Energiepreis-Protest > Erdgas Schwaben
Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
RuRo:
@superhaase
Warum so kompliziert :?:
Monatliche Überweisung mit Angabe des Monats und des (Verbrauch + SP) + MwSt. - fertig.
Nichtmitmir:
@Superhase:
Lies doch bitte diesen Thread von Anfang an, damit Du verstehst, worum es geht.
Ich sehe nicht ein, dass ich in 6 Monaten so viel zu bezahlen hätte wie in einem ganzen Abrechungsjahr. Und die monatliche Abrechnung praktizieren auch noch andere EGS-Kunden.
@RuRo
Feind liest mit?
Den Eindruck habe ich auch...
superhaase:
--- Zitat von: \"RuRo\" ---Nach Unbilligkeitseinwand erachte ich alle Regelungen der AVBGasV bezüglich Abrechnungsmodalitäten als obsolet (hinfällig).
--- Ende Zitat ---
Davon kann man aber keinesfalls ausgehen! Im Falle eines Rechtsstreits wäre das eine unbegründete Position.
--- Zitat ---Warum so kompliziert?
--- Ende Zitat ---
Daran ist doch nix kompliziert, macht im Normalfall nur einmal im Jahr Arbeit statt zwölf mal!
RuRo:
@ superhaase
Wir zwei verstehen uns mal wieder gründlich miss :lol:
Unbilligkeitseinwand gegen Gesamtpreis jeweils zur Preiserhöhung an den Versorger schicken, da sind wir beinand.
Danach wird nicht mehr geschrieben, sondern gehandelt, wie bereits beschrieben.
--- Zitat ---Davon kann man aber keinesfalls ausgehen! Im Falle eines Rechtsstreits wäre das eine unbegründete Position.
--- Ende Zitat ---
Oh doch, RR-E-ft hat diese Position auch schon mal beleuchtet.
Und jetzt samma wieda guad :wink:
Nichtmitmir:
--- Zitat ---
Daran ist doch nix kompliziert, macht im Normalfall nur einmal im Jahr Arbeit statt zwölf mal!
--- Ende Zitat ---
Wenn ich durch eine montliche, sehr einfach zu erstellende Rechnung jeden Monat einen Haufen Geld auf meinem Konto behalten kann, dann ist es mir das wert. 70% mehr an monatlichem Abschlag...neee, nicht mit mir!
Außerdem kann die EGS sich doch freuen, dass sie mit mir im März keine Arbeit mehr haben - ich habe meinen Verbrauch bis dahin komplett bezahlt.
Ab April bin ich ja auch gerne wieder dazu bereit, eine Einzugsermächtigung zu bewilligen und angemessene Abschläge zu berappen.
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