Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Bundeskartellamt: § 315 BGB bei Strom/Gas- Tarifkunden  (Gelesen 14870 mal)

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Offline elektron

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Bundeskartellamt: § 315 BGB bei Strom/Gas- Tarifkunden
« Antwort #15 am: 30. Oktober 2006, 16:11:42 »
Zitat von: \"uwes\"
Und ich bitte um Nachsicht für all jene, die sich auch nach zweijährigem Studium des Forums nicht jedes Mal wieder aufs Neue mit den gleichen Fragen von damals befassen, sondern weiterkommen wollen.  :roll:

Damit wir (und RR-E-ft) uns recht verstehen: Ich kann die Verärgerung über hartnäckige Greenhorns wie mich durchaus nachvollziehen. Und wenn ich in diesem Forum Fragen gestellt haben sollte, die ich ohne große Mühe mit in einer FAQ hätte selbst beantworten können, bitte ich höflichst um Verzeihung.

Inwieweit solche Fragen allerdings am "Weiterkommen" hindern sollen, ist mir nicht ganz klar. Im Allgemeinen gibt es in Foren immer einige Mitglieder, die sich dem ehrbaren Dienst verschrieben haben, Neulingen auf die Sprünge zu helfen; die anderen halten sich einfach aus der Diskussion raus. (Deswegen eröffne ich für Fragen auch meist lieber einen neuen Thread; dann weiß jeder Leser gleich, ob ihn der Thread überhaupt interessiert.) Die Sache selbst aber - der Energiepreis-Protest - wird dadurch aber doch nicht behindert!?!

Last but not least: Der weiseste aller Ratschläge scheint derzeit ja ohnehin zu sein: "Einspruch einlegen und abwarten!" Soll das Forum in der Zwischenzeit brachliegen?

elektron

Offline RR-E-ft

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Bundeskartellamt: § 315 BGB bei Strom/Gas- Tarifkunden
« Antwort #16 am: 30. Oktober 2006, 16:41:00 »
@elektron

Wenn schon kein Schalter dran ist, darf man doch bitte auch einmal um etwas Ruhe bitten.  :wink:

Ihre Fragen wurden doch umfassend beantwortet.

Wenn wir Kollegen Rechtsanwälte hier unter Grundsatzfragen gemeinsam unter Kollegen Themen diskutieren möchten, um uns im Interesse der Mehrheit auszutauschen und uns gerade durch diese Diskussion gegenseitig weiter voranzubringen, also voran- und weiterzukommen , dann sollte es doch einmal möglich sein, dass sich auch jemand mal zurückhält, der der Diskussion beim jeweiligen Stand ggf. noch nicht folgen kann.

Es stört wirklich, wenn hier zig Nachfragen kommen, welche diejenigen, die sich bereits vertiefter mit der Materie befasst haben, belanglos erscheinen müssen. Man denke nur daran, welche unwahrscheinlichen Fälle hier ausgiebig behandelt wurden.

Es wäre deshalb schön, wenn sich hier auch wieder Kollegen auf ihrem jeweiligen Level austauschen können, ohne dass andere immer gleich meinen, sie müssten eine gesamte dazwischen liegende juristische Ausbildung nachholen, um dabei ebenso mitzureden.

Nun mag wieder der Vorwurf der Herablassung von einigen kommen. Es ist jedoch so, dass die Kollegen hier nicht ungestört diskutieren können, wenn jeder denkt, er müsste auf dem gleichen Level mitreden.

Das ist nun einmal nicht immer möglich.

In anderen Bereichen akzeptiert man das doch auch. Wir Kollegen können auch an anderer Stelle diskutieren, so dass wir hier nicht mehr gesehen werden. Möglicherweise gefällt das manchem besser.

Dann können "Greenhörner" auch ungestört allein untereinander diskutieren.

Offline elektron

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Bundeskartellamt: § 315 BGB bei Strom/Gas- Tarifkunden
« Antwort #17 am: 30. Oktober 2006, 19:13:35 »
Nein, nein, keine Angst: Das ist keine Frage, sondern ein Statement!

Wenn im Forum "Grundsatzfragen" ausschließlich Rechtsanwälte "gemeinsam unter Kollegen Themen diskutieren" sollen, so habe ich etwas falsch verstanden. Ich kann das Bedürfnis nach einem solchen kollegialen Austausch nachvollziehen und bezweifle nicht, dass ich (wie alle anderen "Laien") beim reinen Mitlesen vieles Lernen und manche Frage selbst beantworten könnte.

Allein: Diese Zweckbestimmung des Forums ist nirgendwo zu lesen! In der Kurzbeschreibung heißt es lediglich "Grundsätzliche Fragen und praktische Fragen des Preisprotests werden hier diskutiert" - von "Rechtsanwälten" keine Rede. (Zugegeben: Es ist von "diskutieren" und nicht von "Fragen stellen" die Rede!) Wenn ich mir allerdings die Beiträge anschaue, so scheinen sie überwiegend ebenfalls von gemeinen interessierten, aber juristisch weitgehend unkundigen Verbrauchern verfasst worden zu sein, die hoffen, im Dickicht der Gesetze und Urteile etwas Durchblick zu gewinnen.

Last not least: Die Foren werden vom "Bund der Energieverbraucher" betrieben. Sollten Unterforen nur für bestimmte Berufs- oder Expertengruppen gedacht sein, bedürfte dies der besonderen Kennzeichnung und nicht das Gegenteil ("Auch juristisch unkundige Verbraucher dürfen hier schreiben!").

Kurz: Ich habe nichts dagegen einzuwenden, dass das Forum "Grundsatzfragen" für Experten reserviert sein soll. Dann aber schreibt es bitte auch drauf!

elektron

Offline RR-E-ft

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Bundeskartellamt: § 315 BGB bei Strom/Gas- Tarifkunden
« Antwort #18 am: 30. Oktober 2006, 20:00:29 »
@elektron

Auch nur ein Statement undzwar ein ganz persönliches:

Es ist nicht ersichtlich, was das mit dem Thread zum Bundeskartellamt zu tun hat.

Wenn Sie selbst merken, dass Sie bisher etwas falsch verstanden haben, dann bedarf es keiner langen Pamphlete darüber, weshalb und warum Sie es erst jetzt bemerkt haben. Es trägt Ihnen schon niemand wegen eines Fehlers etwas nach, wenn Sie den gleichen Fehler nicht immer wieder von Neuem machen und auch noch große Statements mit Ausrufezeichen darüber verbreiten, vor denen gewiss niemand Angst hat, die aber sehr nerven können.

Von Ausschließlichkeit war keine Rede.
Es soll auch gerade keine Ausschließlichkeit sein.

Nicht nur Rechtsanwälte wollen hier in der Diskussion weiter kommen, sondern alle, die sich hier mit Grundsatzfragen, also grundsätzlichen Fragen beschäftigen.

Ganz offensichtlich ist es doch so, dass hier jeder schreiben kann.

Und dabei gibt es eben Beiträge, welche die bisherige Diskussion aufgreifen und weiterführen, inhaltlich voranbringen.
Das nenne ich den Wissensbereich.

Und es gibt andere, zu denen sich dies gerade nicht feststellen lässt, die auch gar keinen entsprechenden Anspruch erheben wollen, wo Newcommer vielmehr lediglich abklären wollen, ob das, was sie gerade verstanden zu haben glauben, tatsächlich das ist, was man glauben können sollte. Das nenne ich den Glaubensbereich.

Mitmenschen möchten mitteilen, was sie noch oder schon glauben und weshalb das so sei und teilen mit, was auch andere glauben können oder stellen Fragen nach dem aktuellen Glauben anderer.

Das mag zwar Grundsatzfragen in einem Theologie- Seminar betreffen, scheint hier jedoch nicht herzugehören.

Eine gewisse Selbstdisziplin sollte es ermöglichen, dass man Diskussionen, von denen man merkt, dass diese dem eigenen derzeitigen Wissensstand nicht entsprechen, nicht durch Nachfragen stört, die sich bei Befassung mit der Materie leicht selbst erübrigt hätten.

Grundsatzfragen hat nach meinem Verständnis etwas mit Grundfesten der Theorie und den wichtigsten, also elementaren Fragen der Praxis zu tun und gerade nichts mit mehr oder minder Belanglosigkeiten und der Frage, was jemand gerade glaubt, verstanden haben zu dürfen.

Denn dies wäre ein Einzelschicksal, welches unter "Ich brauche dringend Hilfe" ggf. besser aufgehoben wäre. Es ist jedoch keine Grundsatzfrage. Dringender Hilfe bedarf es eigentlich auch nicht, weil man ja mit seinem Beitrag auf Nachhilfe abzielt.

Dass es keine Ausschließlichkeit gibt, schließt es doch nicht aus, dass man sich selbst einmal etwas zurücknimmt, zumal wenn man schon mehrfach darum gebeten wurde.

Anders gewendet:

Sie wissen, was mit Grundsatzfragen gemeint ist, und können und dürfen  sich mit Ihren Beiträgen gern darauf einstellen. Es soll eben gerade nicht reserviert sein für Experten, sondern eben für die Grundsatzfragen.

Wenn man wo schreiben darf, bedeutet das nicht, dass man dort schreiben muss. Man kann es auch lassen, gerade dann,  wenn man zu den Grundsatzfragen und zu deren Diskussion nichts Neues beizutragen hat.

Keine Sorge, dass das Forum deshalb brach liegen könnte. Was nicht beabsichtigt ist, ist unendliches Palaver.

Eine Diskussion wird nie der Diskussion wegen geführt, sondern weil man sich gemeinsam eine neue Erkenntnis, also ein Voranschreiten im Erklenntnisprozess verspricht.

Wer neu hinzukommt, wird wohl immer erst eine Weile lauschen, um den "Schritt aufzunehmen" und sich dann an der Diskussion beteiligen, wenn er denkt, dass er selbst bereits soweit ist, dass er den Faden aufnehmen kann.

Froh und dankbar darf man wohl sein, dass Sie nichts dagegen einzuwenden haben.

Wenn ein großer Kreis ersichtlich seit langer Zeit vertieft Fragen diskutiert, kann nichts schöner sein, als dass jemand vollkommen neu hinzutritt und erklärt, dass er nichts dagegen einzuwenden habe.

Da haben die anderen aber wohl gerade noch einmal sehr großes Glück gehabt. :roll:

Mit entsprechenden Statements trifft man sich zukünftig ggf. besser hier:

http://forum.energienetz.de/viewforum.php?f=3

Dort können Sie auch mitteilen, wogegen Sie ggf. etwas einzuwenden haben und was deshalb nicht mehr statfinden sollte oder gar stattfinden darf.

Schlussendlich eine Glaubensfrage sei mir gestattet:

Was glauben Sie, was folgende Zeile zu bedeuten hat:

"Bevor Sie Fragen im Forum stellen: Basiswissen zur Aktion Energiepreise runter finden Sie hier oder nutzen Sie die Suchfunktion des Forums!"

Ob es sich dabei wohl um die ultimative Einladung an alle handelt, die man sonst nicht zu Wort kommen lässt, endlich einmal lange Statements zu verfassen und sich über Glaubensfragen auszutauschen?

Offline superhaase

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Bundeskartellamt: § 315 BGB bei Strom/Gas- Tarifkunden
« Antwort #19 am: 31. Oktober 2006, 10:10:13 »
hihi
8) solar power rules

Offline Cremer

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« Antwort #20 am: 31. Oktober 2006, 11:20:41 »
@superhaase,

ich bitte doch künftig etwas mehr sachlichere Diskusionen und Argumentationen "Kern" auch in den anderen Threads.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline superhaase

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« Antwort #21 am: 31. Oktober 2006, 11:28:33 »
Ich bitte um Entschuldigung, dass ich die sachliche Diskussion durch mein infantiles Gekicher gestört habe!  :oops:
8) solar power rules

Offline elektron

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Bundeskartellamt: § 315 BGB bei Strom/Gas- Tarifkunden
« Antwort #22 am: 31. Oktober 2006, 19:37:32 »
RR-E-ft habe ich soebe eine PM geschickt. Alle anderen bitte ich auf diesem Weg für meine Unruhestiftung hier im Forum um Verzeihung und gelobe Besserung!  :oops:

elektron

Offline RR-E-ft

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« Antwort #23 am: 31. Oktober 2006, 19:50:24 »
@elektron

Ich bin auch oft zu leidlich und unduldsam. Entschuldigung dafür.
Ich werde also weiter an mir zu arbeiten haben.

Nun ist es auch gut und wir wollen mit der Diskussion fortfahren.

 

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