Energiepreis-Protest > Erdgas Schwaben

Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum

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RR-E-ft:
http://www.aichacher-nachrichten.de/Home/Geld+Wirtschaft/Wirtschaftsnachrichten/sptnid,73_puid,1_arid,818295_regid,1.html

Opferlamm:
@ Nichtmitmir

Ich denke, so genau kann man die Steigerungen nicht vergleichen, siehe auch Artikel der AZ, da ja eigentlich jeder einen anderen Verbrauch hatte als das Jahr zuvor. Demgemäß steigt oder sinkt der Preis schon mal für jeden individuell. Was gleich bleibt, ist die Abzocke von EGS. Hast Du schon was herausgefunden nach Kontakt mit dem Verbraucherschutz?
Ich kann und werde mich nicht damit abfinden, durch Umkehrung der Vorleistung (wenn ich es mal harmlos ausdrücke) der EGS Geld zu schenken. Ich habe nun auch schon das Argument gehört, dass das auch eine einseitige Vertragsänderung sei, der man eben NICHT zustimmen muss. Das müßte man natürlich auch rechtlich überprüfen. Ich werde das auf jeden Fall nicht hinnehmen und ich kenne auch immer mehr, die spätestens durch den Zeitungsartikel erst raffen, was los ist und sich nun auch wehren wollen.

Ich werde mich nun auch in die von ruro dargestellte Materie hineinknien und schauen, was ich da mache. Da hätte ich 1 Frage Kann man den Preiserhöhungen auch NACHTRÄGLICH widersprechen? Auch vielleicht allen, die z.B. 2 Jahre zurückliegen? Ich habe im Netz nämlich jetzt recht oft gelesen, dass viele auf dem Stand von 2004 noch zahlen, natürlich vorbehaltlich einer rechtlichen Auseinandersetzung???

superhaase:
Macht doch alle den Unbilligkeitseinwand nach §315, dann ist das alles nicht mehr so schlimm, weil ihr insgesamt viel weniger zahlen müsst.

@Opferlamm
Du solltest den gesamten Gaspreis als unbillig anzweifeln, nicht nur die Erhöhungen, und in Zukunft den Preis Ende 2004 (weil das der niedrigste in den letzten drei Jahren war, schau mal die alten Rechnungen durch) ansetzen und nur noch diesen bezahlen (Abschläge entsprechend reduzieren). Im Prinzip kannst Du da jeden beliebigen Preis nehmen, auch 0 (weil nach Unbilligkeitseinwand bekanntlich erst mal nichts fällig ist) - allerdings wird allseits geraten, seinen guten Willen durch grob geschätzt angemessene Zahlungen zu zeigen.
Frühere Rechnungen, die Du schon bezahlt hast, kannst Du nicht von zukünftigen Abschlägen oder Rechnungen abziehen.

Das mal als Aufhänger - den Rest lies Dir bitte hier im Forum zusammen (Musterbriefe etc., da musste ich auch durch :))

gruß,
sh

RuRo:
@Opferlamm

Offenbar ist dein erster Ansturm von Wut und Rundumschlag abgeflaut und du setzt dich mit deinen wirklichen Möglichkeiten gegen die Preisgestaltung der EGS auseinander - gut so Daumen hoch

Dann kannst du ja auch gleich deinen Nutzernamen ändern  :lol:  war ein Witz  :wink:

Zur Sache:

Deine zurückliegenden Zahlungen für abgelaufene Rechnungsjahre sind bis zum Einwand der Unbilligkeit erstmal berechtigte Forderungen der EGS. Die Ansprüche unterliegen der Verjährung; die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre. Fristbeginn ist immer der 1.1. des Folgejahres.

Ergo kannst du im Jahr 2006 auch noch die Unbilligkeit bis 2004 vom Grundsatz her geltend machen. Aber: Was du bereits bezahlt hast, kannst du nur durch gerichtliches Urteil zurückholen. Finger weg von Verbraucherklage und Finger weg von einer Aufrechnung - Kardinalsfehler.
Erster Schritt wäre der Widerruf der Einzugsermächtigung und zwar komplett, nicht nur bis zu irgendeiner Höhe.

Ansonsten ist es so wie der Super-Haase schrieb. Viel Erfolg.

DieAdmin:

--- Zitat von: \"RuRo\" ---Erster Schritt wäre der Widerruf der Einzugsermächtigung und zwar komplett, nicht nur bis zu irgendeiner Höhe.
--- Ende Zitat ---


Meines Wissens dies nur, wenn die Einzugsermächtigung nicht Bestandteil des Vertrages ist.

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