Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Tarif-/Sondervertragskunde

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Kampfzwerg:
@all

ist es so besser/klarer?


Hallo zusammen,

mich beschäftigt das Thema „Sondervertragskunde oder Tarifkunde“ und dementsprechend „Preiserhöhung oder Preisanpassung“, heißt §307 oder §315.

Sammelklage erfolgreich

Habe die Suchfunktion bereits genutzt, es sind aber Fragen offen.

Ausgangssituation:
Neubau, der Erdgaslieferungsvertrag wurde mit dem Bauträger geschlossen.
Vertragsübernahme mit Zählerstand 0

Vertragsbestandteil waren ABG und Sonderbedingungen in der „jeweils gültigen Fassung“ inklusive Preisänderungsklauseln, Modell Bestpreis
Die Ausgangspreise sind in den SB der Höhe nach benannt und stimmen in der ersten Abrechnung überein.
Ergo Sondervertragskunde.

Heutige Situation:

Widersprüche seit Okt.04  
In den Rg bis 2001 war der Sondertarif G2 explizit benannt, danach nicht mehr.

 
Die gleichzeitig gültigen AVB und SB irritierten mich schon 2004, seit ich mich mit diesem Thema beschäftige.

In den SB steht als erster Satz: „Ein Rechtsanspruch auf die Erdgasversorgung zu den Preisen der SB besteht auch dann nicht, wenn die nachstehenden Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind. Soweit nichts abweichendes bestimmt ist, gelten die Allgemeinen Bedingungen nebst Anlagen in ihrer jeweils gültigen Fassung als ergänzender Bestandteil dies Vertrags.“

 "was bin ich" dann jetzt?
Tarif oder Sonderkunde?

Anders gefragt: ist es dem Versorger möglich von Sonder- auf Tarifkunde umzustellen, ohne den Kunden zu informieren?

RR-E-ft:
@Kampfzwerg

Mit einem doch recht speziellen Problem wende man sich bitte wegen einer Beratung an einen Rechtsanwalt, der den Sachverhalt vollständig prüft.

Kampfzwerg:
Vielleicht war der Beitrag doch zu speziell, daher habe ich die Fragestellung geändert.

Cremer:
@kampfzwerg,

Problem hatte ich auch.

Der Gas-Sondervertrag A schloss in den ursprünglichen "Bestimmungen zum Gas-Sondervertrag A" von 1992 (letzte Vertragsänderung) die AVBGasV aus.

Jetzt sind die AVBGasV wieder drin mit Änderungsbegehren zum 1.10.2006

Kampfzwerg:
@Cremer


Hallo Herr Cremer,

ich hab`s :D
Nämlich raus!

Ich bin nach wie vor Sondervertragskunde und damit ist § 307 immer noch im Spiel.

Das beruhigt mich doch ungemein, ich war nämlich etwas (viel) :?
Aber wer lesen kann ist klar im Vorteil.

Aufgrund der doch sehr undurchsichtigen Klauseln in den Sonderbedingungen gehe ich dann in Zukunft davon aus, dass dem Versorger nur die ursprünglich vereinbarten Preise zustehen.

Und die wären; jetzt bitte festhalten das ist kein Schreibfehler;
Grundpreis: € 92,- und AP: ct./kWh 0,77

Wenn das kein Grund zur Freude ist :twisted:  :wink:

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