Energiepreis-Protest > eprimo
eprimo
Monaco:
@eislud
Doch, die Yello-Kündigung war rechtens! Yello unterliegt als überregionaler Versorger keinem Kontrahierungszwang und ist damit berechtigt Verträge ggf. auch zu kündigen. Frist und Form war zudem auch in Ordnung, somit alles korrekt. Ich bin allerdings gespannt, ob man mir die erhöhten Preise in Rechnung stellt. Mein Widerspruch zu diesen war ja gerade Kündigungsgrund.
Hatte inzwischen auch bereits einige Vorarbeit geleistet:
Angebot von Grundversorger eingeholt und promt erhalten.
Preisklausel als benachteiligend gerügt und um Änderung gebeten.
Verträge seien zwar derzeit in Überarbeitung, derzeit jedoch keine Möglichkeit mir einen anderen Vertrag anzubieten.
Werde dann ab 01.01.07 über den Allgemeinen Tarif versorgt. Habe allerdings noch keine Versorgungsbestätigung und keine Kundennummer, obwohl ich bereits am 15.11.2006 meine Pflichtmitteilung nach §2 GVV an meinen Grundversorger geschickt hatte und er mir den Eingang auch bereits bestätigt hatte.
Es fällt dem Versorger wohl sichtlich schwer, Argumente zu finden.
Sondervertrag geht derzeit nicht, andere Versorger haben vermutlich auch keine wirksamen Preisklauseln, zudem läuft man stets Gefahr nach Preiswiderspruch sofort wieder gekündigt zu werden. Als bleibt eigentlich nur der AT - mit allen Folgen. Wettbewerb unter o.g. Gesichtspunkten kaum haltbar. Billigkeitsnachweis bei aktuell mehr als 15% Gewinnausschüttung (ohne Investitionen) wohl auch kaum möglich.
Na dann warten wir doch einmal ab, was man zu entgegnen hat.
Frohe Weihnachten.
Monaco.
Cremer:
@Monaco,
richtig,
es sei denn, man hat einen Sondertarif der "Energieclub" genannt wird (10% Rabat auf Strom und Gas) und aus diesem man im Januar 2005 fristlos, rückwirkend rausgeworden wurde. :evil:
eislud:
@Monaco
@Cremer
Wenn dem Versorger ein Einwand zumindest nach §315 vorliegt, sollte eine Kündigung nicht zulässig sein.
Siehe hier:
http://www.abendblatt.de/daten/2006/11/20/641835.html
--- Zitat ---ABENDBLATT: Dürfen Gaskonzerne mit einem Lieferboykott drohen, wenn der Kunde die Erhöhung nicht bezahlt?
BÖGE: Klares Nein. Sperrandrohungen und Änderungskündigungen gegenüber Verbrauchern, die unter Berufung auf §315 BGB Preiserhöhungen nicht bezahlen, sind unzulässig. Das stellt einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung dar. Gleiches gilt für die Praxis mancher Versorger, in dieser Situation Sonderverträge mit Verbrauchern zu kündigen und Kunden in den teureren Grundversorgungstarif herabzustufen. Sollten Unternehmen künftig dagegen verstoßen, müssen sie mit einem Verfahren rechnen.
--- Ende Zitat ---
Siehe auch hier:
jroettges schrieb hier 20.11.2006 16:32 : Sonderverträgen kündigen?
Greylupo0 schrieb hier 20.11.2006 20:42 : Sonderverträgen kündigen?
Monaco:
@eislud
Die Beiträge betreffen alle den jeweiligen Grundversorger. Dieser ist verpflichtet (Kontrahierungszwang) zu liefern und unterliegt auch einem Gleichbehandlungsgebot.
Anders verhält sich dies bei alternativen Versorgern, wie Yello. Diese dürfen kündigen ... und graben sich damit selbst das Wasser des "Pseudo"Wettbewerbs ab.
Gerade deshalb ist es derzeit ja so zweifelhaft, zu einem alternativen Versorger zu wechseln.
MfG
Monaco.
RR-E-ft:
RWE Energy übernimmt eprimo:
http://www.faz.net/d/invest/meldung.aspx?id=38946525
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