Energiepreis-Protest > eprimo
eprimo
elektron:
Zum 1.3.2006 waren wir zum Tarif PrimaKlima des Versorgers eprimo gewechselt.
Bereits mit Schreiben vom 3.4.2006 kündigte eprimo per Brief eine Preiserhöhung um 0,58 Ct. brutto = 3,5% zum 1.6.2006 an.
Aus diesem Anlass hatte ich eprimo um die Übersendung der Preiskalkulation gebeten, die er nach eigenen Angaben "als erster Stromlieferant in Deutschland" zu Jahresbeginn offengelegt habe. (Hier die dazugehörige Pressemeldung als PDF.)
Außerdem hinterfragte ich den festen Aufschlag für unseren Tarif "PrimaKlima" in Höhe von 0,4 Ct auf den Standard-Preis.
Schließlich kündigte ich an, dass wir die Billigkeit des Tarifs gemäß § 315 BGB in Frage stellen würden und uns eine Kürzung der anstehenden Rechnung vorbehielten.
Dieser Tage nun kam die Antwort:
--- Zitat von: \"eprimo\" ---...
Die wesentlichen Kostenbestandteile, die die eprimo GmbH nicht oder nur in begrenztem Maße beeinflussen kann, sind die Strombezugskosten (börsennotiert), die Umlagen zur Förderung Erneuerbarer Energien (EEG) sowie die nach dem Gesetz zum Schutz der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKModG), Stromsteuer und die Lieferkosten in die jeweiligen Netze (Konzessiorisabgaben, Netznutzungsentgelte, ggfs. Alternativ Strombeistellungskosten). Da eprimo seine verkaufte Strommenge nahezu komplett zu Börsenpreisen von verschiedenen Stromhändlern bezieht, sind wir gezwungen, diese Preisentwicklungen weiterzugeben.
--- Ende Zitat ---
Der dem Brief beigelegte Newsletter gibt die "Strompreiskalkulation" der o. g. Pressemeldung wieder und versieht lediglich die im Brief genannten Komponenten mit je einer Prozentangabe.
Mir erscheint diese Information kaum aussagekräftig zu sein.
--- Zitat von: \"eprimo\" ---Trotz längerfristiger Lieferverträge, haben sich die Strombezugskosten auch für das Produkt eprimo PrimaKlima entsprechend erhöht. Da die Strombezugskosten für eprimo PrimaKlima um 0,4 ct/kWh höher liegen als bei Strom aus herkömmlichen Kraftwerken, sind wir aus betriebswirtschaftlichen Gründen gezwungen, diesen Preisunterschied an unsere Kunden weiterzugeben.
--- Ende Zitat ---
Kein Wort zu meiner Frage, warum der Aufschlag fix bleibt, obwohl der "Preis" für das in Österreich zur Stromerzeugung genützte Wasser im Gegensatz zu anderen Energieträgern kaum gestiegen sein dürfte!
--- Zitat von: \"eprimo\" ---Eine Offenlegung unserer Kalkulationsgrundlagen gegenüber unseren Kunden lehnen wir aus Wettbewerbsgründen generell ab. Nach der Liberalisierung des Strommarktes und der damit verbundenen freien Auswahl des Stromlieferanten haben Stromversorger keine Monopolstellung. Wir sind daher - wie andere Wirtschaftsunternehmen - nicht zur Offenlegung unserer Kalkulationsgrundlagen verpflichtet.
--- Ende Zitat ---
Wie bitte?! Nach allem, was ich bislang verstanden zu haben meine, hat die Pflicht zur Offenlegung der Preiskalkulation zur Beurteilung der Billigkeit nicht mit einer etwaigen Monopolstellung des Versorgers zu tun, sondern mit der Einseitigkeit der Preisfestlegung (§ 315 BGB). Oder etwa nicht?
--- Zitat von: \"eprimo\" ---Wir hoffen, Ihnen die wesentlichen Faktoren der Preissteigerung und deren Größenordnung dargelegt zu haben, und hoffen auf Ihr Verständnis, dass die eprimo GmbH nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen handeln muss.
--- Ende Zitat ---
Für Letzteres habe ich Verständnis (auch wenn offen bleibt, was denn "betriebswirtschaftliche Grundsätze" sind. Gewinnmaximierung?!) - nicht aber für Maß und Form der "Offenlegung".
--- Zitat von: \"eprimo\" ---Wir bestehen aus oben genannten Gründen in jedem Fall auf unserer sich aus Ihrem Stromliefervertrag ergebenden Forderung und lehnen eine einseitige Kürzung der Entgelte und Abschläge durch Sie ab.
--- Ende Zitat ---
Na, dass eprimo einer Kürzung zustimmen würde, hatte ich auch nicht erwartet. :wink:
Soweit der Brief. In den AGB lautet die Preisanpassungklausel wie folgt:
--- Zitat ---11. Preisanpassung
eprimo behält sich vor, den Grundpreis und den Arbeitspreis anzupassen. Erhöht eprimo auch nur einen dieser Preise, so sind Sie berechtigt, diesen Vertrag – auch innerhalb der Erstlaufzeit – zu dem vom eprimo angekündigten Datum der Preisanpassung zu kündigen. Über eine solche Anpassung werden Sie vorab schriftlich informiert.
Sollte Ihre außerordentliche Kündigung zum angekündigten Datum der Preisanpassung, egal aus welchem Grund, nicht wirksam werden, betrachtet eprimo diesals ordentliche Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt und Sie verbleiben in Ihrem bisherigen Tarif.
Diese außerordentliche Kündigungsmöglichkeit gilt nicht bei einer Preiserhöhungauf Grund von Steuern und sonstigen Abgaben oder Belastungen gemäß Ziffer 10. eprimo ist berechtigt, das Preisänderungsrecht auch vor Wirksamwerden des Vertrages gemäß Ziffer 4 auszuüben.
--- Ende Zitat ---
Wenn ich sehe, welche Anforderungen etwa das LG Bremen in seinem Urteil vom 24.05.2006 an (Gas-)Preisanpassungsklauseln stellt (u. a. mit Bezugnahme auf BGH-Urteile), erscheint mir diese Klausel doch sehr vage zu sein. Theoretisch könnte der Versorger die Preise damit uneingeschränkt erhöhen!
Allerdings: Anders als bei Erdgas herrscht auf dem Strommarkt mittlerweile eine realer Wettbewerb, der auch uns erst den Wechsel zu eprimo ermöglicht hatte. Ich hätte also in der Tat den Versorger vor der Preiserhöhung erneut wechseln können. Darum meine Frage:
Welche Anforderungen stellt die Rechtsprechung an Preisanpassungsklauseln, wenn kein Monopol besteht und ausdrücklich ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt wird?
Insgesamt fühle ich mich von eprimo mit meiner Anfrage nicht ernst genommen und wäre froh über andere Einschätzungen.
Danke im Voraus!
elektron
elektron:
--- Zitat von: \"elektron\" ---Welche Anforderungen stellt die Rechtsprechung an Preisanpassungsklauseln, wenn kein Monopol besteht und ausdrücklich ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt wird?
--- Ende Zitat ---
Ich geb\'s zu: Wer im Forum nur lange genug sucht, der findet auch:
Liberalisierung des Strommarktes hebt §315 auf?
Wobei mich superhaase und RuRo im ursprünglichen Thread darauf hingewiesen haben, dass § 315 BGB wohl nur greift, wenn ich beim lokalen Grundversorger Kunde bin.
elektron
Monaco:
@elektron
Das Bestehen eines Monopols ist für einen (Unbilligkeits)einwand nach §315 BGB nicht erforderlich. Damit greift §315 stets bei einseitig bestimmten Preis(änderung)en. Allerdings unterliegen alternative Versorger keinem Kontrahierungszwang und keinem Gleichbehandlungsgebot.
Damit können Sie Verträge ggf. auch kündigen - im Gegensatz zu den Grundversorgern. Auf ein eingeräumtes Sonderkündigungsrecht kommt es m.E. gar nicht an. Ein solches wäre u.U. gar nicht nötig, wenn es wirksame Preisänderungsklauseln gäbe.
Mit freundlichen Grüßen
Monaco.
eislud:
eprimo wird zum 01.01.2007 seine Strompreise, zumindest im Gebiet der ehemaligen Überlandwerke Groß-Gerau, erhöhen.
Für den Tarif eprimoFamilie (andere Tarife liegen mir nicht vor) wird das wie folgt aussehen:
Bruttoerhöhung Arbeitspreis: von 15,83 ct/kWh auf 17,37 ct/kWh
Bruttoerhöhung Grundpreis: von 6,5 Euro/Monat auf 6,67 Euro/Monat
Für einen Haushalt mit einem angenommenen Verbrauch von 3000 kWh für 2007 bedeutet das:
Erhöhung von bisher 552,90 Euro auf 601,14 Euro.
Mehrbelastung: 48,24 Euro
Preiserhöhung um 8,7%
Ich bin am überlegen, ob ich mich dieser Preiserhöhung und dem Preis ansich in üblicher Weise über den §315 entgegenstellen werde.
Seit 2000 sind damit die Preise von eprimo bzw. ÜWG um mehr als 30% gestiegen. Im Vergleich zu manch anderen Anbietern ist der Preisanstieg ja aber noch verhältnismäßig gering ausgefallen.
Wenn man den neuen Preis von eprimo beim Strompreisvergleich bei Verivox ( http://www.verifox.de ) einsortiert, würde man auf Position 11 landen. Im Vergleich zu anderen Anbietern ist das also nicht schlecht. Das gilt insbesondere wenn man berücksichtigt, dass auch viele andere Anbieter die Preise zum 01.01.2007 erhöhen werden, was im Vergleich ja noch nicht berücksichtigt ist.
Nach Berechnung des Bundes der Energieverbraucher ( http://www.energieverbraucher.de/index.php?itid=378&content_news_detail=5664&back_cont_id=4043 ) wären für 2006 Strompreise von 13 bis 15 ct/kWh angemessen.
Für einen wie oben angenommenen Verbrauch von 3000 kWh würde sich ein Strompreis von gut 0,20 ct/kWh für den Tarif eprimoFamilie für das Jahr 2007 ergeben.
Gibt es hier schon Rebellen, die sich dem Preisbegehren von eprimo bereits wiedersetzt haben?
Was werdet Ihr bezüglich der anstehenden Preiserhöhung zum 01.01.2007 unternehmen?
Ich möchte mich also etwas austauschen :-)
Gruss eislud
Cremer:
@eislud,
nicht lange überlegen und nicht lange fackeln:
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