Energiebezug > Vertragliches
Primagas - Widerspruch zur Jahresabrechnung?
stefan1501:
@ Primagas-Kunde,
ich hab zwar keine Erfahrungen mit \"außerordentlicher Kündigung und Tankabbaukosten\", aber bei meiner ordenlichen Kündigung wollte die Firma T... über 400 Euro + 150 Euro Tankabsaugung haben.
Ich habe dann von denen eine Aufschlüsselung der Kosten verlangt. Statt dessen kam aber eine Bescheiningung, dass ich den Tank auch selbst zurückbringen lassen kann. Das hab ich dann durch die Firma machen lassen, von der ich den neuen Tank gekauft habe und es hat mich insg. nur 215 Euro gekostet.
Gruß
Stefan
Primagas-Kunde:
Da ja sogar das Bundeskartellamt der Meinung ist, dass u.a. die Primagas GmbH ihre Miettankkunden über viele Jahre in erheblicher Weise geschädigt hat (ich nenne das Betrug, fortgesetzen gewerbsmäßigen Betrug, u.a. daher erlaube ich mir die Firma Primagas GmbH als Betrüger zu bezeichen) habe ich eigentlich keine Bedenken, die Zulässigkeit der nun geforderten Abholkosten für den Tank (den entsprechenden Auftrag werde ich nicht unterschreiben) die durch die außerordentliche Kündigung durch Primagas von diesen gefordert werden, gerichtlich überprüfen zu lassen.
--- Zitat ---Kartellamtspräsident Bernhard Heitzer: \"Durch die Kundenschutzabsprachen wurden die Verbraucher über viele Jahre hinweg in erheblicher Weise geschädigt. Dies gilt gerade für die Kunden, die einen Miettank der etablierten Flüssiggasanbieter nutzen. Sie waren den überhöhten Preisen schutzlos ausgeliefert.“
Annemarie Olbertz
Bundeskartellamt
Pressestelle
Tel.: 0228 - 94 99 214
--- Ende Zitat ---
Der vollständige Text findet sich auf der Seite http://www.bundeskartellamt.de dort im Archiv der Pressemitteilungen für 2007 vom 19.12.2007
Wie schon gesagt, es kann doch nicht sein, dass Primagas systematisch und flächendeckend ihre Mietgaskunden fortgesetzt und andauernd belügt und betrügt und dass die Kunden, die diesen Betrug nicht akzeptieren wollen, für Vertragsauflösungskosten aufkommen sollen, speziell auch dann, wenn Primagas diesen Querulanten wegen deren Widerstandes kündigt.
X(Primagas-Kunde?(
Ready XL:
...weiß man denn schon, wer diese anderen vier sind? Zitat aus Pressemitteilung Bundeskartellamt.
\"...Gegen vier weitere Unternehmen sind Verfahren noch anhängig. Die betroffenen Unternehmen sind in der Belieferung von Privat- und Gewerbekunden mit Flüssiggas in Kleintanks (bis 5,6 t) oder mit Flaschengas tätig. Bei den am Kartell beteiligten Unternehmen handelt es sich zum Teil um deutsche Tochtergesellschaften von europaweit agierenden Flüssiggas- und Mineralölunternehmen.\"
Ready XL
OnkelJohn:
Ich war zwar nicht bei Primagas Vertragskunde, aber auch beim meinem (damaligen) Versorger Drachengas gab bzw. gibt es dieses \"Auftragsformular\". Es wurde mir als Anlage zu der Kostenaufstellung für die Behälterabsaugung und den Behälterrücktransport zugeschickt. Man muss mit diesem Formular wirklich vorsichtig sein, denn in meinen Fall wollte Drachengas sogar noch für den Zeitraum zwischen dem Ende des Mietvertrages und dem Termin der Tankabholung, dass ich weiter die Tankmiete bezahlen soll. Ich sollte, wenn es nach denen gegangen wäre, also für einen zur Abholung bereitgestellten Tank noch solange Miete zahlen, bis ich denen den \"Auftrag\" zur Rückholung ihres Behälters gegeben hätte. Mein Rechtsanwalt meinte nur, dass Drachengas \"heiße Luft\" blasen würde, denn ab Vertragsende gibt es keine rechliche Grundlage für eine Tankmiete, zumal der Tank in meinem Fall nicht mehr benutzt wurde.
Gruß
OnkelJohn
Combatant:
Das Ende der Vertragslaufzeit bedeutet das Ende der \"Aufbewahrungs- und Sicherungspflicht\" seitens des Kunden und damit gibt es keine rechtliche Grundlage! Man versucht hier seitens der Versorger Druck auf die Kunden auszuüben! Habe ebenfalls kein Formular ausgefüllt und siehe da: Der Tank wird abgesaugt und auch abgeholt - ohne jegliche Beauftragung!
MfG
Comatant
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln