Energiepreis-Protest > Stadtwerke Heidelberg
3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
Remus:
Aber na klaro, hab ihn vorab per Fax geschickt und dann nochmal im Original per Einschreiben mit Rückschein. Bin ja kein kleiner Dummer ;)
Remus:
Halli Hallo,
heute kam die lang ersehnte Antwort meines EVU auf meinen Widerspruch.
Wenn ich die hier im Forum gelesenen Beiträge beachte und dann die Begründung des EVU lese, dann kommt mir ein Schmunzeln über die Lippen :)
Ich versuche mal einige Dinge wiederzugeben
Zunächst hat man freundlicherweise die Mahnkosten aus der ersten Mahnung storniert und meine Abschläge im Rahmen der Serviceleistung und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht auf 100,00€ gesenkt (schön, spart dem EV schonmal Portokosten für die Mahnungen, da ich ihm bereits mitgeteilt habe, dass ich nur 100,00€ Abschlag monatlich unter Vorbehalt zahlen werde (etwa 3/4 des Abschlages der tatsächlich und nach aktuellen Preisen zu zahlen wäre)).
Weiter war man so nett, meine Abrechnungen aus den Jahren 2003, 2004 und 2005 zu korrigieren.
Als Begründung für die 0 kWh-Schätzung wurde "ein Eingabefehler eines Mitarbeiters" genannt *staun*
Zur Preissteigerung wurde sich wie folgt geäußert:
- Erdgasimportpreise im Vergleich zu 2004 um ca. 83% gestiegen
- Bindung an den Heizölpreis
- der arme Versorger hat ja keine Möglichkeit dem Kunden zu kündigen und muss die Preise daher (Zitat: in angemessener Weise") an den Kunden weiter geben. Sonst wäre eine Versorgung der Kunden in Deutschland ja nicht möglich.
- In den USA und GB ist die Koppelung an den Heizölpreis ja noch viel schlimmer und vor allem schneller (obwohl es dort laut EVU keine Ölpreisbindung gibt)
- der Staat behält 30% der Gaspreise ein und die Erdgassteuer ist seit 2003 auch noch um 60% gestiegen
- Daher mussten die Preise natürlich 3mal in 1,5 Jahren um insgesamt rund 20,1% netto erhöht werden
Nach Auffassung meines Versorgers ist er natürlich im Rahmen des Versorgungsvertrages grundsätzlich nicht zur Kalkulationsoffenlegung verpflichtet (Grundsätzlich bedeutet doch, dass es Ausnahmen gibt?! Wobei das doch die einfachste Lösung wäre, um meinen Einwand aus der Welt zu schaffen....aaaber, das EVU mag wohl nicht so recht :))
Und jetzt wird´s erst richtig spannend:
--- Zitat von: \"EVU\" ---Im Hinblick auf die Billigkeitsprüfung von Gaspreisen im Sinne von §315 BGB ist zu beachten, dass die üblichen Marktpreise Maßstab für die Prüfung sind. §315 BGB dient nicht der allgemeinen Billigkeitskontrolle. Die Gerichte haben nur zu überprüfen, ob die zu untersuchende Preisbestimmung sich noch in den Grenzen der Billigkeit hält. Eine Preisbestimmung ist billig im Sinne von §315 BGB, wenn das verlangte Entgelt im Rahmen des Marktüblichen liegt und dem entspricht, was regelmäßig als Preis für eine vergleichbare Leistung verlangt wird, vgl. BGHZ 41, 271, 279, 280; BGH Urt. v. 1.7.1971 - KZR 16/70, WM 1971, 1456, 1457; BGH NWJ-RR 2000, 1560, 1562. Im bundesweiten Vergleich rangieren die hiesigen Stadtwerke im oberen Drittel der günstigen Anbieter, womit der Vorwurf der Unbilligkeit ausgeräumt sein müsste
--- Ende Zitat ---
Abschliessend bittet man mich um Begleichung des fälligen Gesamtbetrages bis 11.12. :)
Positiv zu erwähnen ist, dass nach Korrektur der Abrechnungen 17,00€ weniger rauskommt als vorher :!:
Nee, nee, nee. Da werd ich mich doch die Tage mal dran machen und eine entsprechende Antwort schreiben. So einfach geht´s ja nicht, oder?
Zumal ich mich entsinne, irgendwo gelesen zu haben, dass es bei §315 BGB gerade nicht darauf ankommt, ob alle Anderen in etwa die selben Preise haben (wer sagt denn schliesslich, dass alle Anderen billig sind :?:)
Stellt sich mir die Frage: Da mein EVU jetzt drei neue Abrechnungen geschickt hat, muss ich da jetzt meinen Widerspruch nochmals wiederholen gegen die drei Abrechnungen? (Was nicht tragisch wäre, muss ja sowieso gegen die zum 01.01.07 bereits verkündete Preiserhöhung Widerspruch einlegen).
Viele Grüße
Remus
superhaase:
@Remus:
Ich würde mir die Antort auf diesen Brief sparen!
Wie Du siehst argumentieren sie völlig aus der Luft gegriffen.
Eine absolut sinnlose Diskussion, reine Zeitverschwendung.
Wenn sie Geld haben wollen, sollen sie klagen und ihren angeblich billigen Preis vom Gericht bestätigen lassen.
Alles andere ist Mumpitz und schade um die Baume :!:
ciao,
sh
Remus:
Hi superhaase,
erstmal danke für die Antwort, wenigstens einer, der sich dazu äußert ;)
Du meinst also gar nicht antworten, weil es nicht lohnt. Fraglich bleibt für mich aber trotzdem, ob ich meinen Widerspruch nun wiederholen sollte, da ich ja drei neue Abrechnungen erhalten habe. Oder gilt mein Widerspruch auch für diese drei neuen Rechnungen?
Viele Grüße
Remus
Cremer:
@Remus,
Antwort könenn Sie sich sparen.
Wenn Sie aber Lust und genügend Papier haben, dann schreiebn Sie.
Bezgl. Ihrer Frage (13.11.) nach Anwalt, suchen Sie bitte unter www.energienetz.de Dort gibt es eine Liste nach PLZ
http://www.energienetz.de/index.php?itid=239&&org_search_str=anwalt&search_or_and=1&search_choice=1#cont_id_106
Es ist schon ratsam, einen Fachanwalt für Energierecht aus dem näheren Kreis zu beauftragen.
Ist aber momentan nicht notwendig.
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln