtfertigung oder Nachweis jetzt schon darüber bestimmen, wieviel Geld ich ihr schulde?

Jetzt darf die RWE mit Duldung des Gerichts auch noch meinen Gasanschluss SPERREN, gleichwohl ich dem Vorsitzendem die Darlegung des Bundeskartellamtes zur Durchsicht hinterlegte, dass eine Gassperrandrohung rechtswidrig sei bei Energieversorgern!

*grmbhl*

Leute, ich hege mittlerweile grösste Zweifel an unserem Rechtssystem!

Ich bin so richtig schön sauer. Und ich denke dass ich nach wie vor im Recht bin!

Mit freundlichen Grüssen, ein Kürbis

 :roll:

Offline Schwarzer Kürbis

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RWE spielt verrückt!
« Antwort #19 am: 06. Dezember 2006, 18:32:31 »
Das Recklinghäuser Amtsgericht hat ein Urteil im Namen des Volkes gefällt, ein sehr denkwürdiges Urteil zudem!

SIEHE AUCH "RWE spielt verrückt"

*Mein Antrag der einstweiligen Verfügung gegen die Sperrung meines Gasanschlusses wird ZURÜCKGEWIESEN!

*Ich trage die Kosten des Verfahrens!

*Das Urteil ist voräufig vollstreckbar!

*Mir wird nachgelassen, die Vollstreckung wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des beizutreibenden Betrages abzuwenden!

Das Amtsgericht beruft sich bei seiner Entscheidung auf zwei Gründe:

1) Ich hätte unregelmässig Raten bezahlt und es würden noch Beträge ausstehen.

(Dies stimmt zweifellos aber wie soll man denn auch zahlen wenn man NIE eine vernünftige Jahresabrechnung von der RWE erhalten hat?)

2) Die RWE ist gemäß §33 Abs. 2 AVB-Gas V zur Sperrung nach Auffassung des Gerichts berechtigt!

(Nur damit ich das auch richtig lese, hat der Richter da gegen die Entscheidung des Bundeskartellamts entschieden, nachdem Gassperrandrohungen eines Monopol-Lieferanten unzulässig wären, bzw. seit neuestem unter Androhung einer Geldstrafe stehen?)

Also ich für meinen Teil verstehe die weder das Urteil noch die Begründung, nur eines verstehe ich. Das Recklinghäuser Amtsgericht hat meinen Unbilligkeitseinwand nach § 315 BGB ignoriert (laut Urteil kann § 315 BGB nach Auffassung des Gerichts dahinstehen!).

Ferner wäre die Problematik des § 315 (PROBLEMATIK???) nicht prägend für den Rechtsstreit!

NEIN, liebes Amtsgericht! Es geht ja schliesslich nur darum, dass ich errechnet habe dass ich der RWE nur ca. 400 Eur. schulde wohingegen die RWE behauptet, es fehlen ANGEBLICH ca. 800 Eur. (jetzt auf einmal, vorher wollte die RWE 1025 Eur.)!

Ist ja nur eine Differenz von 400 Eur.!

*lol*

Und dass die RWE (ich habe es schriftlich dem Vorsitzenden überreicht zur Durchsicht) die RWE mehrfach aufgefordert habe (per Einschreiben) mir eine prüfungsfähige und nachvollziehbare Jahresendabrechnung zu überreichen, das hat das Gericht augenscheinlich auch ignoriert, bzw. die RWE darf ohne jegliche Rechtfertigung oder Nachweis jetzt schon darüber bestimmen, wieviel Geld ich ihr schulde?

Jetzt darf die RWE mit Duldung des Gerichts auch noch meinen Gasanschluss SPERREN, gleichwohl ich dem Vorsitzendem die Darlegung des Bundeskartellamtes zur Durchsicht hinterlegte, dass eine Gassperrandrohung rechtswidrig sei bei Energieversorgern!

*grmbhl*

Leute, ich hege mittlerweile grösste Zweifel an unserem Rechtssystem!

Ich bin so richtig schön sauer. Und ich denke dass ich nach wie vor im Recht bin!

Mit freundlichen Grüssen, ein Kürbis

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Offline RR-E-ft

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RWE spielt verrückt!
« Antwort #20 am: 06. Dezember 2006, 18:56:34 »
@Schwarzer Kürbis

Niemand braucht hier einen neuen Thread.

RWE spielt nicht verrückt, sondern war nach Beschreitung  des Rechtsweges - aus hier nicht bekannten Gründen - in erster Instanz erfolgreich.

Dem Richter am Amtsgericht braucht man an dieser Stelle keine Verse widmen, weil er es sowieso nicht lesen wird.

Möglicherweise waren selbst bei Unbilligkeitseinwand lediglich gegen Preiserhöhungen noch unstreitig erhebliche  Beträge offen, allein deretwegen das Gericht die Voraussetzungen für eine Versorgungseinstellung als gegeben ansah, ohne dass es auf die Unbilligkeitseinrede im Übrigen ankam.

Das entspräche der ständigen Rechtsprechung und wäre nicht zu beanstanden.

Die Entscheidung selbst sollte man sich von seinem Anwalt erklären lassen, ebenso wie ggf. bestehende Möglichkeiten über die weitere Verfahrensweise.

Offline Remus

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RWE spielt verrückt!
« Antwort #21 am: 06. Dezember 2006, 19:17:28 »
uiuiui...da wird einem ja Angst und Bange, wenn man das liest (also mir zumindest  :roll: )

Offline superhaase

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RWE spielt verrückt!
« Antwort #22 am: 06. Dezember 2006, 19:32:29 »
Oje, der Amtrichter scheint ja ein echter Volldepp zu sein! Wenn es wirklich stimmt was Du hier alles schreibst.
Es gibt in deutschen Landen leider auch Richter, die ihren Sessel räumen sollten. Bei Euch scheint das ja bekannt zu sein.

Wieso würdigt er nicht, dass die Abrechnung offensichtlich falsch ist?
Wenn schon die Kontoauszüge nicht stimmen.
Mich würde die falsche Rechnung mal interessieren, wie die aussieht.
Sehr rätselhaft alles.

Ist denn eine Berufung möglich? War das nicht ein Gütetermin? Steht die eigentliche Verhandlung noch aus?
Ich würde da weitergehen. Was sagt denn Dein Anwalt?
8) solar power rules

Offline RR-E-ft

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RWE spielt verrückt!
« Antwort #23 am: 06. Dezember 2006, 19:32:43 »
@Remus

Kein Grund zur Sorge. Der Fall scheint besonders zu liegen:


Zitat
1) Ich hätte unregelmässig Raten bezahlt und es würden noch Beträge ausstehen.

(Dies stimmt zweifellos aber wie soll man denn auch zahlen wenn man NIE eine vernünftige Jahresabrechnung von der RWE erhalten hat?)


Wenn fällige Beträge in nicht nur unerheblichem Umfange ausstehen, dann darf auch gesperrt werden.

Was wer unter einer "vernünftigen" Jahresabrechnung versteht, kann dahinstehen. Gab es eine solche, und sind aus dieser unstittig erhebliche Beträge fällig und offen und man zahlt diese nicht, so kann der Versorger selbstredend die Versorgungseinstellung androhen.

Der Betroffene kann ja nun noch - unter Vorbehalt - zahlen und so die Voraussetzungen der Versorgungseinstellung beseitigen. Auch ein Hausverbot hilft weiter, wenn dann erst wieder der Versorger zum Gericht muss, um sein Zutrittsrecht durchzusetzen....

Offline Schwarzer Kürbis

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RWE spielt verrückt!
« Antwort #24 am: 06. Dezember 2006, 22:25:22 »
Zitat
Niemand braucht hier einen neuen Thread.

RWE spielt nicht verrückt, sondern war nach Beschreitung des Rechtsweges - aus hier nicht bekannten Gründen - in erster Instanz erfolgreich.

Dem Richter am Amtsgericht braucht man an dieser Stelle keine Verse widmen, weil er es sowieso nicht lesen wird.


Lieber RR-E-ft,

Du magst annehmen, dass die RWE im Recht ist, Du magst sogar glauben dürfen, dass § 315 BGB unerheblich ist in meinem Fall, Du darfst mir sogar schreiben dass "niemand hier einen neuen Thread braucht"!

Doch Tatsache bleibt:

Wer Unbilligkeitseinwand nach § 315 BGB einlegt, dem darf man den Gasanschluss nicht sperren, ohnehin sind nicht berechtigte Sperrandrohungen der RWE untersagt.

Ich schrieb hier, dass ich ca. 400 Eur. schulde, ja, ich habe dies errechnet, auf den Grundlagen der Preiskalkulierung seitens der RWE, die mir zur Verfügung standen (halbjährliche Abrechnung).

Doch die RWE stufte mich nicht nur schon nach 6 Monaten viel zu hoch ein (60 Eur., dann 82 Eur.), ich habe NIEMALS eine nachvollziehbare Jahresendabrechnung von der RWE erhalten!

Also kürzte ich meine Pauschalen!

Punkt.

So ist die Sachlage. Ich könnte hier noch für Dich anführen, dass ich nur 1300 Kubikmeter Gas in 12 Monaten verbraucht habe (weniger als 2000 m3 in 24 Monaten), ich schulde nach meiner Berechnung insgesamt nur ca. 740 Eur., was die Jahresendabrechnung anbegeht, meine Abschläge nicht miteinberechnet.

Da ich aber NIEMALS eine vernünftige Jahresendabrechnung bekam, zahle ich nicht, so ist das eben.

Die Beweislast liegt bei der RWE, ich werde mich hier nicht rechtfertigen müssen, wohl eher die RWE wie sie bei sage und schreibe 1300 m3 Verbrauch auf über 1500 Eur. kommt!

Diese exorbitante, unrealistische Summe, diese freche Forderung werde ich jedenfalls NICHT erfüllen. Ich ZAHLE nur für meinen tatsächlichen Verbauch.
Ich weigere mich, die RWE zu bereichern, und zwar mit nicht gerechtfertigten Summen die in keinerlei Weise mit dem tatsächlichen Verbrauch übereinstimmen.

Aber danke für Deine "konstruktive" Kritik!

 :wink:

Im Übrigen:

Zitat
RWE war nach Beschreitung des Rechtsweges - aus hier nicht bekannten Gründen - in erster Instanz erfolgreich.


Die Gründe SIND bekannt (siehe Thread "RWE spielt verrückt")

Das Gesetz ist ausserdem zum Schutz des Schwächeren verpflichtet, nicht zum Schutz eines milliardenschweren Energieunternehmens welches ungerechtfertigte Geldsummen von ihren Kunden fordern!

 :oops:

Mit freundlichen Grüssen,
ein Kürbis

Offline Cremer

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RWE spielt verrückt!
« Antwort #25 am: 06. Dezember 2006, 22:46:15 »
@schwarzer Kürbis,

nicht unterkriegen lassen.

 8) bleiben

Widerspruch für nächste Instanz vorbereiten.

Ist es auch der richtige Anwalt?
Ein Fachanwalt für Energierecht?

Dann sollte er wissen, wies weitergeht.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline Schwarzer Kürbis

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RWE spielt verrückt!
« Antwort #26 am: 06. Dezember 2006, 23:14:49 »
Moin superhaase, danke für die schnelle Antwort.

Okay, meine Berechnung (und die hat Hand und Fuß):

Zitat
( Differenz von 1.03.05 – 9.08.06  oder 17 Monate)  

6133 – 4606 = 1527 (Zählerstand)

Demzufolge habe ich in 12 Monaten nur 1078 Kubikmeter Gas (aufgerechnet) verbraucht (1527 / 17 x 12).

1078 x 11,43 (Faktor) = 12321,54 kwh

12321,54 x 4,39240 cent = 54121,13 / 100 =541,21 Eur.


541,21 /100 x 116 (Mehrwertsteuer) = 627,80 Eur.


Vom 1. März 2005 bis zum 9. August 2006 (17 Monate) verbrauchte ich also im Gegensatz der "von der RWE errechneten 2500 m3" nur tatsächliche 1078 m3, ich liege somit um die Hälfte niedriger als der Bundesdurchschnitt in einem 2 x Personenhaushalt.

Theoretisch, denn die RWE Westfalen-Weser-Ems hat meine Kontoaufstellung fälschlich dargelegt.

Zwei Abschläge fehlen auf der Kontoaufstellung, nämlich in Höhe von einmal 46 Euro und 38 Euro.

Somit schulde ich der RWE tatsächlich nur (mitsamt Mehrwertsteuer):

403,45 Euro (aufgerundet)

Die RWE Westfalen-Weser-Ems schuldet somit den zu erbringenden Beweis wie sie auf die exorbitante Summe von 995,35 Euro kommt (plus meiner Abschläge) und wieso die RWE zwei Abschläge einfach aus der Kontoaufstellung herausgelassen hat welche sie mir am 26.10.2006 zur Verfügung stellte.


Et voila!

Meine Argumentation habe ich dem Richter sogar zur Durchsicht dagelassen, zur freien Verfügung!

Wie gesagt, ich habe genau wie die RWE gerechnet. Genauso und nicht anders, ich kann rechnen!

Es ist schon traurig, wie das Recklinghäuser Amtsgericht immer wieder solch augenscheinlich unsinnige Urteile fällt!

 :roll:

Wir Recklinghäuser sind es gewohnt, Du solltest mal sehen wieviel Urteile in der Revision beim Oberlandesgericht in Hamm wieder rückgängig gemacht werden.

Die Rechnung der RWE (jetzt halte Dich fest) ist wie folgt:

Kundennummer *************

Sehr geehrter Herr *******,

für den Zeitraum vom 02.08.2005 bis 10.07.2006 berechnen wir Ihnen:

Gas:                                                        798,58 Eur.

abzüglich Ihrer Zahlungen:                        152,00 Eur. (???)

zuzügl. Inkassokosten (???)                       26,70 Eur.

zuzügl. Mahnkosten:                                 41,80 Eur.

zuzügl. offenstehende Rechnungsbeträge:  280,27 Eur. (???)

Forderung & 1. Abschlag 81 Eur. (???)        81,00 Eur.

Forderung:                                              1076,35 Eur.

Zieh Dir mal bitte den neuen Abschlag rein (81,00 Eur.) bei einem jährlichen Gasverbrauch von nur 1078 Kubikmeter Gas!

*lol*

Ich verstehe langsam auch aber rein gar nichts mehr, ausser dass die RWE augenscheinlich ohne Probleme am Recklinghäuser Amtsgericht durchkommt mit solch einem Unfug, ich frage mich warum?

 :oops:

superhaase, wenn ich den gesamten Verbrauch vom Vertragsanfang bis zum Stand 9. August 2006 berechne, komme ich auf weniger Geld als die RWE mit ihrer "Ein Blatt-Jahresendabrechnung" für 12 lausige Monate.

(17 Monate Verbrauch = 889,29 Eur. (inkl. Mehrwertsteuer).

Die RWE fordert doch glatt 1076,35 Eur. für nur 12 Monate!!!???

Das Gericht hatte alle Papiere von mir mitbekommen, angefangen von der Entscheidung des Bundeskartellamts, aufhörend mit Urteilen anderer Gerichte zu § 315 BGB welche einschlägig zugunsten des Kunden waren.

Ich kann diese ganze Farce nicht mehr nachvollziehen.

ich werde mit meinem Anwalt eine "Eilbeschwerde" einlegen bevor die RWE noch auf die dumme Idee kommt, mir den Gasanschluss zu sperren.

Und dann hoffe ich auf eine Revision und auf eine vernünftige Entscheidung eines Vorsitzenden, was den "Unbilligkeitseinwand" anbegeht, immerhin bin ich als Kunde doch nicht verpflichtet, der RWE etwas nachzuweisen, die wollen doch Kohle von MIR!

Die RWE soll nachweisen, abgesehen davon dass ich immer noch auf eine aufgeschlüsselte, mehrseitige nachvollziehbare Jahresendabrechnung warte, wie sie überhaupt auf solche Summen kommt?

*lol*

Muss ich DENEN etwa noch das Rechnen mit ihren eigenen Tarifen beibringen?

Mit freundlichen Grüssen,

der Kürbis

Offline Schwarzer Kürbis

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RWE spielt verrückt!
« Antwort #27 am: 07. Dezember 2006, 00:32:20 »
Hallo, Cremer.

Danke für die aufmunternden Worte.

Um ehrlich zu sein, mein Anwalt hat sich vor, während und nach der Gerichtsverhandlung immer "unzuverlässiger" verhalten. Ich bin zutiefst enttäuscht. Leider!

Ich werde morgen früh einen Fachanwalt für Energierecht konsultieren und mich fortan durch jenen vertreten lassen (Vorgespräch gabs schon).

Ich muß mich jetzt erst einmal wahnsinnig beeilen, denn sollte die RWE wirklich den Gasanschluß sperren, dann wird der Winter kalt. ich verstehe die Argumentation des Vorsitzenden partout nicht. Und ich werde dieser Farce auch nicht weiter als Laiendarsteller beiwohnen.

Jetzt ziehe ich andere Seiten auf, immerhin droht die RWE nicht nur mit einem unberechtigten Abdrehen des Gashahns, sie stellt auch falsche Froderungen in den Raum und versucht diese brutalst gerichtlich durchzusetzen gelichwohl ich das Gegenteil beweisen kann.

Wenn nur endlich die Richter auch einmal meine "hilfreichen" Gerichtsurteile zu § 315 BGB und anderweitigen Dokumente, z.B. meine Aufrechnung oder das Urteil des Bundeskartellamtes lesen würden!

*grmbhl*

Aber wer weiss, vielleicht geht es in der Revision gut aus?

Jedenfalls frage ich mich allen Ernstes, wie man als Kunde bei einem Verbrauch von nur 1078 Kubikmeter allen Ernstes um die 1025 Eur. zahlen soll?

Die RWE hat doch nicht mehr alle sechs Sinne beisammen wenn sie meint, mit ihren Kunden so umspringen zu müssen, halt ich korrigiere, die RWE ist ein Monopolist übelster Sorte dem die kleinen Kunden egal sind, Hauptsache globalisieren um noch mehr Mercedes-Limousinen den "angeblichen Vorständen" aus den Reihen deutscher Politiker bereitstellen zu können oder noch mehr Energieunternehmen im Ausland zu gründen.

Denn es kann ja nicht genug Geld auf der Welt geben. Wahrscheinlich sponsort die RWE die nächste Mars-Mission aufgrund der Vermutung daß Wärmebildkameras riesige Vorkommen an Erdgas dort gesichtet haben.

Das bringt mich unwillkürlich zu einer letzten allgemeinen ins Nichts gerichteten Frage:

Wann hat der Mensch angefangen, sich von buntbedrucktem Papier so beeinflussen zu lassen dass er sogar seine Seele an den Teufel verkaufen würde, und das für ein paar Kaschmir-Pullies und eine Villa im Badeparadis?

Wieviel Gier erträgt ein Mensch bevor er begreift, dass all der schnöde Mammon ihn nicht davor bewahrt, nackt zu sterben genau wie er nackt geboren wurde.

Mit freundlichen Grüssen,

ein Kürbis

Offline Cremer

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RWE spielt verrückt!
« Antwort #28 am: 07. Dezember 2006, 07:18:58 »
@Schwarzer Kürbis,

nun, Sie haben die erste Lektion gelernt: Recht haben und Recht bekommen sind zweirlei Paar Schuhe.  :cry:

Wie sagt H. Fricke immer: Auf hoher See und vor Gericht ist man mit Gott alleine.


Aber:

Richtigen Fachanwalt für Energierecht suchen. Der normale "Haus-und-Hofanwalt" ist in diesen Fällen falsch (gewesen).


Wichtig:
Revisionsantrag stellen. Dann ist Aufschub der Sperre gewährleistet.

Sie müssen auch dem Richter schriftlich sagen, welche Urteile er berücksichtigen soll.

Vielleicht hat der noch nie etwas vom BGH gehört.

Und automatisch informieren sich die Richter nie.

Erst durch Ihre Mitteilung welches Gericht und welches Az. kann/muss der Richter aktiv werden, also lesen!

Richter wollen dies immer "mundrerecht" aufbereitet haben.
MFG
Gerd Cremer
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Offline superhaase

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RWE spielt verrückt!
« Antwort #29 am: 07. Dezember 2006, 07:53:31 »
Wenn diese 10 Zeilen die ganze Jahresendabrechnung sind, dann ist das wirklich eine Frechheit. Keine Angaben zu Zählerstand, Ablesedatum (oder geschätzter Zählerstand), Arbeitspreis, Grundpreis etc.? Woher kommen dann die von Dir erwähnten 2500m³, die die RWE errechnet hat?

Bei Deiner eigenen Berechnung ist allerdings auch ein Fehler:
Du kannst nicht einfach von 17 auf 12 MOnate mit 12/17 runterrechnen. Normalerweise wird da mit Gradtagszahlenfaktor gerechnet, so dass evtl. schon mehr als 1078m³ anzusetzen sind. Das muss dann aber auch aus der Rechnung hervorgehen.

Zu Inkasso- und Mahnkosten lässt sich nicht viel sagen. Ich hatte mich auch mit den SW München über zwei Jahre wegen meines Stromlieferantenwechsels gestritten. Schließlich haben sie es nach zwei Jahren aufgegeben, die Mahn- und Inkassokosten einzutreiben und darauf schriftlich verzichtet. Aber meine Gasrechnung hatte ich bis dahin immer voll bezahlt, eben nur die Mahn- und Inkassokosten nicht, die ja eigentlich auch nix mit dem Gasbezug zu tun hatten.

Zum offenstehenden Rechnungsbetrag wäre zu fragen, ob Du alle früheren Rechnungen voll bezahlt hast. Das ließe sich ja problemlos nachweisen, bzw. die RWE müsste die offenstehenden Beträge nachweisen.

Gegen einen zu hohen Abschlag sollte man sich auch wehren. Bei den SW München konnte mir am Telefon auch keiner erklären, warum sie von mir plötzlich 148€ mtl. Abschlag haben wollten, bei einer vorherigen Jahresrechnung von 1192€.
Die Berechnung der Abschlagszahlungen erfolgt bei vielen Versorgern wohl mit dem Zufallsgenerator.
Dazu sollte man eine Gegenrechnung aufmachen mit letzte Jahresrechnung/12 und den Versorger um eine genaue Begründung oder Berechnung für einen höheren Abschlag bitten.

Wie RR-E-ft im anderen Thread schon angedeutet hat, hat das Gericht vielleicht aufgrund nicht bezahlter und von Dir nicht bestrittener Beträge die Gassperre für zulässig erklärt. Das Problem bei Dir ist anscheinend, dass eine fragwürdige Rechnungsstellung der RWE mit dem Unbilligkeitseinwand Deinerseits zusammenkommt. Da ist der Richter wohl nicht mehr durchgestiegen.
Auf jeden Fall nicht aufgeben!
Mit dem neuen Anwalt und der nächsten Instanz ist Deine Aussicht schon wieder besser.

Vielleicht sollte man eine leistungsbezogene Vergütung für Richter einführen und deren Gehalt davon abhängig machen, wieviele Urteile von höheren Instanzen aufgehoben werden. Das wäre sicherlich ein angemessener Leistungsansporn für manche Sesselfurzer.

ciao,
sh
8) solar power rules

 

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