Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: 3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt  (Gelesen 50935 mal)

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Offline Remus

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3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
« am: 20. Oktober 2006, 19:49:55 »
Guten Abend,

gestern kam ich von der Arbeit und fand einen Zettel meines Gaslieferanten im Briefkasten vor, dass ich doch meine Zählerstände durchgeben soll.

Da ich die Zählerstände seit Ende 2003 unachtsamer Weise nicht durchgegeben habe, wurde mein Verbrauch in den letzten 3 Jahren immer geschätzt. Dieses Jahr wollte ich es nicht schludern lassen und hab auch gleich gestern den Zähler abgelesen und den Stand durchgegeben.

Rein Interessehalber, um mir in etwa auszurechnen was mich erwartet, habe ich mir dann die Abrechnung des letzten Jahres angesehen und - weil ich meinen Augen kaum trauen konnte - auch die des vorletzten Jahres und dabei festgestellt, dass sowohl in 2005 als auch in 2004 jeweils mit 0kWh Verbrauch abgerechnet wurde. Ich muss zugeben, dass ich mit der Abrechnung immer sehr unachtsam umgegangen bin und mir das auch selbst ankreiden muss.
Ich habe die Abrechnungen nach Erhalt immer aufgerissen, mir den Zahl - oder Guthabenbetrag angesehen, diesen überwiesen oder - wie im letzten Jahr - mich über eine Gutschrift gefreut und mich in meinem jugendlichen Leichtsinn nicht weiter mit der Abrechnung beschäftigt.

Nun gut, wie gesagt, mein Fehler.

Also habe ich mich gestern Abend auf der Homepage der Stadtwerke informiert, wie der kWh-Preis liegt und mir grob ausgerechnet, was auf mich zukommt.
Wenn meine Berechnung richtig ist, dann kann ich mich wohl alleine was das Gas betrifft auf rd. 1600,00 € Nachzahlung gefasst machen.
Das ich die auch zahlen werde, steht ausser Frage. Ich sehe meine Unachtsamkeit ein und habe es schliesslich auch verbraucht.

Was mich nun aber interessiert, sind folgende Fragen:

1. Habe ich eine Chance, den Betrag in Raten abzuzahlen? Denn die Summe (und Strom kommt noch hinzu) kann ich definitiv nicht in einer Summe begleichen.

2. Wie kann es sein, dass mein Versorger mit geschätztem Verbrauch von 0kWh rechnet? Ich wohne schon seit 6Jahren hier und habe immmer Gas verbraucht, was in den ersten Jahren ja auch berechnet wurde. Wie kommt er plötzlich auf eine derartig irrsinnige Schätzung? zumal dieser Versorger mich auch mit Strom beliefert und diesen - offenbar - immer richtig abgerechnet hat. Kann ich meinem Versorgungsbetrieb eine Verfehlung vorwerfen? In § 20 der AVBGasV steht etwas von angemessenen Schätzungen. Und ein Null-Verbrauch kann doch nicht angemessen sein.

Für Rat und Informationen wäre ich äußerst dankbar. Kritik wegen meiner Unachtsamkeit werde ich selbstverständlich auch entgegenehmen. Aber bitte nicht nur  :wink:

Offline RR-E-ft

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3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
« Antwort #1 am: 21. Oktober 2006, 13:10:25 »
@Remus

Anspruch auf Ratenzahlung besteht nicht.

Wollen Sie wirklich die insgesamt bezogene Gasmenge zum aktuellen Preis bezahlen, obschon zwei Drittel in Vorperioden zu deutlich niedrigeren Preisen bezogen wurden?

Wegen der Vorperiodenproblematik würde die Forderung in jedem Falle unbillig sein.  Wie wäre es deshalb mit § 315 BGB?

Ggf. könnte man die resultierende Differenz besser für wohltätige Zwecke spenden.....

Offline Remus

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3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
« Antwort #2 am: 21. Oktober 2006, 13:22:40 »
Vielen Dank für die Antwort.

Je nach dem wie hoch die Abrechnung ausfällt, müsste ich trotzdem versuchen eine Ratenzahlung zu erreichen.

Das Problem ist mir auch schon durch den Kopf gegangen, dass die Gasmenge ja nicht nur in den letzten zwölf Monaten angefallen ist und daher eigentlich auch zu differierenden Preisen bezogen wurde.

Die Frage ist nur, wie gehe ich bei meinem Versorger vor. Auch was die § 315 BGB-Geschichte angeht. Ich kenne mich in solchen Dingen leider gar nicht aus.

Und mir ist da noch ein Problem eingefallen. Wenn nun die Abrechnung kommt, wird ja höchstwahrscheinlich für die Zukunft erst einmal ein exorbitanter Abschlag verlangt werden, der ja aber m.E. nicht gerechtfertigt ist, da sich der Verbrauch ja eben auf die letzten drei Jahre und nicht auf die letzten zwölf Monate bezieht.

Und wenn ich trotz meines Fehlers etwas sparen kann, dann werde ich auch gerne "Buße" tun und etwas davon spenden, wenn ich auch selbst nicht viel habe (ist mir lieber als es meinem Versorger in den Rachen zu werfen) - vielleicht hätten sie ja einen guten Vorschlag, wem man damit helfen könnte  :wink:

Offline RR-E-ft

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3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
« Antwort #3 am: 21. Oktober 2006, 14:38:11 »
@Remus

Voraussetzung für eine Ratenzahlung ist in der Regel ein Schuldanerkenntnis.  :cry:

Man sollte sich deshalb ggf. nicht erst um eine Ratenzahlung bemühen, sondern § 315 BGB gegen den Rechnungsbetrag insgesamt einwenden, ggf. einen Teil des Rechnungsbetrages unter dem erklärten Vorbehalt der Rückforderung leisten.

Zum § 315 BGB sollte man sich also schlau machen.

Es ist gar nicht so schwer, die Formulierung zu finden:

"Ich rüge die festgelegte Forderung insgesamt als unbillig und berufe mich auf deren Unverbindlichkeit gem. § 315 Abs. 3 BGB."

Auf die Peridenverschiedenheit des Verbrauches und darauf, dass die Preise einseitig bestimmt wurden, sollte man dabei hinweisen, ebenso wie darauf, dass es so etwas wie eine teilweise Verbindlichkeit nicht gibt.

Bevor gespendet wird, wird das Geld für alle Fälle beiseite gelegt.

Keinesfalls sollte man andeuten, dass man zur Zahlung des geforderten Rechnungsbetrages derzeit nicht in der Lage sei.

Sollten Sie einmal gar nicht mehr wissen, wohin mit dem Geld, überweisen Sie es einfach an mich. :D

Offline Remus

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3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
« Antwort #4 am: 21. Oktober 2006, 16:50:40 »
Hmmm....dann lassen wir das mit den Raten erstmal ;)

Hab jetzt schon ein wenig recherchiert über § 315 BGB und bin dabei zu der Erkenntnis gekommen, dass ich ja zumindest einen Teil der Rechnung begleichen sollte. Wie hoch dieser Betrag sein soll, ist mir allerdings schleierhaft.
Zumal es ja letztendlich zumindest ein angemessener Betrag für die letzten drei Jahre sein sollte. Und wenn ich da mal von 800-1000,00 € ausgehe bei meinem Single-Haushalt, dann ist selbst dieser zu hoch um ihn auf einmal zu zahlen.
Mein Problem wird also durch § 315 BGB nicht wirklich gelöst.
Andererseits, sagten Sie ja, dass der Gesamtrechnungsbetrag unverbindlich und somit wohl auch nicht Fällig wird und ich dann - rein rechtlich betrachtet - ja auch nicht in Zahlungsverzug komme, wenn ich nur eine geringe Summe überweisen würde.

Sollte ich dann von meinem Versorger auch verlangen, dass er mir die Abrechnungen der letzten drei Jahre korrigiert? Die Frage ist nur, wie will man jetzt noch nachweisen, wann was verbraucht wurde.

Ach herrje, ist das alles so verworren...hätte ich nur mal lieber meine Rechnungen kontroliert  :cry:

Offline RuRo

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3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
« Antwort #5 am: 21. Oktober 2006, 17:54:14 »
@Remus

Du bist ja ein Glückskind – kannst mit dem jetzigen Unbilligkeitseinwand gleich rückwirkend 3 Jahre abdecken.

Erstmal ist es völlig wurscht, welchen Preis dein Versorger über diesen Zeitraum angesetzt hat – du berufst dich ja auf die Unbilligkeit seiner Preisgestaltung.

Der im Forum gängige Verbrauchspreis ist 3,45 Ct/kWh netto ab September 2004. Dazu kommt noch der Grundpreis, Servicepauschale, oder wie es dein Versorger auch immer nennt. In jedem Fall ist es ein Monatsbetrag. Da würde ich den Betrag aus der letzten Rechnung ansetzen, da dieser Preis nahezu unverändert bleibt.

Dein 3-Jahreszeitraum fällt bis ins Jahr 2003 zurück. Setz für deinen Verbrauch mal den oben genannten Preis an und schau, was dabei rauskommt.

Oberstes Gebot bei deiner ganzen Vorgehensweise, du bist für dich selbst verantwortlich. Du solltest nur Dinge tun, hinter denen du vollinhaltlich stehst.
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline Remus

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3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
« Antwort #6 am: 21. Oktober 2006, 19:08:18 »
Natürlich tue ich nur das, hinter dem ich auch stehe, alles Andere ist kalter Kaffe (der soll ja aber bekanntlich auch schön machen) ;)

wenn ich mal den Preis von 3,45 Cent/kWh nehme und 16% MWSt dazurechne, dann kommme ich auf 4,002 Cent/kWh. ist das so richtig?

Und wäre es dann angebracht, diesen Preis auch vorab mal zu zahlen nachdem ich mich auf § 315 BGB berufen habe?

Offline Monaco

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3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
« Antwort #7 am: 21. Oktober 2006, 20:30:29 »
@remus

Ich gehe davon aus, dass, wenn Sie in den vergangenen Jahren eine Rechnung bekommen haben, dort wenigstens die Grundgebühr abgerechnet  - und diese dann mit ihren Vorauszahlungen verrechnet wurde.
Beim Arbeitspreis müsste dann ein Betrag stehen, der eben mit 0 kWh multipliziert wurde. Den Preis vom September 2004 - oder falls ein früherer Arbeitspreis noch günstiger war - ist ihre Berechnungsbasis.
Möglicherweise ist auch ein Brennwert (manchmal auch Faktor o.ä. genannt) aufgeführt. Auch diesen müssen Sie ggf. beachten.

Jetzt nehmen Sie sich den von Ihnen zum Abrechnungstermin abgelesenen m³-Wert vor und ziehen den letzten tatsächlich abgerechneten Wert (vor 3 Jahren) ab. Wenn die Abrechnungsperioden identisch (immer genau ein Jahr) waren, könnten Sie den ermittelten Verbrauch (für 3 Jahre) jetzt durch 3 multiplizieren.

Nun haben Sie den Verbrauch pro Jahr.
Jetzt multiziplieren Sie diesen Verbrauch in m³ mit dem entsprechenden Faktor und erhalten die verbrauchten kWh jedes Jahres.

Diese multiziplieren Sie jeweils mit dem oben ermittelten Arbeitspreis, Grundpreis hinzuaddieren, MwSt. obendrauf = ihr jeweiliger Jahresrechnungsbetrag. Von diesem ziehen Sie wieder Ihren tatsächlich bezahlten Betrag (ihnen in Rechnung gestellter Betrag) ab. Das wäre dann ihr (vorläufiger) Zahlungsbetrag (für jedes Jahr).

Diesen zahlen Sie dann unter Vorbehalt und wenden gleichzeitig die Unbilligkeit der jeweiligen Gesamtpreise ein. Ihre Berechnungen geben Sie darüber hinaus ihrem Versorger zur Kenntnis.

So haben Sie dann - zumindest vorläufig - den einen oder anderen Euro gespart.

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Offline Remus

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3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
« Antwort #8 am: 22. Oktober 2006, 11:27:31 »
ALso, ich habe nun recherchiert und festgestellt, dass der Preis meines Gasanbieters im August 2003 bei einer Verbrauchsmenge von bis zu 2864 kWh/ Jahr schon bei netto 6,32 Cent/kWh lag, bei einer Verbauchsmenge darüber bei netto 4,07 Cent/ kWh (welcher dann anhand meiner überschlagenen, jährlichen Verbrauchsmenge von rd. 3666 kWh wohl der ausschlaggebende Preis wäre).

Nun gut, lege ich mal diesen Betrag zugrunde, dann würde mich der Gesamtverbrauch der letzten drei Jahre inkl. Grundpreis bzw. Messpreis rd. 1.350,00 € kosten.
Aber nicht einmal das kann ich in einer Summe, geschweige denn auf zwei oder drei mal zahlen. Das verdiene ich ja nichtmal in einem Monat. Rücklagen sind auch nicht da, da ich erst vor einem Jahr ausgelernt habe und seit dem noch keine grosse Möglichkeit bestand, welche zu bilden.

Somit bin ich wieder bei meinem eigentlichen Problem angelangt, dass ich es eben nur ratenweise zahlen könnte. Das wiederum führt mich aber dazu, dass für die Ratenzahlung ja eine Schuldanerkenntnis erforderlich ist und damit § 315 BGB wohl gestorben ist.

Es ist zum verzweifeln.

Offline RuRo

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3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
« Antwort #9 am: 22. Oktober 2006, 17:38:25 »
@Remus

Da bist du wohl im Zahlendschungel gelandet. Nochmals alles überprüfen. 3666 kWh/Jahr das ist überhaupt nichts.

Wahrscheinlich ist das deine Abnahme in cbm, die mit der z-Zahl und dem Brennwert zu multiplizieren wäre (Brennwert i.d.R. zwischen 10 und 11 oder knapp drüber.

3 x 3.666 cbm = 10.998 x 10,27 (Faktor aus Brennwert und z-Zahl angenommen) = 112.949,46 kWh/3 Jahre x 0,0407 Ct/kWh = 4.597,04 € plus Servicepauschale, Grundpreis oder wie das bei deinem Anbieter auch immer heißt. Summe bilden und Mehrwertsteuer drauf, dass ist dein Entgelt insgesamt.

Würde einem Verbrauch von ca. 37.800 kWh/Jahr entsprechen, hmm, erscheint mir etwas viel. Du hast doch die Rechnungen der ersten drei Jahre, passt der errechnete Wert mit den abgelesenen Werten zusammen?
Hast du ein Erdgas-Auto gekauft und das vom Hausanschluss aus betankt?

Abschläge wurden wohl auch erbracht in den letzten 3 Jahren, also abziehen.

Fang noch mal von vorne an, da ist der Wurm drin :wink:
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Offline Remus

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3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
« Antwort #10 am: 22. Oktober 2006, 19:36:13 »
Ach, stimmt...wie kam ich nur auf die 3666?! Hatte die im Kopf, war aber nonsens :roll: Bin schon total durch den Wind wegen dem Krempel :)

Nochmal:

Mein Verbrauch in cbm lag in den letzten drei Jahren bei 2350 cbm Gas gesamt. Der Faktor bei unseren Stadtwerken liegt derzeit bei 11,10.

2350 * 11,10 = 26.085 kWh in drei Jahren.
Geteilt durch 3 sind das 8695 kWh/ Jahr.

So wird ein Schuh draus ;)

Aber ungeachtet der Tatsache wie hoch der Verbauch genau lag, ich muss abzüglich meiner Vorauszahlung ganz schön was nachzahlen im Bereich 1300 bis 1450 €.

Weiterhin werd ich ja erstmal die Abrechnung und die neuen Abschlagszahlungen so errechnet bekommen, als wäre der Verbrauch in den letzten zwölf Monaten angefallen. D.h. den Stadtwerken klar machen, dass das so nicht richtig ist und das sie es bitte auf die letzten drei Jahre errechnen und den neuen Abschlag entsprechend herabsetzen sollen (alleine da werden die sich wohl schon sträuben).
Und dann auch noch aushandeln, dass ich es auf ein paar Mal zahlen kann.

Wenn ich aber gleich mit § 315 BGB ankomme, dann werden die mit Sicherheit super Kooperativ werden....  :?

Offline Free Energy

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3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
« Antwort #11 am: 23. Oktober 2006, 14:21:11 »
Hallo Remus,

du hast geschrieben:

Zitat

Mein Verbrauch in cbm lag in den letzten drei Jahren bei 2350 cbm Gas gesamt. Der Faktor bei unseren Stadtwerken liegt derzeit bei 11,10.

2350 * 11,10 = 26.085 kWh in drei Jahren.
Geteilt durch 3 sind das 8695 kWh/ Jahr.


Wenn du also 26.085 kwh multiplizierst mit 4,07 cent/kwh, und diesen Betrag dann durch 100 teilst ( da du ja Euro zahlst und nicht Cent ) dann errechne ich daraus einen Betrag von 1061,66 Euro, plus Grundbetrag für drei Jahre aus deiner Rechnung, plus MwSt., die du für die drei Jahre zu zahlen hattest (nach den Preisen von 9/2004).

Davon kannst du dann deine bereits geleisteten Zahlungen wieder abziehen.

Dieser Betrag sollte doch irgendwie aufzutreiben sein, und wenn du notfalls dafür irgend jemanden "anpumpst."

Das, was dir die Stadtwerke dann schreiben, ist zunächst mal egal !

Du legst einfach Widerspruch nach § 315 BGBG mit dem Musterschreiben ein, welches du hier findest :

http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/site__1703/

Anschließend überweist du den errechneten Betrag, und weist die Stadtwerke darauf hin, dass nur dieser Betrag nach deiner Rechnung maßgebend ist.


Den Abschlag für das kommende Jahr errechnest du dann aus dem Verbrauch nur des letzten Jahres also 8695 kwh mal 4,07 geteilt durch 100 plus Grundbetrag aus der Rechnung plus MwSt.

Fertig !

Mahnungen der Stadtwerke über angebliche Fehlbeträge kannst du dann ignorieren, nur wenn sie dir drohen das Gas abzustelen, dann solltest du dich unbedingt hier im Forum nochmal melden !

Gruß

Free Energy

Offline RR-E-ft

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« Antwort #12 am: 23. Oktober 2006, 17:01:43 »
Man könnte überlegen, ob nicht der gesamte Preis immer schon einseitig bestimmt war, so dass man diesen insgesamt als unbillig rügt und dieser dann gem. § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB insgesamt nur verbindlich ist, wenn er der Billigkeit entspricht, was erst einmal des entsprechenden Nachweises durch Offenlegung der Kalkulation bedarf.....

Welcher Preis der Billigkeit entspricht und überhaupt nur verbindlich sein kann, kann man gar nicht wissen, wenn man die Preiskalkulation nicht kennt. So geht es mir seit Jahren.

Mit dem Versorger kann man danach in Ruhe gemeinsam überlegen, welche Lösung sich findet.

Der Verbraucher an sich braucht also nicht grübeln, welcher Preis angemessen sein könnte....Man braucht sich keine Mühe zu geben, zu ermitteln, welcher Preis wohl angemssen wäre. Man kann es schlicht nicht.

Das ergibt sich von selbst aus der offen gelegten Preiskalkulation.

Wer meint, er kenne den angemessenen Preis, sollte diesen natürlich zahlen.

Offline Remus

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3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
« Antwort #13 am: 23. Oktober 2006, 17:28:22 »
Zitat von: \"Free Energy\"
Dieser Betrag sollte doch irgendwie aufzutreiben sein, und wenn du notfalls dafür irgend jemanden "anpumpst."


Hmmm...ich weis ja nicht in welchen Verhältnissen Ihr lebt, aber für mich ist das (zumal die MWSt und der Grundbetrag noch nich dabei sind), schon ein hoher Betrag. Dazu kommen schliesslich auch noch die Stromkosten (hab meinen Zähler grad abgelesen und 972€ errechnet). Abzüglich meiner Vorauszahlung von 1020€ bleiben wohl immernoch rd. 1300€ Gesamtnachzahlung übrig. Und dabei gehe ich mal von dem Preis aus, den Ihr angesetzt habt. Und den kann ich aber nur ansetzen, wenn ich mich auf § 315 berufe.

Und mir die 1300 € zu pumpen kann ich vergessen. Eltern hab ich keine mehr und meine Freunde sind auch keinesfalls so flüssig.
Allerhöchstens ein Kredit auf der Bank (wenn ich den überhaupt bekomme - was ich aber stark bezweifle) und wenn ich da die Zinsen rechne, na dann kann ich mich gleich auf ne Ratenzahlung mit den Stadtwerken einlassen.
Auf gut deutsch, ohne Kohle bringen einem die tollsten Gesetze nichts.
Wenn ich das Geld hätte, dann würd ich die Geschichte liebend gerne durchziehen. Aber wenn ich ja nicht mal den "billigen" Preis zahlen kann, wie soll ich dann damit durch kommen?

Ich find Eure Tipps wirklich gut, aber ich bezweifle einfach, dass ich mich in meiner Situation auf sowas einlassen kann  :(

Offline Christian Guhl

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3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
« Antwort #14 am: 23. Oktober 2006, 18:02:58 »
@Remus
Lies dir den Beitrag von @RR-E-ft doch mal in aller Ruhe durch.
Wenn der Preis von Anfang an einseitig bestimmt war, rügst du den Gesamtpreis als unbillig. Und schon ist bis zur Offenlegung der Kalkulation
überhaupt nichts fällig. Und gesperrt werden darf auch nicht !

 

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