@Biene
Man kann sich ggf. selbst "Allgemeine Bedingungen" der eigenen Familie neben die Hauseingangstür pinnen, wonach unerwünschte, nicht ausdrücklich vereinbarte Besuche von Unternehmensvertretern mit 70 EUR zu Buche schlagen. Es sollte klar geregelt sein, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Betätigung des Klingelknopfes oder Klopfen an der Tür oder lautem Rufen nach dem Wohnungsinhaber als akzeptiert gelten, bei Widerspruch gegen diese zugleich ein Hausverbot als erteilt gilt. Weiter sollte geregelt sein, dass der Betrag sofort zur Zahlung fällig wird und in bar gegen Quittung bereit zu halten ist und abkassiert wird, bevor das eigentliche Gespräch mit den Familienmitgliedern begonnen werden darf.
Schon sollte sich das Thema erledigt haben.

In jedem Falle werden besuchswillige Vertreter von Unternehmen dadurch wohl wieder ganz schön verunsichert - oder?
Auch wenn die
neuen Bedingungen bereits mit öffentlicher Bekanntgabe (wie der Thesenanschlag Luthers: auf einem Zettel an der Haustür) wirksam werden, sollte man ggf. zusätzlich an eine Veröffentlichung auch auf der eigenen Internetseite denken....
Was dem einen recht ist, muss dem anderen billig sein.Nicht vergessen, einen Quittungsblock parat zu halten.
Man kann seine eigenen
neuen Bedingungen auch schon den Unternehmen zuschicken, von denen man ggf. unerwünschten Besuch erwartet.