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Autor Thema: Tarife für Sondervertragskunden günstiger als für Tarifkunde  (Gelesen 4142 mal)

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Offline Floryk

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Ich möchte hier einmal eine Frage aufwerfen, auf die ich beim Lesen vieler Postings hier gekommen bin; die mehrmals aufgeworfen aber m.E. nicht zufriedenstellend beantwortet worden ist.

Ist es zulässig, wenn ein Versorgungsunternehmen Kunden in seinem Einzugsbereich zu unterschiedlichen Tarifen beliefert, wenn im Übrigen die Kunden gleiche Mengen beziehen und Haushaltskunden sind?

Diese Frage tauchte zuletzt auf, als die Diskussionen über die Vertragskündigungen der swb Bremen aufflammten.

Diese bietet einen Tarif für diejenigen Kunden an, die die neuen Vertragsbestimmungen der swb akzeptierten sowie einen "Grundversorgungstarif" der einen höheren Arbeitspreis aufweist für diejenigen Kunden, die den neuen Vertrag nicht akzeptierten.

Und weiter:
In diesem Forum wird häufig erwähnt, dass die Versorgungsunternehmen den günstigeren Tarif für Sondervertragskunden damit rechtfertigen würden, dass man für diese Gruppen geringere Konzessionsabgaben zahlen müsse.
Nach der Konzessionsabgabenverordnung
http://www.gesetze-im-internet.de/kav/index.html
wird allerdings deutlich zwischen Tarif- und Sondervertragskunden unterschieden (§ 2) und vom Gesetzeswortlaut auch eine höhere Beteiligung der Tarifkunden augenscheinlich gedeckt.

Nur knüpft die KAV in der Definition von Tarif- bzw. Sondervertragskunden an die Begriffsbestimmungen im  ENWG an.

So heißt es in § 1 Nr. 3 KAV u.a.

(3) Tarifkunden im Sinne dieser Verordnung sind Kunden, die auf Grundlage von Verträgen nach den §§ 36 und 38 sowie § 115 Abs. 2 und § 116 des Energiewirtschaftsgesetzes beliefert werden;....

in Nr. 4 heißt es weiter:

(4) Sondervertragskunden im Sinne dieser Verordnung sind Kunden, die nicht Tarifkunden sind.

Wenn aber z.B. in Bremen nur die Unterschrift unter einen Vertrag den Unterschied ausmacht, warum sollte dann das Unternehmen höhere Konzessionsabgaben für Tarifkunden abführen bzw. diesen in Rechnung stellen können?

Frage ist weiter: Gibt es überhaupt noch Sondervertragskunden in Bremen?

Frage weiter: Müsste der Energieversorger gegen erhobene Konzessionsabgaben mit einer Klage angehen, wenn die Gemeinde dieselben bei ansonsten gleichen Voraussetzungen bei den Kunden unterschiedlich hoch bemisst?

Worin liegt überhaupt der Grund, dass die KAV es den Gemeinden/Städten ermöglicht, von den Vorsorgungsunternehmen höhere Konzessionsabgaben für Tarifkunden zu fordern, als für Sondervertragskunden?

Offline RR-E-ft

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Tarife für Sondervertragskunden günstiger als für Tarifkunde
« Antwort #1 am: 01. November 2006, 16:35:00 »
@Floryk

Zutreffend müsste die letzte Frage lauten, wofür es überhaupt Konzessionsabgaben gibt, zumal wenn eine Gemeinde auch noch Alleingesellschafter der Stadtwerke sein sollte.

Offline Floryk

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Tarife für Sondervertragskunden günstiger als für Tarifkunde
« Antwort #2 am: 02. November 2006, 11:53:30 »
Es ist schön, wenn die Fragen ergänzt oder erweitert werden.
Noch schöner ist es, wenn sie jemand - zumindest mit einer Meinung - beantwortet.

Offline RR-E-ft

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Tarife für Sondervertragskunden günstiger als für Tarifkunde
« Antwort #3 am: 02. November 2006, 12:25:32 »
@Floryk

Keine einzige Gemeinde bemisst die Konzessionsabgaben für den einzlenen Kunden.

Der Versorger teilt mit, wieviel er an Tarifkunden und Sondervertragskunden geliefert hat, berechnet danach die KA und zahlt diese an die Gemeinde. Die Gemeinde kann das überhaupt nicht kontrollieren, weshalb ja überhaupt erst der Wildwuchs entstanden ist.

Möglicherweise können viele Gemeinden sehr viel KA nachfordern, vom EVU. Das hat mit den Kunden selbst und deren Zahlungsverpflichtung gegenüber dem EVU schlicht und ergreifend nichts zu tun.

Die Frage, ob es in Bremen überhaupt noch Sondervertragskunden gibt, sollte deshalb vielmehr den Kämmerer umtreiben. Dann wüsste er, wo noch etwas zu holen wäre und geholt werden müsste. Also einfach einmal ein Schreiben an Bürgerschaft und Senat aufsetzen.

 

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