Hallo zusammen,
ich benötige mal Eure Hilfe.
Gegen die Jahresrechnung von E.ON Avacon (Strom & Gas) ist von mir Widerspruch eingelegt worden, mit der gleichzeitigen Begrenzung der Zahlungen.
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Da Ihre Energiepreisforderung wegen des von mir erhobenen Unbilligkeitseinwands bis auf weiteres nicht in der von Ihnen geforderten Höhe fällig wird, gilt dies insbesondere für den darin enthaltenen Erhöhungsbetrag.
Andererseits ist mir bewußt, dass ich für die bezogene Energie einen angemessenen Preis bezahlen muss. Bis dieser feststeht, zahle ich unter Vorbehalt folgenden Betrag:
- Ihre Nachforderung für den o.g. Zeitraum
auf der Grundlage der Leistungspreis Anhebungen gemäß Rechnung 185,99 €
- meinem als nach dem bisherigen Kenntnisstand
als angemessen ermittelte Preisermittlung (siehe Beiblatt) 1.908,18 €
abzüglich darauf geleistete Abschlagszahlungen von 2112,00 €
ergibt den Betrag: 203,82 €
Zum Ausgleich des Guthabens wurde von mir die Lastschrift in Höhe von € 185,99 zurückgebucht. Gem. Beiblatt ergibt sich für mich eine neue momatliche Abschlagszahlung in Höhe von € 173,47. Ich beschränke hiermit die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung auf den Betrag von € 180,00. Sollten Sie aus organisatorischen Gründen hierzu nicht in der Lage sein, kündige ich die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung und gehe zur Zahlweise per Dauerauftrag über.
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Heute erhielt ich ein Schreiben von E.ON in dem Sie mir mitteilen, das die vorgelegte Lastschrift (€ 185,99) wegen Widerspruchs nicht eingelöst worden ist und das ich den Betrag & Rückläuferkosten in Höhe von € 4,00 bis zum 18.10.06 zu überweisen habe. Weiterhin schreiben sie, das die von mir angegebene Bankverbindung nicht mehr für den Einzug ihrer Forderungen, sondern nur noch für Erstattung evtl. Guthaben nutzen werden. Ich werde aufgefordert schnellstmöglich eine Bankverbindung mitzuteilen und die Ermächtigung zum Lastschriftverfahren zu geben, da dies eine der Voraussetzungen für den geschlossenen Vertrag ist.
Das Lastschriftverfahren wurde von mir ja nicht gekündigt, sondern nur in der Höhe begrenzt. Die Abschlagszahlung für diesen Monat wurde auch wieder in voller Höhe abgebucht, von mir zurückgeholt und der in dem Widerspruchsschreiben angegebene Betrag überwiesen. Wie ist Eurer Meinung nach nun am besten zu verfahren?
Danke
Jürgen