Ich möchte hier einmal eine Frage aufwerfen, auf die ich beim Lesen vieler Postings hier gekommen bin; die mehrmals aufgeworfen aber m.E. nicht zufriedenstellend beantwortet worden ist.
Ist es zulässig, wenn ein Versorgungsunternehmen Kunden in seinem Einzugsbereich zu unterschiedlichen Tarifen beliefert, wenn im Übrigen die Kunden gleiche Mengen beziehen und Haushaltskunden sind?
Diese Frage tauchte zuletzt auf, als die Diskussionen über die Vertragskündigungen der swb Bremen aufflammten.
Diese bietet einen Tarif für diejenigen Kunden an, die die neuen Vertragsbestimmungen der swb akzeptierten sowie einen "Grundversorgungstarif" der einen höheren Arbeitspreis aufweist für diejenigen Kunden, die den neuen Vertrag nicht akzeptierten.
Und weiter:
In diesem Forum wird häufig erwähnt, dass die Versorgungsunternehmen den günstigeren Tarif für Sondervertragskunden damit rechtfertigen würden, dass man für diese Gruppen geringere Konzessionsabgaben zahlen müsse.
Nach der Konzessionsabgabenverordnung
http://www.gesetze-im-internet.de/kav/index.htmlwird allerdings deutlich zwischen Tarif- und Sondervertragskunden unterschieden (§ 2) und vom Gesetzeswortlaut auch eine höhere Beteiligung der Tarifkunden augenscheinlich gedeckt.
Nur knüpft die KAV in der Definition von Tarif- bzw. Sondervertragskunden an die Begriffsbestimmungen im ENWG an.
So heißt es in § 1 Nr. 3 KAV u.a.
(3) Tarifkunden im Sinne dieser Verordnung sind Kunden, die auf Grundlage von Verträgen nach den §§ 36 und 38 sowie § 115 Abs. 2 und § 116 des Energiewirtschaftsgesetzes beliefert werden;....
in Nr. 4 heißt es weiter:
(4) Sondervertragskunden im Sinne dieser Verordnung sind Kunden, die nicht Tarifkunden sind.
Wenn aber z.B. in Bremen nur die Unterschrift unter einen Vertrag den Unterschied ausmacht, warum sollte dann das Unternehmen höhere Konzessionsabgaben für Tarifkunden abführen bzw. diesen in Rechnung stellen können?
Frage ist weiter: Gibt es überhaupt noch Sondervertragskunden in Bremen?
Frage weiter: Müsste der Energieversorger gegen erhobene Konzessionsabgaben mit einer Klage angehen, wenn die Gemeinde dieselben bei ansonsten gleichen Voraussetzungen bei den Kunden unterschiedlich hoch bemisst?
Worin liegt überhaupt der Grund, dass die KAV es den Gemeinden/Städten ermöglicht, von den Vorsorgungsunternehmen höhere Konzessionsabgaben für Tarifkunden zu fordern, als für Sondervertragskunden?