Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Kündigung des Versorgers: Schnelle Reaktion des Kunden
RR-E-ft:
@pittje
Einen Sondervertrag gem. § 41 EnWG wird der Versorger grundsätzlich kündigen können, wenn er dies zugleich gegenüber allen vergleichbaren Kunden tut.
Das ist im Grunde nicht schlimm.
Denn es besteht immer noch die gesetzliche Versorgungspflicht nach § 36 EnWG, für welche der Versorger die Preise nach § 5 GasGVV insgesamt einseitig festlegt.
Der Verbraucher kann dort die Tariffestsetzung insgesamt als unbillig rügen, was ein interessantes Ergebnis zur Konsequenz hat:
ARD Ratgeber Recht: Gasrebellen auf der sicheren Seite
Möglicherweise steht der Versorger hiernach nicht besser, sondern im Ergebnis schlechter, weil nach Unbilligkeitseinrede überhaupt nichts mehr verbindlich ist:
Versorgeranwälte bestätigen umfassendes Kürzungsrecht
Bitte allen Links folgen.
RR-E-ft:
http://www.energieverbraucher.de/index.php?itid=1700&content_news_detail=5587&back_cont_id=4043
greatHunter:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
...
Eigene Unterschrift im Original nicht vergessen. (Zugangsnachweis !).
...
--- Ende Zitat ---
Wow, das Thema hat mich hier ja mal noch brennender interessiert, kann man es doch auch anderweitig verwenden.
Den Zugangsnachweis habe ich eigentlich immer per Einschreiben-Rückschein vorgenommen.
Wenn nun aber eben diese Sendung aus welchen Gründen auch immer einfach nicht fristgerecht zugestellt werden kann (keiner da) dann hat der Absender mit seiner Fristeinhaltung Pech gehabt.
Nun, da bin ich gerade gestern auf Einschreiben-Einwurf gestoßen (worden).
Letzteres ist sogar noch etwas billiger.
Zitat aus \"Leistungen und Preise|Zusatzleistungen|Einschreiben Einwurf\":
\"Die Deutsche Post dokumentiert, dass Briefe, Postkarten oder Blindensendungen in Briefkasten oder Postfach des Empfängers eingeworfen wurden\"
Na, wenn das nicht auch gerichtsverwertbar ist ...
userD0009:
@greatHunter
Ist es nicht!!!
Sehen Sie hier zum Thema \"Nachweisbare Zustellungen von Erklärungen\".
Grüße
belkin
greatHunter:
Vielen Dank, belkin.
Das war sehr interessant, die Zeit für\'s Lesen lohnt aber.
Habe den Link auch mal meinem Jüngsten gemailt, der als Student nebenher noch ein IT-Gewerbe betreibt.
freundliche Grüße
greatHunter
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