Energiepreis-Protest > Erdgas Schwaben

Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum

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Woddy:
Ich habe mir meinen Verbrauch neu berechnet und würde demnach von EGS 31,68 € ausbezahlt bekommen.Kann ich denn überhaupt den Preis von 0.0345 Ct. für die schon bezahlten monatlichen Abschläge nachträglich ansetzten, oder kann ich nun nur die nachzahlung von
€ 339,-mit dem billigeren Tarif abrechnen?
Ich habe dieses Jahr noch keinen Unbilligkeits Einwand an EGS erhoben.
So hab ich gerechnet:
Verbrauch 15.484 kwh x 0,0345ct + Pauschale 90,21 + Mwst.

superhaase:
@Woddy:
Steht doch alles hier schon im Forum: Abschläge sind nur vorläufige Abschlagszahlungen und stellen in keiner Weise irgendein Anerkenntnis dar.
Du musst die gesamte Rechnung mit Deinem Tarif abrechnen. Und Du solltest bei jeder Preisänderung einen standardisierten Brief mit Unbilligkeitseinwand hinschicken.
Lies hier mal alles genau durch, ist eigentlich schon alles gesagt.
ciao,
sh

Nichtmitmir:
Die EGS hat von mir die erste selbsterstellte Rechnung via Fax erhalten. Und ich habe angerufen. Mein Fax sei angeblich nie angekommen...Deshalb ging auch, in weiser Voraussicht, das ganze inkl. ausführlichem Schreiben als Einschreiben/Rückschein nochmal raus.

Übrigens: von 5.9. bis 31.10. (also 2 Abrechnungsmonate) ergeben bei mir einen Verbrauch von rund 250.-€ und nicht wie von der EGS einen geforderten Abschlag von über 500.- €.

Meine zuständige Dame bei der EGS ist entsetzt...

Es ginge nicht, dass ich eine monatliche Abrechnung machen würde. Die EGs bräuche einen festen Abschlag. Blablabla....

Ich habe darauf beharrt, dass ich so abrechne und ich nicht der einzige Kunde der EGS bin, der so verfährt. In GZ scheine ich aber die einzige Revoluzzerin zu sein, hier kennt man das nicht.

Um für den Falll der Fälle gewappnet zu sein möchte ich die EGS-Kunden hier im Forum darum bitten, mir ihre Namen/Anschrift via PN zukommen zu lassen. Wäre sehr nett von Euch....Ihr liefert mir so ein handfestes Argument, dass die monatliche Abrechnung durch den Kunden eben doch geht...

Übrigens war die Dame so sauer, dass sie das Gespräch durch grußloses Auflegen des Hörers beendet hat. So viel zur Kundenfreundlichkeit...;-)

Conny

PS:
FRAGE: Ich bezahle den neuen Tarif unter Vorbehalt. Kann ich nochmal den Einspruch gem. §315 an die EGS senden und die nächste Rechnung nach den alten Preisen von 2004 erstellen? Mir ist eigentlich inzwischen klar, dass es dämlich ist, diese Horropreise zu bezahlen...

RuRo:
@Nichtmitmir

Tja, EGS schläft nicht und liest wohl mit  :wink:

Die Fax-Geschichte wird sich also totlaufen - schade, denn Einschreiben mit Rückschein kostet 4,80 €.

Mit der monatlichen Abrechnung nicht locker lassen, einfach ausführen - Ende der Diskussion. Wir machen es genauso und ich sehe auch keinen rechtlichen Grund, warum es nicht gehen sollte. EGS muss noch froh sein, dass überhaupt etwas bezahlt wird. Die Nullvariante von RR-E-ft gefällt mir immer besser :roll:

Nach Unbilligkeitseinwand erachte ich alle Regelungen der AVBGasV bezüglich Abrechnungsmodalitäten als obsolet (hinfällig).

http://de.wikipedia.org/wiki/Obsolet#Rechtswissenschaftlicher_Begriff

superhaase:
@ Nichtmitmir:
Dein Engagement in Ehren, aber warum machst Du Dir die Mühe einer monatlichen Abrechnung? Nur um die EGS mit Briefen bombardieren zu können und so den Verwaltungsaufwand ins Unendliche zu treiben? Sorry, aber darin sehe ich nun wiederum keinen Sinn. Das riecht nach Querulatentum...
Nix für ungut liebe Revoluzzerin.
Aber der Sinn der ganzen Sache mit dem Unbillgikeitseinwand ist doch, nicht mehr für Gas und Strom zu zahlen, als billig wäre, und die Abschläge und Endabrechnungen entsprechend zu kürzen. Das teilt man dem Versorger jeweils bei Bedarf mit (Einschreiben mit Rückschein versteht sich) bei Änderung des Abschlags und bei der Jahresabrechnung. Alles andere kostet doch nur unnötig Zeit, Nerven und Geld.
ciao,
sh

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