Energiepreis-Protest > LSW Wolfsburg / GVG Gifhorn
LandE- Stadtwerke Wolfsburg
RR-E-ft:
http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/2165/artid/5782446
RR-E-ft:
http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/2046/artid/6078008
Gericht kippt Gaspreis-Erhöhung
Kunde klagt erfolgreich gegen Wolfsburger Eon-Tochter – Richterin: Signalcharakter
Thomas S.:
Die LSW Wolfsburg haben meinen Versorgungsvertrag Aktiv E_12 zum Jahresende 2007 gekündigt und gleichzeitig mit der Kündigung einen neuen Vertrag mitgeschickt, den man doch bitte sofort annehmen möchte und kann (Aktiv E_Direkt mit sehr umfangreichen AGB). Gilt in so einem Falle nicht, was im Fragenkatalog unter 48. steht, Zitat:
"48. Mein Versorger hat mir den Versorgungsvertrag gekündigt, was soll ich tun?
Die Kündigung ist rechtsmissbräuchlich im Sinne von § 242 BGB, weil sie offensichtlich verbunden mit dem Angebot einer Weiterversorgung zu geänderten Konditionen nur dazu dient, den § 315 BGB auszuhebeln. Das lassen die Gerichte nicht zu."
Nun, ich denke, ich werde den Aktiv E_12 mit sofortiger Wirkung kündigen, da am 01.01.2007 eine Preiserhöhung erfolgte, und dann im Grundtarif den Preiserhöhungen seit 01.01.2006 widersprechen. Mal sehen, was dann passiert.
Was sagen andere Mitglieder bzw. RR-E-ft zum Vorgehen der LSW?
Monaco:
@Thomas S.
Damit begeben Sie sich möglicherweise Ihrerseits auf Glatteis.
Man könnte Ihnen dann Ähnliches unterstellen, wie den Versorgern.
Einfach Sondervertrag kündigen, um in der Grundversorgung zwischenzeitliche Gratisbelieferung zu erreichen, könnte ebenso rechtsmißbräuchlich ausgelegt werden, wie die Vertragskündigung incl. Neuangebotserteilung Ihres Versorgers.
Lassen Sie doch den Vetrag ruhig weiter laufen. Bis Jahresende sind wir sicher alle etwas schlauer.
Mit freundlichen Grüßen
Monaco.
Thomas S.:
--- Zitat von: \"Monaco\" ---@Thomas S.
[...] Sondervertrag kündigen, um in der Grundversorgung zwischenzeitliche Gratisbelieferung zu erreichen, könnte ebenso rechtsmißbräuchlich ausgelegt werden [...]
Lassen Sie doch den Vetrag ruhig weiter laufen. Bis Jahresende sind wir sicher alle etwas schlauer.
--- Ende Zitat ---
Nun, "gratis" ist absolut nicht mein Anliegen. Ich würde ja auf alle Fälle als "vertragsloser" in die Grundversorgung rutschen - und kann doch hier den höheren Preisen widersprechen, also nur die bis Ende 2005 gültigen Preise akzeptieren - und natürlich auch zahlen!
Ich mache doch nur von meinem Sonderkündigungsrecht nach Preiserhöhung gebrauch?! Warum also warten?
..........
Ich habe gerade von Ihnen noch ein Zitat gefunden, aus dem "Yello-thread". Darin schreiben Sie doch sinngemäß das, was ich meine bzw. vorhabe:
"[...] Schließlich stellt man sich jetzt wieder "hinten an" und hat im Grunde genommen nur 3 Möglichkeiten:
1. Überregionaler Anbieter - Sondervetrag - Preis gilt als vereinbart
2. Regionalversorger - Sondervertrag - das Gleiche
3. Regionalversorger - Grundversorgung mit sofortigem Preiswiderspruch.
Nur Variante 3 würde uns weiterhin in der Gruppe der "Preisrebellen" belassen. [...]"
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