Danke@FreeEnergy (cooler Avatar übrigens) und alle Anderen.
Das macht doch gleich mal wieder Mut

Also, ich Wiederhole mal und stelle noch ein, zwei, drei Fragen dazu

- ich berufe mich auf § 315 BGB gemäß dem Musterschreiben und teile weiterhin mit, dass es mir derzeit nicht möglich ist, überhaupt einen angemessenen Preis zu erkennen und daher auch nicht zahle.
Frage: kulanter Weise könnte ich aber zumindest mal, soviel wie ich kann, nachzahlen (als Zeichen des guten Willens). Sagen wir mal etwa 300€, die Höhe kann ich ja schliesslich nicht wirklich bestimmen ohne Offenlegung und demnach ist es eigentlich Wurst, wieviel ich zahle (nur eben nicht zu Viel

)
-meine Versorgung (sowohl Gas als auch Strom) dürfen nicht eingestellt werden. Sollte man mir damit drohen, entsprechende Schritte einleiten.
Frage: Der Herr Regierungsdirektor Strassburger ist aber nicht für BaWü zuständig, oder? (genau genommen komme ich aus Heidelberg)
Alternativ Einstweilige Anordnung beim Amtsgericht beantragen?
Und kann diese Vorgehensweise in der Zukunft irgendwelche Nachteile für mich haben (kündigung des Versorgungsvertrages, etc.)?
- meine künftigen Abschläge errechne ich mir selbst (Grundlage netto 4,07 Cent/ kWh + Grundpreis + MWSt) anhand meines letzten Jahresverbrauchs und zahlen diesen auch brav. Entsprechend auch für den Strom. Parallel jeden Monat was zur Seite schaffen um Rücklagen für den Fall der Fälle zu bilden.
Frage: Meinen Energieversorger werde ich darüber aber informieren? Und soll ich ihn auch darauf hinweisen, dass die Abschläge nicht auf die Nachzahlung angerechnet werden sollen/ dürfen?
- gleich mal die 10,00 € an den Prozeskostenfonds überweisen, für den Fall, dass mich mein Versorger ins Visier nimmt und klagt.
Frage: Wie hoch ist das Risiko eigentlich, dass er es tatsächlich tut? Und was geschieht, wenn er es nicht tut?
Und das Schlimmste was mir passieren kann wäre, die Nachzahlung eben voll zahlen zu müssen (und dann sicherlich mit sofortiger Fälligkeit)?
Ach, und eine Sache fällt mir auch noch ein:
Ich weis immer noch nicht, in wie weit mein Versorger eventuell was falsch gemacht hat, wenn er mir - trotz durchgängigen Verbrauchs - plötzlich 0 kWh Jahresverbauch geschätzt hat. Und das über 3 Jahre hinweg.
Habe ich das jetzt richtig verstanden und nichts vergessen? Und sieht Herr Rechtsanwalt Fricke das ebenso?
Grüße
Remus