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Autor Thema: RWE spielt verrückt!  (Gelesen 28322 mal)

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Offline Schwalmtaler

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RWE spielt verrückt!
« Antwort #30 am: 07. Dezember 2006, 08:03:28 »
Moin schwarzer Kürbis,

auch wenn ich Ihre Aufgebrachtheit gut nachvollziehen kann, muss ich Herrn Fricke hier in doppelter hinsicht Recht geben.

1) ein Thread für ihre Sache "RWE spielt verrückt" würde reichen. Es gibt hier im Forum genug Threads mit 5 und mehr Seiten. Man kann bei der Anwahl auch direkt die letzte Seite auswählen!!!  
Hier sollte evtl. der Admin die beiden Threads zusammenlegen, das erleichtert die Suche und die Übersichtlichkeit.

2) Leider schreiben sie nur das sie Unbilligkeitseinwand nach §315 BGB eingelegt haben.
Was Herr Fricke mit seinem Kommentar sagen wollte, ist das jede Verhandlung ein Einzelfall ist und seine Besonderheiten hat.
Haben sie auch gegen die Preishöhe an sich Widerspruch eingelegt? Warum kommt die RWE auf 2500 m3 Gasabnahme und sie nur auf 1078? Wo ist in Ihrer Berechnung der Grundpreis? usw.
Alles Fragen, die nicht aus ihren Ausführungen beantwortet werden können.

Außerdem stellt sich mir persönlich die Frage, warum Sie nicht direkt einen Fachanwalt für Energierecht aufgesucht haben? Wenn sie sich schon über dieses Forum und das Internet selbst gut informiert haben, sollten sie allein schon hier ihren 1. eigenen Fehler erkennen!
Ich gehe auch nicht mit einem Anwalt für Arbeitsrecht zur Scheidungsverhandlung!

So, nun wieder zu ihrem eigentlichem Problem der bevorstehenden Gassperre. Sie sollten neben der Aktivierung eines kompetenten Anwaltes unverzüglich die Landes- und Bundeskartellbehörden informieren, Hausverbot zwecks Gassperre erteilen und zumindest den nach ihrer Ansicht unstrittigen Teil der Forderung zahlen, um ein Signal zu setzen. Alles weitere überlassen sie dann besser ihrem neuen Anwalt.

Gruß und viel Glück
Schwalmtaler :wink:

Offline Schwalmtaler

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RWE spielt verrückt!
« Antwort #31 am: 07. Dezember 2006, 08:06:23 »
Gute Idee superhaase, dann würden sich hoffentlich einige Richter mehr Mühe geben und die Gerichte wären nicht mit der Beseitiung von Fehlern der Vorinstanz beschäftigt und richtige Fälle würden schneller bearbeitet!!

Offline superhaase

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RWE spielt verrückt!
« Antwort #32 am: 07. Dezember 2006, 08:14:08 »
Ja, ich erinnere mich da an der Fall des verurteilten El-Quaida-Terroristen neulich, der schon zu 7 Jahren Haft verurteilt war, und der nun durch ein BGH-Urteil eine noch höhere Strafe zu erwarten hatte. Wie da dann das OLG darauf kommen konnte, weiter Haftverschonung zu gewähren, ist wirklich ein Rätsel. Da musste erst wieder der BGH bemüht werden, um den Mann einzulochen. Da sieht man, dass sogar manche OLG-Richter nicht ganz richtig ticken....
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Offline kamaraba

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RWE spielt verrückt!
« Antwort #33 am: 07. Dezember 2006, 08:19:08 »
Hallo Schwarzer Kürbis,

ich vermisse an der Preisaufstellung die Grundgebühren Ihres Versorgers.
Haben Sie die vergessen?

Gruss aus Karlsruhe
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Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
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Offline Schwarzer Kürbis

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RWE spielt verrückt!
« Antwort #34 am: 07. Dezember 2006, 09:40:48 »
Schwalmtaler,

Zitat
Hier sollte evtl. der Admin die beiden Threads zusammenlegen, das erleichtert die Suche und die Übersichtlichkeit.


Mea culpa. Ich war da wohl ein wenig zu voreilig mit dem Eröffnen einer Fortsetzung.

 :oops:

Bevor ich auch nur einen Pfennig (cent) an die RWE zahle, muß ich doch erst einmal wissen, wieviel genau ich dem Energieversorger zahlen muß, oder?

Und was ich errechnet habe, berücksichtigt keine Gaspreiserhöhungen in den letzten 17 Monaten seit Beginn meines Vertrags.

Noch einmal im Klartext, ich forderte als Kunde des Energiemonopolisten RWE per Einschreiben die nachvollziehbare und prüffähige Offenlegung der Kalkulationsgrundlagen seitens der RWE Westfalen-Weser-Ems.

Hierauf erhielt ich eine Standard-Antwort der RWE, dies ginge nicht, aus Wettbewerbsgründen.

Pech, denn ich habe niemals eine vernünftige, kundengerechte, nachvollziehbare Jahresendabrechnung bekommen, noch hat man es gewürdigt dass ich sowenig Gas verbraucht habe, im Gegenteil. Die RWE erhöhte meine Pauschalen von ursprünglich 38 Eur. binnen 17 Monaten auf über 82 (!!!) Eur. obwohl ich minimalst Gas verbrauche!

So geht das nicht, ohne vernünftige Kalkulation seitens der RWE, ja ohne eine vernünftige Endabrechnung werde ich keinen Heller zahlen, Punkt!

Denn letztendlich kann ich 400, oder 500, 0der auch 800 Eur. überweisen, die RWE würde immer noch behaupten dass es zuwenig Geld wäre.

Verstehst Du meine Warte bitte auch, Schwalmtaler.

Es geht hier um eine richterliche Rechtsprechung, welche in keiner Weise gerechtfertigt ist, sie ist kundenunfreundlich, sie spielt einem milliardenschweren Unternehmen in die Hände, die weiss Gott schon genug Scheisse gebaut haben (siehe RWE-Transgas)!

Ich gehe in Revision, und ja, mit einem Anwalt für Energierecht. Du hast Recht, ein Fachanwalt macht einfach mehr her.

Zitat
Außerdem stellt sich mir persönlich die Frage, warum Sie nicht direkt einen Fachanwalt für Energierecht aufgesucht haben? Wenn sie sich schon über dieses Forum und das Internet selbst gut informiert haben, sollten sie allein schon hier ihren 1. eigenen Fehler erkennen!


Ich erkenne keinen Fahler, denn bei Unbilligkeitseinwand nach § 315 BGB trage ich nicht die Beweislast (als Kunde) mich für überhöhte und illusionäre Gaspreise rechtfertigen zu müssen.

Die RWE hat mehrere Fehler begangen, nicht ich. Außerdem hatte das Amtsgericht zwei Wochen Zeit, sich in meine zur Verfügung gestellten Urteile und Entscheidungen von Gerichten, Bundeskartellamt, Berechnungen, usw. reinzulesen.

Ich habe es immerhin geschafft, die gesamte Thematik dieser Webseite binnen 3 Tagen zu verstehen. Wieso nicht ein Richter?

Und deswegen erscheint mir diese Aussage dann doch zu weit hergeholt, sorry.

 :wink:

Ach ja, ich schickte alle Musterbriefe, welche hier auf www.energiepreise-runter.de zum Download bereitstehen. Soll heissen, ich habe Herrn Straßburger über die Geschehnisse schon längst informiert (Landeskartellamt NRW).

Danke für Deine ausführlichen Antwort auf meinen Beitrag, Schwalmtaler.

Mit freundlichen Grüssen,

der Kürbis

Offline Schwarzer Kürbis

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RWE spielt verrückt!
« Antwort #35 am: 07. Dezember 2006, 10:12:50 »
superhaase,

leistungsbezogene Gehälter für Richter wären fein!

Einige Sesselpupser könnten da gleich einen Hartz-IV Antrag stellen!

 :wink:

Zitat
Du kannst nicht einfach von 17 auf 12 MOnate mit 12/17 runterrechnen. Normalerweise wird da mit Gradtagszahlenfaktor gerechnet, so dass evtl. schon mehr als 1078m³ anzusetzen sind. Das muss dann aber auch aus der Rechnung hervorgehen.


Okay, habe ich verstanden. Aber ich konnte doch nur mit den Zahlen jonglieren, welche mir von der RWE selbst zur Verfügung gestellt wurden. Würde dieser "Gradtagszahlenfaktor" denn wirklich so ausfallen dass ich bei 1300 Kubikmeter Gas 1025 Eur. zahlen muss? Denn das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.

Ich sage es hier mal so, ich habe einen guten Freund, der hat eine Doppelhaushälfte in Marl (Nachbarort), gleicher Versorger (RWE).

Dieser gute Freund bezahlt für über 100 qm Wohnfäche, beheizt mit demselben Gas desselben Versorgers eine Pauschale von 95 Eur. monatlich!

ich habe 58 qm Wohnfläche, heize sehr viel weniger als besagter Freund und soll monatliche Pauschalen von 85 Eur. zahlen???

*lol*

Die RWE hat doch nicht mehr alle Murmeln beisammen, oder?

Zitat
Keine Angaben zu Zählerstand, Ablesedatum (oder geschätzter Zählerstand), Arbeitspreis, Grundpreis etc.? Woher kommen dann die von Dir erwähnten 2500m³, die die RWE errechnet hat?


Nein, nur der ursprüngliche Zählerstand, und eben was ich der RWE als Jahreszählerstand mitteilte. Ich errechnete jedoch den korrekten Preis, denn die erste Rechnung (Halbjahr) listete korrekte Berechnungen auf an die ich mich halten konnte. Ich errechnete so auch den gesamtverbrauch, etc.

Die RWE stuft mich mit 82 Eur. monatlichem Abschlag auf über 2500 Kubikmeter ein, habe ich errechnet.

Grundpreis? Arbeitspreis?

Jetzt blicke ich nicht mehr durch, sorry.

Ich hielt mich bei meiner Berechnung an genau die Vorgaben der RWE mit denen sie die erste Halbjahresrechnung durchführte, die war meines Erachtens richtig!

Doch es folgten immer höhere Abschläge, immer mehr Forderungen, immer mehr Gassperrandrohungen.

Die RWE könnte jederzeit einlenken und mir endlich mal eine vernünftige Abrechnung schicken, doch die WEIGERN sich ja sogar noch!

superhaase, wenn ich nicht einmal weiss womit diese Monpolisten rechnen, wie soll man da als Kunde noch Durchblick haben?

Per Zufallsgenerator die Abschläge errechnen, jau, das hört sich nach meinem Energieversorger an!

*lach*

Aber im Ernst, sicher habe ich einige Abschläge gekürzt, ich hielt mich an den tatsächlichen Verbrauch, den ich meines Erachtens wirklich nahezu korrekt errechnet habe.

Wieso sollte ich der RWE blind Geld zahlen, die sollen ihren günstigen Kredit doch bei der nächsten Citibank aufnehmen, so wie sie Laurentz Meyer einen Chauffeur, eine Limousine und einen günstigen Kredit für sein neues Häuschen gewährt haben.

Geschenke für Politiker und Prügel für den kleinen Kunden, oder?

*grmbhl*

Nein, diesem Unternehmen werde ich keinen Heller überweisen bis die mal eine vernünftige Rechnung überweisen, bis dahin errechne ich meinen tatsächlichen Gasverbrauch lieber selbst, noch habe ich keine Doppelhaushälfte!

 :wink:

Mit freundlichen Grüssen,

der Kürbis

Offline superhaase

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RWE spielt verrückt!
« Antwort #36 am: 07. Dezember 2006, 10:52:30 »
Also tauchen die Zählerstände doch in der Rechnung auf?
Du bringst hier immer sehr unvollständige Informationen, eigentlich kann man Dir dann gar nicht helfen. Dass Du weniger als die Hälfte des Durchschnitts eines 2-Personenhaushalts verbraucht hast, ist dagegen völlig belanglos, das trägt nicht zur Klärung bzw. Darlegung der Angelegenheit bei

Zitat von: \"Schwarzer Kürbis\"
Grundpreis? Arbeitspreis?
Jetzt blicke ich nicht mehr durch, sorry.

Das sind aber ganz normale Bestandteile der Rechnung:
Ein monatlilcher Grundpreis (bei mir 8€ netto), und dann der Arbeitspreis für die verbrauchten kWh bzw. m³.
Also mit mindestens 100€ Grundpreis in der Rechnung musst Du schon rechnen.
Lass Dir doch mal die Rechnung vom Deinem Bekannten oder von Nachbarn geben, ob die anders aussehen.
Dass RWE keine vernünftige Rechnung ausstellt ist schon sehr merkwürdig. Das machen die doch in anderen Bereichen sonst auch.

Und meine Frage zu den offenen Beträgen aus früheren Rechnungen?

Einfach willkürlich die Abschläge zu kürzen, war auch sehr ungeschickt von Dir. Man muss schon mit dem Versorger angemessene (niedrigere) Abschläge vereinbaren, worauf man allerdings ein Recht hat. Erst dann kann man die geringeren Abschläge zahlen. Die Abschläge nach abgelesenen Zählerständen jeweils einzeln zu berechnen, entbehrt jeder rechtlichen Grundlage, auch wenn das hier im Forum immer wieder einige Leute propagieren.

Wahrscheinlich musst Du auch den Unbilligkeitseinwand erneuern und dabei den gesamten Gaspreis als unbillig rügen, nicht nur die Preiserhöhungen.

Mein Rat, lass Dich von deinem neuen (und hoffentlich im Energierecht besser informierten) Anwalt ausführlich beraten. Es ist bestimmt sinnvoll, die unbestrittenen Beträge zu zahlen, um eine Sperre abzuwenden. Evtl. ist eine Abgrenzung vor/nach Unbilligkeitseinwand erforderlich. Auch wenn ich Deine Aufregung verstehen kann, es hat keinen Sinn trotzig zu sein, das hilft vor Gericht nicht.

ciao,
sh
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Offline superhaase

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RWE spielt verrückt!
« Antwort #37 am: 07. Dezember 2006, 11:05:31 »
Zitat von: \"Schwarzer Kürbis\"
Und was ich errechnet habe, berücksichtigt keine Gaspreiserhöhungen in den letzten 17 Monaten seit Beginn meines Vertrags.
Noch einmal im Klartext, ich forderte als Kunde des Energiemonopolisten RWE per Einschreiben die nachvollziehbare und prüffähige Offenlegung der Kalkulationsgrundlagen seitens der RWE Westfalen-Weser-Ems.

Du vermischst hier ständig die fragwürdige Rechnungsstellung der RWE mit dem Unbilligkeitseinwand. Diesem Mischmasch wollte/konnte anscheinend auch der Richter nicht folgen.
Wenn Du die älteren Musterbriefe hergenommen hast, hast Du wahrscheinlich nur den Preiserhöhungen widersprochen.
Das ist ein Fehler!
Dann musst Du zumindest die von Dir unbestrittenen Forderungen zahlen, sonst ist die Gassperre berechtigt.

So nach und nach wird auch klar, dass die Forderung von RWE schon nachvollziehbar ist, denn sie rechnen natürlich mit den inzwischen mehrmals erhöhten Preisen. Allerdings müsste das aus der Rechnung hervorgehen und zeitlich nacheinander aufgelistet sein mit den zugehörigen geschätzen Verbrauchswerten. Ich kann gar nicht glauben, dass RWE das in der Rechnung nicht darlegt.

Wie ich im anderen Thread schon gesagt habe: Lass Dich von Deinem neuen Anwalt ausführlich beraten, wir können hier mit den bruchstückhaften Informationen die Gesamtsituation nicht richtig beurteilen.

ciao,
sh
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Offline kamaraba

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RWE spielt verrückt!
« Antwort #38 am: 07. Dezember 2006, 11:44:20 »
@Schwarzer Kürbis

Man sollte hier doch endlich mal von einer emotionalen in eine sachliche Diskussion übergehen. Das Sie hier auf die RWE sauer sind, dafür haben hier alle Verständnis, nur man muß nicht alles auskehren, schließlich ließt Ihr Versorger hier wohl mit und das macht die Sache für Sie nicht einfacher.
Neben einem kompetenten Anwalt sollten Sie m.E. einmal alle Ihre Unterlagen schnappen und zu einem Kundencenter der RWE gehen (wenn´s das gibt) und sich das vor Ort einmal erklären lassen (aber nicht den Sachbearbeiter nieder mähen, der kann nix dafür). Ich kann mir hier auch nicht vorstellen, daß die RWE nicht in der Lage sein soll, eine korrekte Rechnung zu erstellen.
Gruss aus Karlsruhe
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Offline Schwarzer Kürbis

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RWE spielt verrückt!
« Antwort #39 am: 07. Dezember 2006, 11:55:01 »
Sachlich und ohne Emotionen ausgedrückt:

Due RWE hat trotz Aufforderung (Einschreiben) keine vernünftige und nachvollziehbare Jahresendabrechnung mir als Kunden zugeschickt.

Die RWE hat keinerlei schriftliche Gaspreiserhöhungen bei mir als Kunden geltend gemacht.

Ich habe die neuesten Downloads der Unbilligkeitseinwände, bzw. Widersprüche benutzt.

Danke für eure vielen Antworten.

Mit freundlichen Grüssen,

ein Kürbis

 :)

Offline hollmoor

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« Antwort #40 am: 07. Dezember 2006, 12:09:39 »
@all

Und nun hat Dass hier wohl endlich mal ein Ende!
Oder wie lange wollt ihr diese Diskussion noch führen? :roll:


@Evitel 2004


Pack doch mal die beiden Treads zusammen!Danke
Gruß aus der Lüneburger Heide

Offline DieAdmin

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RWE spielt verrückt!
« Antwort #41 am: 07. Dezember 2006, 12:21:23 »
@hollmoor,

das geht leider nicht mit diesem Forensystem

[edit: Dank des neuen Forensystems sind die beiden Threads nun zusammengeführt 13.06.2007]

Offline Schwarzer Kürbis

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RWE spielt verrückt!
« Antwort #42 am: 07. Dezember 2006, 19:30:08 »
Zitat
Also tauchen die Zählerstände doch in der Rechnung auf?
´

Nein!

Ich nehme an (bedingt durch 81 Eur. Abschläge) daß die RWE mich auf 2500 Kubikmeter Gasverbrauch pro Jahr einstuft.

Zitat
Also mit mindestens 100€ Grundpreis in der Rechnung musst Du schon rechnen.


Das ist billig!

Die RWE möchte mindestens 600 Eur. mehr als ich errechnete.

Zitat
Wahrscheinlich musst Du auch den Unbilligkeitseinwand erneuern und dabei den gesamten Gaspreis als unbillig rügen, nicht nur die Preiserhöhungen.


Ich habe schon den gesamten Gaspreis als unbillig gerügt. Mitsamt der Jahresendabrechnung und den Gaspreiserhöhungen.

Zitat
Es ist bestimmt sinnvoll, die unbestrittenen Beträge zu zahlen, um eine Sperre abzuwenden.


Ich werde versuchen, vernünftig zu sein.

Mit freundlichen Grüssen,

der Kürbis[/quote]

Offline joebi

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RWE spielt verrückt!
« Antwort #43 am: 08. Dezember 2006, 14:49:00 »
@Schwarzer Kürbis.

Ich gehe davon aus,dass Du Mitglied im Bund der Energieverbraucher (BdE) bist und in den Prozesskostenfonds eingezahlt hast ?

Dann würde ich mich an Deiner Stelle an den BdE wenden der Dir dann die weitere Vorgehensweise,z.B. Fachanwalt für Energie etc.mitteilen kann.

Freundliche Grüsse

joebi

Offline Schwarzer Kürbis

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RWE spielt verrückt!
« Antwort #44 am: 09. Dezember 2006, 19:22:42 »
joebi,

ich habe bereits vor einigen Tagen einen Fachanwalt für Energierecht konsultiert.

Mit freundlichen Grüssen,

der Kürbis

 

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