Energiepreis-Protest > EWE

EWE antwortet schnell auf Widerspruch....

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RR-E-ft:
@biene

Sorry.

Mea culpa und Asche auf mein Haupt.

Eigentlich ist alles schon unter Fragen und Antworten gesagt.

Auch dass man unberechtigte Mahnungen eigentlich links liegen lassen kann.

Niemand hat die Berge an Papier gesehen, die hier zu bewegen sind, und deshalb bin ich leider nicht in der Lage, zu Marginalien (anderes Wort für Pipifax) jedes mal einen Beitrag zu schreiben.

Wenn ich sehe, dass es um etwas Wichtiges und Grundsätzliches geht, ist es etwas anderes.

Wer ganz sicher gehen will, beauftragt von Anfang an einen Rechtsanwalt,  den man die gesamte Korrespondenz führen lässt, so dass sich die ständige Rückversicherung auch erübrigt. :wink:



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

biene:
@ Fricke

schon gut - :wink:   vielleicht fehlt ja auch Urlaub.....

Trotzdem herzlichen Dank!

Biene

terminator3:
@fricke. Macht nix. Kann schon mal passieren. Ich galube das sieht biene nicht so eng oder ?

@biene: EWE ? Was ist das ? :lol:

biene:
@ terminator

EWE = Energieversorgung Weser Ems

@ fricke

jetzt wirds interessant: EWE hat grad geantwortet - akzeptieren die Widersprüche immer noch nicht und "werden wir leider zu gegebener Zeit gezwungen sein, ein gerichtliches Mahnverfahren gegen Sie einzuleiten, bei dem für Sie zusätzliche Kosten entstehen...."

 :twisted:

Wenn man jetzt bedenkt, dass in Aurich die Sammelklage nach Hannover verschoben wurde/ Kartellamt - wirds ja echt interessant, wie man nun handeln soll......


Gruß Biene

RR-E-ft:
@Biene

Nach einem gerichtlichen Mahnbescheid kann man auch weiterhin nur fristgerecht Widerspruch einlegen.

Es hat sich schlicht gar nichts geändert.

Kein Grund für Grübeleien.

Als S1- Kunde wird man darauf hinweisen, dass man den einfachen Preisvorbehalt gem. § 307 BGB für unwirksam hält (BGH NJW 2000, 651), so dass es an einem Recht zu einseitigen Preisänderungen fehlt.

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