Energiepreis-Protest > Bundesweit / Länderübergreifend
Es gibt auch andere Argumente und Meinungen
Hennessy:
Es ist schade, dass scheinbar viele forumsbesucher die Beiträge hier lesen, sich aber nur wenige daran beteiligen.
Oftmals ist nicht nur wichtig wie sich der Sachverhalt darstellt, sondern auch mit welchem Gefühl die Diskussion wahrgenommen wird. Das würde mich (unabhängig von Ablehnung/Bestätigung) interessieren. So sieht es langsam nach einer Diskussion von Fachblinden aus.
Schade!
Schöne Grüße
Cremer:
@ Hennessy
Ich hatte doch nachgefragt, wie Kalkulationen sich aus welchen Faktoren zusammensetzen bzw. wie Lieferverträge beschaffen sind. Ich will nicht gleich absolute Preise wissen, da gebe ich Ihnen recht, dass die Versorger die nicht ohne Grund veröffentlichen.
Langjährige Verträge mit Laufzeiten von ca. 20 Jahren sind doch auch in dieser Versorgerbranche nicht mehr zeitgerecht. Dann sollten auch Verträge gekündigt werden, die nicht die vereinbarte Laufzeit erreichen. Da sollte man doch nicht zu konservativ sein, auch bei Objekten dieser Größenordnung.
Gerade Sie, ich schätze Sie als einen von der kaufmänisch/vertraglichen Seite ein, wissen das nur zu gut.
Lieferverträge setzen sich doch zusammen aus einem Grundlastpreis, der mag preislich fixiert sein, und vor allem aus vereinbarten Liefermengen in vereinbarten Zeiträumen. Spitzenlastentnahmen werden besonders hoch bepreist. Die Versorger haben doch das Bestreben, so gleichmäßig wie möglich einen Gasbezug von den Lieferanten Niederlande und Russland herzustellen. Dann sind die Preise am optimalsten.
Nicht umsonst werden große Erdgasspeicher weiter unterhalten. Nach 15
Jahren Entspannung gibt es keine Krisenbevoratung für 90 Tage mehr. Große Gasspeicher wie bei der GASAG in Berlin ( ca. 700-800 Meter tief bei 120 bar Druck) haben Kapazitäten um 660.000 Haushalte ein Jahr! mit Gas versorgen zu können. Diese dienen ausschließlich um die Lastspitzen im Winter abzufangen. Die Speicher werden im Sommer wieder gefüllt Sie dienen einzig allein dazu, keine Gasbezugsschwankungen bei den Lieferländern zu erzeugen.
Das gleiche spiegelt sich auf der Stromseite. Nachspeicherheizungen haben nachts günstige Tarife und sonst wird z.B. bei größeren Lastentnahmen bei Haushalten auch die 96-Stunden Zählung angewendet.
Nun, einige Anhaltspunkt oder Aspekte oder Richtungen könnten Sie schon nennen, wie sich Verträge gestalten. Ich gebe Ihnen recht -ich lese das Forum auch erst seit ca. 2 Monaten- dass in dem Forum die Beteiligung von qualifizierten Beiträgen zu wünschen übrig läßt. Aber sehen Sie, viele Leser fragen einfach aufgrund von Unwissenheit nach, wie sie sich verhalten sollen. Mir hat es jedenfgalls eine Menge geholfen und ich weiß jetzt wie ich weiter vorgehen werde. Einige wenige outen sich auch negativ. Oder wie es in einem solchen Forum üblich ist, sie stellen sich anders dar als sie sind (was ich von Ihnen nicht annehme).
wopeni:
Guten Tag,
ich bin ganz neu dem Bund beigetreten, finde die Diskussion zwar interessant, doch hilft sie mir in meiner Situation nicht so recht weiter.
Hier mein Problem:
Ich bin erst seit 2 Jahren, nach Kauf eines anderen Hauses und Austausch der alten Ölheizung gegen eine moderne Gasheizung, Erdgaskunde der Thüga AG (Erdgas Allgäu – Oberschwaben). Seit Erhalt der zweiten Jahresrechnung im September 2004 ist mein Verhältnis zu Gas aber insbesondere zum Lieferanten Thüga getrübt bzw. gestört. Dies veranlasste mich nun Mitglied im Bund der Energieverbraucher zu werden.
Die Jahresrechnung 2004 war ein Schock! Abgesehen davon, daß wir trotz weitreichender Maßnahmen zur Verbrauchsreduktion (Einbau eines 9,5 Kw Heizkamines in 9/03, Erneuerung großer Fensterelemente im Wohn- u. Essbereich, Haus- und Terrassentüren mit günstigeren K-Werten), soll unser Verbrauch um 30,2 % (kwh) gestiegen sein. Die Kostensteigerung betrug aufgrund von Preisveränderungen gar 37,3 %.
Die Thüga hatte auf meine schrftl. Reklamation hin nur die Erklärung, daß wohl unser Heizverhalten sich so stark verändert habe. Sowohl 2 verschiedene Heizungsbauer, als auch unser Architekt halten einen 30 % Mehrverbrauch für ausgeschlossen.
Meine Versuche die Abrechnung zu verstehen und zu analysieren waren relativ erfolglos. Zusätzliche Erklärungen und Informationen, wie Gradtagstabellen etc., zu erhalten war nur mit entsprechenden Nachdruck möglich.
Die Form der Abrechnung, Z- Zahl / Brennwert und Gewichtung, scheint schon fast gewollt undurchsichtig und läßt dem Lieferanten sehr viele Möglichkeiten. Da wird mit Preissenkungen argumentiert, die zum Vorteil des Verbrauchers sind und sich positiv in der Abrechnung niedergeschlagen haben. Ich konnte nur feststellen, daß die Abrechnungsperiode mit dem reduzierten Preis auf den Zeitraum Mai - September fiel, aber 96,1 % der Jahreskosten aus der teuren Periode kamen. Und ganz beiläufig kommt in einem meinerseits geforderten Antwortschreiben dann der Hinweis auf eine leider unumgängliche Preisanpassung just zum Beginn der neuen Heizphase. Inzwischen bin ich zwar etwas schlauer, nicht zuletzt durch die Informationen aus energieverbraucher.de und die in letzter Zeit häufigen Medienberichte, doch das Verbrauchsproblem ist noch nicht gelöst. Allerdings habe ich die Abrechnung an das Landesgewerbeamt zur Prüfung geschickt.
Nach der zwischenzeitlich erfolgten neuerlichen Preiserhöhung zum 01.11.2004 um weitere 8,1 % beträgt die Steigerung seit Anfang 2003 nun über 14 %. Die Informationspolitik der Thüga ist auch hier mehr als kundenunfreundlich, Gaspreisänderungen werden nur über die Tageszeitung kommuniziert. Es gibt, wie ich jetzt weiß, aber Lieferanten, die ihre Kunden noch schriftlich informieren und um Mitteilung des Zählerstandes bitten. Deren Abrechnungen sind vergleichsweise auch wesentlich transparenter.
Ich habe jedenfalls Einspruch eingelegt und mich lediglich mit 2,7 % Erhöhung einverstanden erklärt. Das thüga Antwortschreiben versuchte neuerlich die Erhöhung mit der Preisbindung und den entsprechend gestiegenen Gestehungskosten zu rechtfertigen. Meinen Vorschlag bezeichnete man als unzulässige Zurückbehaltung. Darüber hinaus wurden m. E. mit Ausführungen über die Situation auf den Märkten in Großbritannien und den USA nur Ablenkungsmanöver gestartet.
Meine Antwort darauf war ein erneuter Widerspruch, Korrektur der Einzugsermächtigung und Hinweis darauf, daß sowohl Landeseichamt, als auch Bund der Energieverbraucher eingeschaltet werden und die Forderung gerichtlich durchgesetzt werden müßte, sofern Thüga nicht auf mein entgegenkommendes Angebot eingeht. Mal sehen was nun passiert.
Wer hat denn bereits Erfahrungen mit thüga, bzw. wer fühlt sich ebenfalls über den Tisch gezogen?
Gruß
Wopeni
Cremer:
@ Wopeni
Zwei Dinge sind mir nicht klar:
1.) Wie kommen Sie auf eine akzeptierte Erhöhung von 2,7%, wo doch alle gemäß §3125BGB nach Billigung nur 2% mehr akzeptieren?
2.) Haben Sie einen Gaskessel mit 9,5 KW Leistung? Die Angabe als \'Heizkamins\' ist nicht schlüssig.
3.) Ihre Angabe \'soll unser Verbrauch um 30,2 % (kwh) gestiegen sein\' ist ebenso nicht schlüssig. Entweder haben 30,2% Mehrverbrauch gegenüber ? vorher (letzte Heizperiode) oder der Verbrauch ist um 30,2 kwh in welchem Zeitraum gestiegen? Für einen Jahresverbrauch wäre das nicht viel.
Sie müssen zwischen einer Leistung mit der Angabe in KW des Gaskessel, richtig des Gasbrenners, unterscheiden zu einem Leistungsbezug in einem definierten Zeitraum, der in kwh angegeben wird (Rechnung). Gemessen wird am Zähler das Gas immernoch in Kubikmeter (m3). Mit dem Brennwertfaktor (kwh/m3) wird die Kubikmeterangabe in kwh umgerechnet und ergibt dann mit dem Preis/kwh (ct/kwh) den Endpreis.
Der Brennwert variiert ebenfalls und wird monatlich durch den Gasversorger anhand von Messungen der L-Gasqualität festgelegt. Die Erdgase mit unterschiedlichen Brennwerten, resultierend von den verschiedenen Lager-/Förderstellen werden gemischt bzw. kauft der Gasversorger entsprechend ein.
Hat vielleicht etwas weiter geholfen
Viele Grüße aus Bad Kreuznach
wopeni:
Hallo Cremer,
zunächst vielen Dank für die rasche Reaktion.
Hier nun die ergänzenden Informationen:
1. Die 2,7 % ergaben sich durch den auf 3,80 Ct/kwh gerundeten,
und meinerseits zu akzeptierenden, Preis .
2. Heizkamin ist die Bezeichnung des Herstellers für den zusätzlich
eingebauten Kaminofen (ähnlich Kachelofen) , der zur Überbrückung von kühlen Tagen im Sommer, sowie für die Übergangszeiten in Frühjahr und Herbst mit Brennholz beheizt wird und so die Inbetriebnahme des Gas-
brenners erspart. Die Brennerleistung der Gasheizung beträgt übrigens 18 Kw.
3. Natürlich sind die 30 % Steigerung auf den Jahresverbrauch an
Kilowattstunden bezogen, u. z. auf die exakt gleiche Anzahl Tage gerechnet. In Zahlen: 42.861 kwh in 2004 zu 32.920 im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Gemessen an den beschriebenen Maßnahmen zur Energieeinsparung ist das doch eine exorbitante Verbrauchssteigerung.
Der Unterschied zwischen cbm und kwh ist mir inzwischen geläufig. Nachdem aber auf Basis der kwh die Kosten-berechnung erfolgt, habe ich auch darauf den Vergleich aufgebaut. Logischerweise ist der cbm Verbrauch als Grundlage der Umrechnung in kwh auch entsprechend gestiegen.
Was mich so aufregt:
Mein Lieferant Thüga hat nach meinem Empfinden gar kein Interesse daran, daß der Verbraucher die Abrechnung nachvollziehen kann. Die fehlende Transparenz erleichtert es an den diversen Rädchen zu drehen und damit das Unternehmensergebnis zu optimieren. Die Vorgehensweise und das inzwischen gezeigte Verhalten sind nicht geeignet, mein Vertrauen zu stärken, eher Mißtrauen zu schüren. Kein Wunder, wenn mir dann Zweifel an der Seriösität der Thüga kommen. Oder ist das alles normal und in Ordnung wie das läuft? Fehlt mir vielleicht die Erfahrung und ein dickeres Fell?
Die ganzen Diskussionen und Aktivitäten sprechen eher dafür, daß ich nicht alleine stehe mit meinem Frust!
Gruß vom Bodensee
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