Schwalmtaler,
Hier sollte evtl. der Admin die beiden Threads zusammenlegen, das erleichtert die Suche und die Übersichtlichkeit.
Mea culpa. Ich war da wohl ein wenig zu voreilig mit dem Eröffnen einer Fortsetzung.
:oops:
Bevor ich auch nur einen Pfennig (cent) an die RWE zahle, muß ich doch erst einmal wissen, wieviel genau ich dem Energieversorger zahlen muß, oder?
Und was ich errechnet habe, berücksichtigt keine Gaspreiserhöhungen in den letzten 17 Monaten seit Beginn meines Vertrags.
Noch einmal im Klartext, ich forderte als Kunde des Energiemonopolisten RWE per Einschreiben die nachvollziehbare und prüffähige Offenlegung der Kalkulationsgrundlagen seitens der RWE Westfalen-Weser-Ems.
Hierauf erhielt ich eine Standard-Antwort der RWE, dies ginge nicht, aus Wettbewerbsgründen.
Pech, denn ich habe niemals eine vernünftige, kundengerechte, nachvollziehbare Jahresendabrechnung bekommen, noch hat man es gewürdigt dass ich sowenig Gas verbraucht habe, im Gegenteil. Die RWE erhöhte meine Pauschalen von ursprünglich 38 Eur. binnen 17 Monaten auf über 82 (!!!) Eur. obwohl ich minimalst Gas verbrauche!
So geht das nicht, ohne vernünftige Kalkulation seitens der RWE, ja ohne eine vernünftige Endabrechnung werde ich keinen Heller zahlen, Punkt!
Denn letztendlich kann ich 400, oder 500, 0der auch 800 Eur. überweisen, die RWE würde immer noch behaupten dass es zuwenig Geld wäre.
Verstehst Du meine Warte bitte auch, Schwalmtaler.
Es geht hier um eine richterliche Rechtsprechung, welche in keiner Weise gerechtfertigt ist, sie ist kundenunfreundlich, sie spielt einem milliardenschweren Unternehmen in die Hände, die weiss Gott schon genug Scheisse gebaut haben (siehe RWE-Transgas)!
Ich gehe in Revision, und ja, mit einem Anwalt für Energierecht. Du hast Recht, ein Fachanwalt macht einfach mehr her.
Außerdem stellt sich mir persönlich die Frage, warum Sie nicht direkt einen Fachanwalt für Energierecht aufgesucht haben? Wenn sie sich schon über dieses Forum und das Internet selbst gut informiert haben, sollten sie allein schon hier ihren 1. eigenen Fehler erkennen!
Ich erkenne keinen Fahler, denn bei Unbilligkeitseinwand nach § 315 BGB trage ich nicht die Beweislast (als Kunde) mich für überhöhte und illusionäre Gaspreise rechtfertigen zu müssen.
Die RWE hat mehrere Fehler begangen, nicht ich. Außerdem hatte das Amtsgericht zwei Wochen Zeit, sich in meine zur Verfügung gestellten Urteile und Entscheidungen von Gerichten, Bundeskartellamt, Berechnungen, usw. reinzulesen.
Ich habe es immerhin geschafft, die gesamte Thematik dieser Webseite binnen 3 Tagen zu verstehen. Wieso nicht ein Richter?
Und deswegen erscheint mir diese Aussage dann doch zu weit hergeholt, sorry.
:wink:
Ach ja, ich schickte alle Musterbriefe, welche hier auf
www.energiepreise-runter.de zum Download bereitstehen. Soll heissen, ich habe Herrn Straßburger über die Geschehnisse schon längst informiert (Landeskartellamt NRW).
Danke für Deine ausführlichen Antwort auf meinen Beitrag, Schwalmtaler.
Mit freundlichen Grüssen,
der Kürbis