Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Tarif-/Sondervertragskunde

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RR-E-ft:
@Pelikan

Ohne wirksame Preisänderungsklausel, welche den Fall von Steuererhöhungen betrifft, führt auch die Erdgassteuer zu keiner Preiserhöhung.

Das hatte der BGH auch schon entschieden für einen Energielieferungsvertrag, wo für die Umlage von EEG und KWKG- Belastung eine sog. Steuer- und Abagabenklausel im Vertrag erforderlich war.

Suchen nach EEG und KWKG, dazu auch das Urteil des LG Münster ansehen.

@superhaase

Korrekt.

War ein Bruttopreis vereinbart, gilt dieser, egal, wie hoch die Mehrwertsteuer ist.

Kampfzwerg:
@superhaase
@Pelikan
@RR-E-ft

nicht ganz :lol:
die Preise sind Stand 1991
P.S. ich gehe von Netto aus.

suuperhaase hat Recht, theoretisch fehlt nur noch die MwSt.
Praktisch steht in den SB überhaupt kein Satz darüber, ob es sich um Netto- oder Bruttopreise handelt!


Eine Klausel in den Sonderbedingungen finde ich auch ganz interessant:
Der Kunde verpflichtet sich, den bezeichneten Energiebedarf bei den NGW zu decken und für die Dauer des Vertrags keine Umstellung auf andere Energieträger vorzunehmen.

Wie ist denn das zu verstehen?

RR-E-ft:
@Kampfzwerg

Das bedeutet, dass Sie ihren gesamten Energiebedarf zu den günstigen Preisen abdecken sollen.

Kampfzwerg:

--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---@Kampfzwerg

Das bedeutet, dass Sie ihren gesamten Energiebedarf zu den günstigen Preisen abdecken sollen.
--- Ende Zitat ---


Ach was?
schallendes  :lol: 8)  Dieser Aufforderung komme ich doch gerne nach.

Meine Gedanken gingen in Richtung "unangemessene Benachteiligung" und "Unverhältnismäßigkeit" hinsichtlich der Klausel.
Umstellung auf andere Energieträger wäre schwachsinnig und Anbieter wechseln geht nicht mangels Wettbewerb.

Schermbecker:
Kampfzwerg,

halte uns unbedingt auf dem Laufenden, was der gute Mann bei NGW zu diesem Thema zu berichten hat  :shock:

Werde heute erstmal checken, was bei uns im Vertrag steht....

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