Energiepreis-Protest > Erdgas Schwaben
Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
Nichtmitmir:
@ Bayernberater
DANKE!
Dein Posting liefert mir jede Menge Argumente.
Klasse!
Nachtrag:
Ich habe mir erlaubt, diese Argumentation im Forum der AA hervorzuheben.
siehe hierzu
http://www5.augsburger-allgemeine.de/discus/messages/13/1499.html?1161770834
Es regt sich Widerstand, wenn auch nur (typisch Deutsch) sehr zaghaft. Das Forum der AA ist auch ziemlich versteckt und es ist schade, dass Auszüge nie umd nimmer in die Zeitung kommen. Man diskutiert unter sich...
Keiner weiß eigentlich so recht, was er/sie tun kann. Wenn sich die Leute gemeinsam auf die Füße stellen würden, könnte man etwas in Gang bringen.
RuRo:
@Bayernberater
Sorry, aber das sehe ich anders. Auch Kunden, die den Comfort- oder Vario-Tarifen verbrauchsabhängig zugeordnet sind, gehören zu den Tarifkunden. Es bestehen keine Sondertarifverträge.
In den Allgemeinen Gaslieferbedingungen befinden sich die Ziffern 2 und 3 im Widerspruch. In Ziffer 2 wird ausdrücklich auf die AVBGasV abgestellt. § 1 Abs. 1 AVBGasV regelt den Geltungsbereich der Verordnung gerade für eine Versorgung zu allgemeinen Tarifpreisen, eben kein Sondervertrag. Entsprechend Verbrauch ist dieser allgemeine Tarif trotzdem gestaffelt. Hier besteht wohl eine begriffliche Ungereimtheit, vielleicht sogar gewollt!?
EGS ist in Schwaben mangels Konkurrenz sowieso Grundversorger. Ziffer 3 hat m.E. erst eine Bedeutung bei freier Wahl des Versorgers. § 36 EnWG bestimmt, dass bei Vorhandensein von mehreren Versorgern, eben der Grundversorger zu bestimmen ist. Gibt es aber gerade nicht.
@Nichtmitmir
Berechnungsmodus ist in Ordnung.
Der angesetzte Verbrauchspreis ist bei deinem Verbrauch, in meinen Augen viel zu hoch. Max. 3,45 Ct/kWh netto ansetzen; du wirst sehen, da passiert überhaupt nichts. Allerdings trägst du auch das Prozessrisiko. Ich bin trotzdem der Meinung, es sollte schon a bisserl weh tun - dem Versorger.
Schau noch einmal auf Seite 1 dieses Beitrags. Da hab\' ich dir ein Beispiel geliefert, wie du es formulieren sollst. Erweitere deinen Unbilligkeitseinwand auch auf Zahlungszeiträume, die noch nicht verjährt sind. Du kannst also locker bis ins Jahr 2004, als alles begann, zurückgehen. Ggf. kannst du geleistete Abschlagszahlungen auf deine aktuelle Jahresrechnung noch durch Rückgabe der Lastschrift zurückholen. Damit hast du gleich mal einen Einspareffekt. Allerdings schön die Gegenrechnung aufstellen und mit dem Unbilligkeitseinwand an EGS schicken.
Deinen nächsten Abschlag leistest du erst Ende Oktober/Anfang November, nämlich für Oktober 06, Zweckbestimmung auf der Überweisung nicht vergessen!
Woddy:
Ich habe schon 2004 bei der Preiserhöhung Einspruch erhoben und habe kurze Zeit darauf ein Schreiben von EGS bekommen das es besser wäre meine Einzugsermächtigung wieder zu erteilen um den zusätzlichen Aufwand in der Buchhaltung zu vermeiden und Sie würden mir auch wie gewünscht den reduzierten Abschlag berechnen.Das hab ich aus Mitleid auch getan.Dann aber hat mir EGS bei der Jahresabrechnung alles wieder draufgeschlagen was ich vorher gespart haben sollte.Kann ich das wieder zurückverlangen oder muß ich jetz wieder von neuem anfangen?Ich komm auch nicht ganz klar mit der berechnung! Vielleicht kann mir und meinen Nachbarn jemand helfen.Danke und Gruß Woddy
RuRo:
@Woody
Blätter\' mal eine Seite in diesem Thema zurück, da hat Nichtmitmir die richtige Berechnungsformel kundgetan. :wink:
Wie hoch ist dein Jahresverbrauch?
Welcher Tarif aktuell?
superhaase:
@Woddy:
Schnell die Abbuchung bei der Bank zurückholen lassen :!:
Das geht bis zu 6 Wochen nach Abbuchung!
Danach ist das Geld weg, und Du könntest es nur noch über eine Klage zurückholen.
Ich würde denen was pfeifen! Einzugsermächtigung widerrufen und Abschläge per Dauerauftrag zahlen. Rechnung dann selber aufmachen.
Nur so!
ciao,
sh
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