Energiepreis-Protest > Stadtwerke Heidelberg
3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
Remus:
keiner bekannt? Schade.
Ich war der Meinung, Herr Cremer hätte mal geschrieben, er würde einen kennen.
Durch Anwaltssuche im Internet und das Örtliche habe ich leider auch keinen finden können.
superhaase:
@Remus:
solange Dein Versorger Dich nicht auf Zahlung verklagt, brauchst Du keinen Anwalt. Selbst einem gerichtlichen Mahnbescheid kannst Du per Kreuzchen an der richtigen Stelle widersprechen - ohne Anwalt.
Zu einer wirklichen Gerichtsverhandlung würde ich allerdings unbedingt einen sachkundigen Anwalt bemühen. Aber wie ich schon an anderer Stelle gesagt habe, dazu wird es in den allermeisten Fällen gar nicht kommen. Also an Deiner Stelle würd ich mir erstmal keine Gedanken machen. Lass Dich durch Mahnungen und sonstige Briefe nicht nervös machen. Solange der Vorsorger nur rumzappelt, kannst Du Dich zurücklehnen und die Entwicklung abwarten.
ciao,
sh
Remus:
Hallo sh,
ist schon klar, darum geht es mir auch nicht. Aber soweit ich mich erinnere, hat bereits an anderer Stelle schonmal jemand geschrieben, dass im Falle einer Sperrandrohung eventuell eine EA des Amtsgerichtes erwirkt werden muss. Und hierzu wurde geraten, einen Anwalt zu beauftragen. Wenn ich aber erst dann anfange mich schlau zu machen, wenn die Uhr tickt, dann ist es vielleicht am Ende schon zu spät, oder meinste nich?
Wobei das mit den Mahnung und Sperrandrohungen durch die neue Strom/GasGVV ja m.E. nun eigentlich geklärt sein sollte (was aber leider nicht heist, dass sich auch gleich Jeder daran hält).
Ich versuch ja nur das zu tun, was mir hier geraten wurde: In die Materie einlesen, mich gut vorbereiten und dann entspannt zurücklehnen ;)
Grüße
Remus
Remus:
Servus Gemeinde!
Heute kam die erste Reaktion meines Versorgers.
Nämlich eine Mahnung (maschinell erstellt und ohne Unterschrift) :roll:
Zu meinem Widerspruch bisher noch nicht ein Ton (versucht man wohl ihn tot zu schweigen?!).
Weiter weist man mich darauf hin, dass, sofern ich die Forderung nicht bis zum angegebenen Termin begleiche, man sich gezwungen fühlt (aber, aber, ich zwinge doch niemanden zu etwas), mir nach § 33 AVB (man höre und staune, gab´s da nicht eine Novellierung zum 08.11.06?) die Versorgung einzustellen und Kosten dafür aufzuerlegen.
Sollte ich darauf antworten, oder sollte ich es ad akta legen und warten bis man sich endlich mal bemüht und auf meinen Widerspruch reagiert. Tendieren würde ich zu Letzterem.
Eine konkrete Sperrandrohung kann ich schliesslich nicht erkennen, die Mahngebühren entbehren auch jeglicher Grundlage nach meinem Widerspruch und sich dann auch noch auf § 33 AVB zu berufen finde ich persönlich doch recht amüsant.
Viele Grüße aus Heidelberg
Remus
superhaase:
na endlich schein der Server wieder zu funktionieren :)
@Remus:
Ich würd mir an Deiner Stelle die Mühe sparen, und erst mal nichts tun. Anscheinend lesen die Deine Briefe sowieso nicht.
Wenn dann die konkrete Sperrandrohung kommt, kannste immer noch aktiv werden.
Ich hoffe Du hast den Unbilligkeitseinwand per Einschreiben mit Rückschein geschickt, um es beweisen zu können? :!:
ciao,
sh
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