Energiepreis-Protest > Erdgas Schwaben

Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum

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Opferlamm:
Danke an euch beide.
Genau so hatte ich es ja vor. An Aufrechnung geschweige denn Klage habe ich nun wirklich nicht gedacht, aber ansonsten werde ich es so machen. Es ging mir nur darum, ob ich JETZT diesen Preis aus 2004 noch ansetzen kann.
Was mich natürlich trotzdem noch beschäftigt, ist diese Umkehrung der Vorauszahlung, da scheint sich langsam tausendfacher Protest einzustellen. Es kann einfach nicht richtig sein, aufgrund einer ANGEBLICHEN Verwaltungsumstellung, die auch noch zum Nutzen der Kunden sein soll, ha ha  lol   den ursprünglichen Abrechnungsplan umzukehren, schließlich war das ja mal Teil des ursprünglichen Vertrages und kann m.E. nicht durch eine einseitige Willenserklärung geändert werden. Abgesehen davon, daß ebenso eine Ungleichbehandlung der Kunden erfolgt. Na ja, man wird sehen, das  Thema ist mit Sicherheit nicht so schnell durch...

superhaase:
Ich will ja niemandem den Spaß an der Freud nehmen, aber m.E. wird gegen diese Abrechnungsumstellung rechtlich nix zu machen sein. Das geben die AVBGasV §§ 24, 25 her.
Es ist zwar für viele Leute ärgerlich, dass sie ein paar Monate deutlich mehr zahlen müssen, aber wenn z.B. jemand im April in eine neue Wohung zieht und dann den ganzen Sommer normale Abschläge zahlt, obwohl er in der Zeit kaum Gas braucht, wäre das so gesehen auch "Abzocke", da er erst mal in Vorleistung geht. Insofern haben die Leute, die jetzt Vertragsturnus Oktober haben, immer eine "Gasvorleistung" erhalten, auf die man aber keinen Anspruch hat. Dass es nur einige Kunden bei der Umstellung trifft und nicht alle, ist unschön, aber nicht unrecht. Die Gaswerke häten geschickter vorgehen können und z.B. einen einmaligen 18-monatigen Turnus (oder zwei 9-monatige) mit dann nur leicht erhöten Abschlägen machen können. Hätte ihrem Image weniger geschadet. Bei Vertragsende aufgrund Umzug oder Versorgerwechsel (so er denn mal möglich wird) gleicht sich übrigens durch eine erhöhte Rückzahlung oder verringerte Nachzahlung alles wieder aus.
Gruß,
sh

RuRo:
@Evitel2004

Dieser ganze Thread befasst sich seit Beginn mit EGS als Versorger. Ich bat ja auch schon darum, das in den Stadt/Versorger-Bereich zu verschieben.

Ich kenne bis heute niemanden, der überhaupt einen schriftlichen Vertrag mit EGS als Tarifkunde hat. Inbetriebnahme, Abnahme, Bestätigung des Tarifs, das war es - also Vertrag durch schlüssige (konkludente) Handlung. Die AVBGasV geben es auch nicht her, dass man nur per Einzugsermächtigung zahlen darf.

@Opferlamm
Meine persönliche Einschätzung, kein Rat und schon gar keine juristische Auskunft:

Wie EGS seine Abschlagserhebung gestaltet ist ein "Nebenkriegsschauplatz", will heißen, es ist keine Hauptpflicht aus dem Vertragsverhältnis betroffen.

Hauptpflicht Versorger - Gaslieferung, geschieht ja weiterhin.
Hauptpflicht Verbraucher - Lieferung bezahlen.

Sich darüber noch gross aufzuregen bringt nichts und ist völlig umsonst. Deine wirklich guten Möglichkeiten sind zur Genüge angesprochen. Ich tipp\' mal, vor 4 bis 6 Wochen bekommst du keine Rückmeldung von EGS   :wink:

DieAdmin:

--- Zitat von: \"RuRo\" ---@Evitel2004

Dieser ganze Thread befasst sich seit Beginn mit EGS als Versorger. Ich bat ja auch schon darum, das in den Stadt/Versorger-Bereich zu verschieben.
--- Ende Zitat ---


Auch wenn es hier konkret um die EGS geht, ist es schon von grundsätzlichen Interesse. Meist ergibt sich solches an konkreten Fallbeispielen. Ich habe aber im Stadt/Versorger-EGS-Thread hierher verlinkt.


--- Zitat von: \"RuRo\" ---
Ich kenne bis heute niemanden, der überhaupt einen schriftlichen Vertrag mit EGS als Tarifkunde hat. Inbetriebnahme, Abnahme, Bestätigung des Tarifs, das war es - also Vertrag durch schlüssige (konkludente) Handlung. Die AVBGasV geben es auch nicht her, dass man nur per Einzugsermächtigung zahlen darf.

--- Ende Zitat ---


Ich selbst hatte das Problem nicht mit der Einzugsermächtigung, weil ich nie eine erteilt habe. Aber hab auch hier schon gelesen, das bei manchen das zu Nachteilen führte, wenn die Einzugsermächtigung entzogen, statt begrenzt wurde.

Aber ich bin auch kein Jurist, dass ich mich deswegen "streite" ;)

Opferlamm:
@ superhaase

Hm, das ist eben die Frage, genau das habe ich EGS auch geschrieben, dass hier unter Umständen Kunden benachteiligt werden gegenüber anderen. Bisher habe ich nix gegenteiliges gehört. Ich kenne nur Leute, die so abgerechnet wurden wie ich, sei es in der Arbeit, in der Nachbarschaft oder Bekanntenkreis. Schon komisch, oder? Zudem ging es bei mir auch im August 98 los und ich zahlte nur den TATSÄCHLICHEN VERBRAUCH, ohne Abschlagszahlung etc. bis Oktober. Ab da lief es dann wie gewohnt. Also frage ich mich schon, ob nicht alle im Oktober abgerechnet wurden und jetzt eine teilweise Umstellung dieser Kunden vorgenommen wird. Aber da lassen sie sich ja nicht in die Karten schauen. Sei es drum, ich habe den Einwand nach § 315 BGB geführt bzgl. der überhöhten Energiepreise. Das andere ist meinetwegen ein Nebenkriegsschauplatz, aber warum sollte dieser Paragraph (hat ihn schon einmal einer durchgelesen?) nicht
auch für diese ungerechtfertigte Abrechnungsumstellung gelten???

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