Guten Abend,
gestern kam ich von der Arbeit und fand einen Zettel meines Gaslieferanten im Briefkasten vor, dass ich doch meine Zählerstände durchgeben soll.
Da ich die Zählerstände seit Ende 2003 unachtsamer Weise nicht durchgegeben habe, wurde mein Verbrauch in den letzten 3 Jahren immer geschätzt. Dieses Jahr wollte ich es nicht schludern lassen und hab auch gleich gestern den Zähler abgelesen und den Stand durchgegeben.
Rein Interessehalber, um mir in etwa auszurechnen was mich erwartet, habe ich mir dann die Abrechnung des letzten Jahres angesehen und - weil ich meinen Augen kaum trauen konnte - auch die des vorletzten Jahres und dabei festgestellt, dass sowohl in 2005 als auch in 2004 jeweils mit 0kWh Verbrauch abgerechnet wurde. Ich muss zugeben, dass ich mit der Abrechnung immer sehr unachtsam umgegangen bin und mir das auch selbst ankreiden muss.
Ich habe die Abrechnungen nach Erhalt immer aufgerissen, mir den Zahl - oder Guthabenbetrag angesehen, diesen überwiesen oder - wie im letzten Jahr - mich über eine Gutschrift gefreut und mich in meinem jugendlichen Leichtsinn nicht weiter mit der Abrechnung beschäftigt.
Nun gut, wie gesagt, mein Fehler.
Also habe ich mich gestern Abend auf der Homepage der Stadtwerke informiert, wie der kWh-Preis liegt und mir grob ausgerechnet, was auf mich zukommt.
Wenn meine Berechnung richtig ist, dann kann ich mich wohl alleine was das Gas betrifft auf rd. 1600,00 € Nachzahlung gefasst machen.
Das ich die auch zahlen werde, steht ausser Frage. Ich sehe meine Unachtsamkeit ein und habe es schliesslich auch verbraucht.
Was mich nun aber interessiert, sind folgende Fragen:
1. Habe ich eine Chance, den Betrag in Raten abzuzahlen? Denn die Summe (und Strom kommt noch hinzu) kann ich definitiv nicht in einer Summe begleichen.
2. Wie kann es sein, dass mein Versorger mit geschätztem Verbrauch von 0kWh rechnet? Ich wohne schon seit 6Jahren hier und habe immmer Gas verbraucht, was in den ersten Jahren ja auch berechnet wurde. Wie kommt er plötzlich auf eine derartig irrsinnige Schätzung? zumal dieser Versorger mich auch mit Strom beliefert und diesen - offenbar - immer richtig abgerechnet hat. Kann ich meinem Versorgungsbetrieb eine Verfehlung vorwerfen? In § 20 der AVBGasV steht etwas von angemessenen Schätzungen. Und ein Null-Verbrauch kann doch nicht angemessen sein.
Für Rat und Informationen wäre ich äußerst dankbar. Kritik wegen meiner Unachtsamkeit werde ich selbstverständlich auch entgegenehmen. Aber bitte nicht nur :wink: