@Cremer
Ach Herr Cremer,
gut, dass hinten nicht drauf stand "im Himmel ist Jahrmarkt".
Nicht, dass jemand deshalb die Pferde einspannt....
Auch die FGO kennt Rechtsmittel, die die aufschiebende Wirkung herzustellen vermögen.
Das wird natürlich nicht auf den Beipackzettel geschrieben.
Es wird nicht erwartet, dass der Bundeshaushalt gekippt wird.
Jeoch lassen sich auch Steuergesetze selbst vor dem BVerfG angreifen.
Wenn es nicht um Steuern (Abgaben) geht, sondern um Gebühren, dann kommt § 80 VwGO ins Spiel und vor allem vorher schon die Normenkontrollverfahren.
Mir selbst ist das aber zu bunt, weshalb ich mich an dieser Diskussion nicht weiter beteiligen werde.
Öffentlich-rachtliche Energieversorger haben keine Relevanz.