Natürlich erfolgt die Berechnung von Mahngebühren ohne Rechtsgrundlage und natürlich werden die zweckgebundenen Zahlungen unter Verstoß gegen das BGB (welcher § denn nun,366 oder 367 ?)anderweitig verrechnet.
Aber man kann nichts dagegen tun. Schreiben, in denen auf die Rechtslage hingewiesen wird, werden ignoriert.Für die Einschaltung eines Anwaltes ist der Streitwert zu gering.Einfach die Rechnung korrigieren bringt zwar kurzfristig das gewünschte Ergebnis, aber was ist in 1 - 2 Jahren ? Dann wird auf der Jahresabrechnung überhaupt kein Abschlag mehr ausgewiesen, da alles für Mahngebühren und Restforderungen aus Vorjahren verrechnet wurden. Und beweis mal einer in ein paar Jahren, welche Zahlungen er wann und für welchen Zweck geleistet hat. Das können nur ein paar wenige, die sich intensiv mit dem Thema befassen und ständig am Ball bleiben. Der Durchschnittskunde ist damit hoffnungslos überfordert.Wer mal einen Kontoauszug von Eon-Avacon gesehen hat, weiß wovon ich rede. Ich bin vom Fach, aber um dieses Zahlendurcheinander nachzuvollziehen und zu verstehen, brauche ich längere Zeit.Dazu kommt noch, daß, zumindest Eon-Avacon, trickreich versucht zu täuschen und zu verschleiern. So wurden die Mahngebühren teils von den Abschlägen abgezogen und tauchten damit garnicht auf der Rechnung auf, teils wurden diese aber auch offen als Mahngebühren ausgewiesen. Ist nicht irgendwo gesetzlich verankert, daß Rechnungen verständlich und nachvollziehbar sein müssen, ist der Rechnungssteller nicht verpflichtet, offen darzulegen, welche Beträge er wie verrechnet
hat, um auf den Rechnungsbetrag zu kommen ?