Energiepreis-Protest > ENSO
Enso- Angebot 1 Jahr Preiskonstanz-Enso-Ergas-Fix
Cremer:
@wolters,
Nun die SW Kh haben uns Kunden in den Versorgungsbereichen
- Allgemein Tarif (Grundversorgung),
- Sondervertags A (bis 350 KW)
- Kreuznacher Stadtgas (Mitglied im Energieclub, Tarif ist fest 0,41 Cent/kwh günstiger als SobndertarifA
- Wärmepreisvertrag
neue Vertragsbedingugnen zugeschickt.
"Was ist tun: Man solle sie zu den Akten abheften"
Die Änderungen der Vertragsbedingungen bedürfen jedoch nach § 11 der Bestimmungen der beiderseitigen schriftlichen Anerkenntnis.
Ich habe widersprochen, erstens wegen dem neuen höheren Gaspreis und wegen des Vertragsbruches der SW KH.
Damit liegt m.E. ab dem 1.10.06 kein gültiger Vertrag mehr vor, eine Einstellung der Versorgung ist ebenso rchtlich nicht möglich.
Ich warte zunächst ab und werde gegen Ende des Monats den SW KH ankündigen, dass ich die monatlichen Abschläge für Gas wegen fehlenden Vertrages auf Null Euro setzen werde.
different-thinking:
@EmptyWallet: Der Punkt mit der Feststellungsklage ist zwar in den Onlineinformationen hier so vermerkt, allerdings kommen mir da Zweifel: Eine Kündigung bedarf der Zustimmung des Kunden, solange nicht Gründe vorliegen, die es dem Versorger unmöglich machen den Vertrag zu erfüllen. Da wir wiedersprochen haben, ist nun ENSO am Zug uns die Gründe darzulegen und glaubhaft zu machen, daß es sein muß ;-)
Oder?
Robert Sieber
RR-E-ft:
@different-thinking
Eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung.
Es bedarf gerade keiner Zustimmung.
Die Frage ist jedoch, ob ein kontrahierungspflichtiges Unternehmen laufende Verträge ohne schwerwiegende Gründe kündigen darf, § 242 BGB.
Auch das AG Leipzig hatte in seiner Entscheidung vom 29.08.2006 eine ordnungsgemäße, fristgerechte Kündigung des Vertrages zugelassen.
Rechtsprechung zu den aufgeworfenen Fragen besteht wohl noch nicht.
wxdf:
--- Zitat von: \"crusterer\" ---Hallo,
gibt es da vielleicht schon jemanden der einen entsprechenden Musterbrief zu dieser Kündigung zu bieten hat? :?:
Danke :P
--- Ende Zitat ---
Ja, die Verbraucherzentrale Sachsen. Die rückt ihn aber nur an die 122 Leute raus, die mit ihr zusammen gegen die ENSO geklagt haben. Geh mal in Dresden zum Fetscherplatz, eine Beratung dürfte laut http://www.vzs.de/UNIQ116007196501277/link260762A.html 5 € kosten, vielleicht helfen sie Dir.
gerpie:
Hallo wxdf,
auch auf Seite 2 DIESES Threads findest Du einen erstklassigen Musterbrief von Empty wallet, für den ich mich an dieser Stelle bedanke.
Gruß gerpie[/u]
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