Energiepreis-Protest > LSW Wolfsburg / GVG Gifhorn

LandE- Stadtwerke Wolfsburg

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eislud:
@RuRo
Wenn kein Vertrag besteht und eine Entnahme stattfindet, dann sollte es sich dabei um eine Ersatzversorgung beim jeweiligen Grundversorger handeln. Das sollte völlig unabhängig davon sein, ob der ehemalige Sondervertrags-Versorger und der Grundversorger identisch sind oder nicht. Kein Vertrag und Entnahme, dann Ersatzversorgung beim Grundversorger.

Um von der Ersatzversorgung in die Grundversorgung zu gelangen oder vom auslaufenden Sondervertrag direkt in die Grundversorgung zu gelangen, muss ich einen Vertrag mit dem Grundversorger abschließen. Natürlich gehe ich auch davon aus, dass der Grundversorger zu einer Grundversorgung verpflichtet ist. Ich benötige aber dazu einen Grundversorgungsvertrag des Versorgers, den es zu unterschreiben gilt. Normalerweise bitte ich also den Versorger um Zusendung eines entsprechenden Vertrages. Ich meinte nicht bitten im Sinne von betteln, flehen, sondern lediglich eine höfliche Aufforderung  :lol:  

Siehst Du das anders?

Gruss eislud

RuRo:
@eislud

Ich dachte mir, dass du so argumentierst :wink:

Bleiben wir bei meinem Szenario.

Das Sondervertragsverhältnis endet infolge Kündigung am 31.12.07 um 23:59:59 - Prost Neujahr - die Stube ist weiterhin warm. Damit kommt § 2 Abs. 2 GasGVV zur Anwendung, weil ich natürlich mitteile, dass ich weiterhin Gas entnehme. Somit bin ich direkt in der Grundversorgung. Vertragsschluss durch konkludente Handlung. Danach folgt Vertragsbestätigung durch den Versorger nach § 2 Abs. 3 GasGVV.

Ich unterschreibe erst mal gar nichts  :lol:

Cremer:
@RoRo,
@eislud,

Natürlich hatte ich seinerzeit gegen Widerspruch gegen den Rauswurf aus dem Sondervertrag eingelegt ( §226 Schikaneverbot und § 246 Treu und Glauben).

Da keine Rücknahme erfolgte und sonst auch nichts, sehe ich mich weiterhin im Sondervertrag. Gleiches Handeln der SWK wie vor 2 Jahren bereits geschehen mit Rauswurf aus dem Energieclub und Rückfall in den Sondervertrag.

Da jetzt kein Vertragverhältnis mehr besteht, werde ich ab dem 1.1.07 auch keine Abschläge mehr für Gas zahlen.

RuRo:

--- Zitat von: \"Cremer\" ---

Da jetzt kein Vertragverhältnis mehr besteht ...
--- Ende Zitat ---


Ah ja  - könnten Sie das mal ausführlich begründen, denn ich gehe davon aus, dass Sie weiterhin Gas entnehmen. :roll:

Danke im Voraus

Thomas S.:

--- Zitat von: \"Cremer\" ---@Thomas S.,

Sie müßten mir noch eine Frage beantworten: Wieso sind/waren Sie im Sondertarif und nicht im Haushaltstarif?

Doch Wärmespeicherstrom?


--- Ende Zitat ---


Nein, reiner Haushaltstarif. Wurde 2002 von der LSW angeboten, war immer preiswerter als der Grundtarif A. Eigentlich eine faire Angelegenheit. Bisher.

Gehen Sie doch mal auf den Tarifrechner bei verivox und sehen Sie selbst: 3500 kWh Plz 38440. LSW ist am preiswertesten. Neu angeboten wird Aktiv E_Direkt, alt und vom Versorger gekündigt ist Aktiv E_12, nur unwesentlich teuerer.

Ich gebe hier mal die wichtige Passage der Preisanpassungsklausel wieder:

"2.[...]

Darüber hinaus ist die LSW unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von vier Wochen berechtigt, die Preise und Allgemeinen Bedingungen zu verändern. Der Kunde hat in diesem Fall das Recht, das Vertragsverhältnis mit zweiwöchiger Frist auf das Ende des Kalendermonats zu kündigen, der der Bekanntgabe einer Änderung folgt.

[...]"

Die Frist ist sowieso verstrichen, kann eh nicht mehr außerordentlich kündigen. Ob ich demnächst nach §307 widerspreche? Mal sehen, wenn ich sonst nix zu tun habe...

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