Energiepreis-Protest > Erdgas Schwaben

Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum

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Woddy:
Mein Verbrauch war in diesem Jahr 17.211 kwh und im Vorjahr 35.195 kwh.Habe am 30.08.2006 einen Zählerstand vom 10835 und heute am 25.10.2006 einen Zählerstand von 10910.Das sind denke ich 750 kwh die ich in diesem Zeitraum verbraucht habe.Das wären nach meiner berechnung ca.40.--€ Abschlag im Monat.EGS will von mir aber 153,-€.

1)Soll ich nun nur das verbrauchte GAS abrechnen und mon.überweisen,oder durch 12 Monate teilen wie bisher?
2)Wie soll ich mit der Nachforderung von € 339,76 umgehen?
Mein Tarif :
-COMFORT 1
-Servicepauschale 8,--€ Netto
-kwh Preis ct.5.17

Tut mir leid das ich so blöd Frage,aber wir kennen uns alle nicht richtig aus mit dem Scheiß!

Gruß Woddy

superhaase:
@Woddy:
Haben die die letzte Jahresrechnung denn mittels Einzugsermächtigung von Deinem Konto abgebucht? Wenn ja, dann schnell bei der Bank stornieren lassen!
Ferner rechnest Du nach dem auf der Rechnung angegebenen Verbrauch und Deinem kWh-Tarif + Pauschale selbst ab, und überweist die danach erforderliche Restzahlung (falls sich eine ergibt) an den Gasversorger. Die selbst erstellte Rechnung schickst Du ebenfalls dahin, wobei Du nochmals auf Deinen Einwand der Unbilligkeit hinweisen kannst - als Begründung. Deinen zukünftigen monatlichen Abschlag errechnest Du nach der Formel:

Jahressumme der letzten eigenen Rechnung / 12

Bei jeder neuen Preisfestlegung (Preiserhöhung oder auch Preissenkung) würde ich einen standardisierten Brief mit der erneuerten Einrede der Unbilligkeit gegen den gesamten neuen Preis per Einschreiben zum Gasversorger schicken.
Alles natürlich schön knicken, lochen und abheften ;)

Das wars. Die Nachforderungen und Mahnungen des Gasversorgers ignorierst Du einfach. Erst wenn die eine Gassperre androhen (was aber jetzt nicht mehr geschehen dürfte) oder irgendwas gerichtliches kommt, dann musst Du reagieren. Melde Dich dann, wenns soweit ist.
Bis dahin: über das gesparte Geld freuen und cool bleiben :cool:
ciao,
sh

superhaase:

--- Zitat von: \"Woddy\" ---Mein Verbrauch war in diesem Jahr 17.211 kwh und im Vorjahr 35.195 kwh.
--- Ende Zitat ---


Alle Achtung, da hast Du aber fleißig gespart!

RuRo:
@ Woody

Verbrauch x z-Zahl x Brennwert = kWh
75 cbm x 0,9233 x 10,83 = 750 kWh

Die z-Zahl ist meines Wissens bei EGS immer gleich, also 0,9233.

Den aktuellen Brennwert entnimmst du deiner vorliegenden letzten Jahresabrechnung, wahrscheinlich ist er höher als 11. Variiert je nach Höhenlage in m/üNN der Verbrauchsstelle und der Qualität des Gases.

Damit kommst du auf mehr als 750 kWh für den aktuellen Verbrauchsmonat.

Aber bleiben wir trotzdem bei den 750 kWh.

750 kWh x 0,0345 €/kWh = 25,88 €
Servicepauschale dazu mit 8,00 €, ergibt 33,88 € netto + 5,42 € MwSt = 39,30 €

Den so ermittelten Verbrauch überweist du unter Angabe des Verbrauchs und des zugehörigen Monats, also: Abschlag Okt. 06 - 75 cbm

Voraussetzung ist natürlich, dass du den Unbilligkeitseinwand geführt hast, natürlich ohne die bösen Wörter "halte ich einen Preis von x,xx € für angemessen" und die Einzugsermächtigung widerrufen wurde.

Falls EGS den Nachzahlungsbetrag abbucht, Lastschrifteinzug bei der Bank innerhalb 6 Wo-chen widersprechen, und Gegenrechnung wie oben beschrieben an EGS schicken - wie superhaase schon schrieb. Falls dann immer noch eine Nachzahlung übrig bleibt, diese überweisen, ansonsten einen überzahlten Betrag als Lehrgeld verbuchen :wink:

Du kannst natürlich auch zum Hardcore-Gasrebellen aufsteigen und gar nichts mehr überweisen  :roll:

Woddy:
Werde diese Saison noch mehr sparen,hab mir einen schönen Kaminofen gekauft.Die können sich ihr GAS sonstwohin stecken.
Gruß Woddy

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