Energiepreis-Protest > ENSO
Enso- Angebot 1 Jahr Preiskonstanz-Enso-Ergas-Fix
wolters:
Die Kündigungen der Sonderverträge durch die ENSO sind unwirksam:
Das Kündigungschreiben wurde von "i.V. Christa Hartmann" und "i.V. Klaus-Peter Mehnert" unterschrieben.
Beide sind aber nicht die Geschäftsführer der ENSO Erdgas GmbH und anscheinend auch keine Prokuristen (fehlendes ppa. nach dem Namen). Ein anderweitiger Vollmachtsnachweis liegt nicht vor.
Zudem sind die Unterschriften auf dem Kündigungsschreiben nur eingescannt, so dass es bereits von der Form her unwirksam ist.
Unbedingt die näheren Ausführungen folgender Links lesen (vielen Dank Herr Fricke!):
Vertragskündigung-Formfehler:
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4373
Vertragsänderungen:
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4372
Haxley:
Hallo erst mal.
Ich weis garnicht warum sich alle so aufregen.
Klar ist das vorgehen von ENSO nicht in Ordnung. Aber man sollte doch mal Aufwand und Nutzen ins Verhältnis setzen. Klagen usw. kostet doch Geld und wenn es nur für Papier und Fahrten ist.
Im Vario Tarif bleibt doch erstmal der Preis wie er war.
Nun wird natürlich der Vertag dahingehend geändert, das Enso mit dem Preis in Zukunft machen kann was sie wollen.
ABER!!!
Man bedenke!
Der Markt für die Gaslieferanten ist freigegeben worden. Leider ist ein Wechsel das Lieferanten im Moment noch etwas Sinnfrei, da die Durchleitungsgebühren noch nicht reguliert sind.
Dies soll aber bis Mitte nächsten Jahres passieren.
Den Vario kann man mit Frist von 3 Monaten kündigen. Wenn eine Preiserhöhung entsteht sogar nach 2 Wochen.
Also einfach den Vario nehmen, denn es wird vorerst keine Preiserhöhung geben. (Außer igendwo explodiert wieder mal ein Ölfeld oder so...lach)
Dann bis Mitte 2007 warten und zu einem anden Anbieter wechseln.
Ich denke aber, das ab Mitte 2007, also wenn der Markt wirklich frei ist, Enso sowieso nicht mehr zu Erhöhungen greifen wird.
Ich warne aber davor jetzt den Fix - Vertag zu unterschreiben. Das geht auf jeden Fall schief.
Den ganzen Käse hatten wir doch mit dem Stom auch schon. Und nach der Liberalisierung dieses Marktes waren die Preiserhöhungen auch nur noch moderat.
Also Leute, nicht so viel Stess mit Klagen und Wiederspruch usw. machen. Kostet nur Nerven und bringt eh nich viel.
Gruß Haxley
Cremer:
--- Zitat von: \"Haxley\" ---Hallo erst mal.
Also einfach den Vario nehmen, denn es wird vorerst keine Preiserhöhung geben. (Außer igendwo explodiert wieder mal ein Ölfeld oder so...lach)
Dann bis Mitte 2007 warten und zu einem anden Anbieter wechseln.
--- Ende Zitat ---
Hat nur einen Fehler: Der Preis heute ist ansich schon zu hoch.
Widerspruch auf die Gaspreise Septembert 2004 einlegen, also von vor 2 Jahren!
RR-E-ft:
@wolters
Meine Aussage war: Kann unwirksam sein.
Gesetzliche Schriftform wie § 32 Abs. 7 AVBV richtet sich nach § 126 BGB.
Vertraglich vereinbarte Schriftform richtet sich nach § 127 BGB.
Man kann in jedem Falle nach § 174 BGB die schriftlichen Vollmachten im Original fordern und zudem bei einer vereinbarten Schriftform eine notarielle Beglaubigung gem. § 127 II BGB.
Alle Unterschriften notariell beglaubigen zu lassen, dürfte das Unternehmen ebenso ins Schwitzen bringen.
Bei vertraglich vereinbarter Schriftform ist bei Verweigerung der nachträglichen notariellen Burkundung das Ergebnis das gleiche wie bei § 126 BGB die fehlende eigenhändige Unterschrift:
Unwirksamkeit.
Übrigends:
Wer ggf. die Kündigung als einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, deren Zugang der Versorger nachweisen muss, nicht erhalten hat, dessen Vertrg ist ja auch noch nicht gekündigt.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Fre
Haxley:
@Cremer:
--- Zitat ---
Hat nur einen Fehler: Der Preis heute ist ansich schon zu hoch.
Widerspruch auf die Gaspreise Septembert 2004 einlegen, also von vor 2 Jahren!
--- Ende Zitat ---
Ich finde solch ein Engagement schon voll OK und wichtig.
Aber gestatte mir mal eine Frage.
Was genau hast Du dadurch gespart? Und wie groß sind dagegen die Aufwendungen deinerseits gewesen? Neben den materiellen Dingen gibts ja auch noch die Zeit. Sagen wir z. B. für 1h 5.- Euro, rechnet sich das dann noch?
@RR-E-ft
--- Zitat ---
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
--- Ende Zitat ---
Ähhm, Dir ist schon bewust das Du Dich auf sehr dünnem Eis bewegst wenn Du in einem Forum Rechtsauskünfte erteilst!
Also ich hab nichts dagegen, im Gegenteil ich find das gut. Nur ist das IMHO nicht gestattet. (nur so als Tip)
Abgesehn davon lässt sich sicher bei allen Verträgen immer was finden.
Ich bin nur der Meinung das hier Aufwand und Nutzen in einem Missverhältnis stehen.
Wenn die Verbraucherzentrale das macht, dann ist das OK.
Somit sollte der Tip hier lauten:
Wenden Sie sich an Ihre örtliche Verbraucherzentrale. :!:
Und nicht: Auch Du als Einzelkämpfer kannst Planeten versetzen. :lol:
Gruß Haxley
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