Energiebezug > Vertragliches
Primagas - Widerspruch zur Jahresabrechnung?
Janka:
--- Zitat ---Original von mmuehlbach
Hallo Galandrith,
ich habe mich erkundigt - der Versorger kann dich nach Ablauf des Vertrages und unter Einhaltung der in dem Vertrag beschriebenen Kündigungsfristen ordentlich kündigen.
Nach dem Motto \"Wer nicht mitspielt kann gehen oder wird nach Ablauf gekündigt!\"
Diese Praxis wurde auch schon angewendet um nervenden Kunden loszuwerden!
MfG
mmuehlbach
--- Ende Zitat ---
Hallo,
ich bin neu hier, lese aber schon sehr lange interessiert mit und kann das mit der Kündigung bestätigen.
Nach jahrelangen Querelen und Einsprüchen gegen die Erhöhungen der Preise wurde uns der Vertrag gekündigt. Immer wieder wurde Druck ausgeübt, dem wir uns bisher mit relativ viel Erfolg entgegen gestellt haben. Die Akte ist mittlerweile sehr dick.
Neues \"Highlight\" - obwohl der Vertrag erst in 2009 ausläuft und der Tankfüllstand per Funk abgefragt wird, sitzen wir heute früh plötzlich im Kalten. Der Tank ist leer!!!!
Nächstes Jahr steht hier ein eigener Tank - endlich :D
Viele Grüße Janka
Primagas-Kunde:
Hallo,
Heute muß ich auch mal schreiben.
Ich lese seit Jahren mit, habe viel Hilfe hier aufgeschnappt. Danke hierfür an alle Partizipienten.
Bedingt durch Haus-mit-Tank-Kauf bin auch ich Kunde dieser Firma geworden.
Seit Jahren habe ich den Primagas-Abrechnungen widersprochen. Es gab dann die hier bekannten Standardantworten betreffs angeblicher Gas-Öl-Preiskopplung, irgendwelcher dubioser Privatgutachten irgendwelcher angeblicher Wirtschaftsprüfer und dass man angeblich nicht mal die Einkaufspreissteigerung vollumfänglich an die Kunden weitergebe.
Vorgebrachte Einwände wegen nichtiger Preisgleitklausel, wegen Unbilligkeit und entsprechende Begrenzung der Abschlagszahlungen auf die Grundforderung. Nur all die Jahre leider ohne irgendeine Einsicht durch Primagas.
Dann habe ich erneut einer Rechnung widersprochen und bereits erfolgte Lastschriften, soweit möglich, widerrufen.
Mahnungsschreiben durch Primagas, Mahnbescheid, Klage, Verfahren noch nicht abgeschlossen.
Wie andere hier im Forum auch schon berichteten, wurden auch bei mir die bereits gerichtsanhängige Forderung immer wieder auch angemahnt und auch mehrfach trotz widerrufener Einzugsermächtigung von meinem Konto eingezogen.
Und nun, obwohl das Verfahren noch läuft, kam eine außerordentliche Kündigung hier ein. Mit einem Formular, in dem man diverses zu Zählerabbau, Gasabpumpen und Tankabholung anzukreuzen und dann letztendlich zu bezahlen habe.
Hat jemand zu diesem Vorgang: außerordentlicher Kündigung und Tankabbaukosten irgendeine Erfahrung oder Tipps.
X( Primagas-Kunde ?(
Allgemein12:
Hallo,
checke doch mal ob da in dem Formular irgendwo Auftrag steht. Wenn dem so ist, dieses Formular auf keinen Fall ausfüllen, unterschreiben und wegschicken. Erst mal im Vertrag nachlesen, was da zur Beendigung des Vertrages steht. Nur wenn da ausdrücklich vereinbart ist, dass die Kosten für Abbau und Rückholung durch den Kunden zu tragen sind, fallen Kosten an.
Auf jeden Fall keinen Auftrag zum Rückbau oder zur Anholung erteilen. Wer den Auftrag erteilt, muss nach meiner Auffassung die Kosten tragen.
MfG
Allgemein12_Deutschland
Primagas-Kunde:
Hallo,
danke für den Hinweis mit dem Auftrag erteilen und so.
Eigentlich denke ich, dass ich unabhängig vom Vertrag eigentlich keine Rückholkosten tragen sollte, denn:
Primagas ist zumindest in meinem Fall ein Betrüger, der mich seit Jahren belügt und übervorteilt.
Primagas hält sich nicht an den von ihnen gebastelten Vertrag, indem sie die unzulässige Preisgleitklausel und die eigentliche Konsequenz daraus ignoriert.
Primagas ignoriert andere Gesetze wie BGB § 315.
Primagas macht und lügt was sie will. Auch Widersprüche gegen deren Abrechnungen ignoriert sie.
Wenn sich ein Kunde von Primagas ich - X(Primagas-Kunde?( z.B. gegen deren betrügerisches Treiben zur Wehr setzt, deren betrügerische Machenschaften nicht weiter akzeptieren will, deren permanente Vertragsbrüche nicht stillschweigend akzeptiert, dann sollen die Betrüger/Abzocker/Primagas das Recht zur außerordentlichen Kündigung haben und ich dafür die Rückbaukosten tragen müssen.
Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, dass die damit durchkommen.
Die Verwerfungen zwischen Primagas und X(Primagas-Kunde?( kamen doch nicht dadurch zustande, dass X(Primagas-Kunde?( seinen Pflichten aus dem Vertrag nicht nachkam, sondern dadurch, dass Primagas ihren Vertrag seit Jahren nicht erfüllte bzw. permanent einseitig, unzulässig, gesetzeswidrig und im Sinne einer Profitmaximierung änderte und sie sich dann über den Widerstand von X(Primagas-Kunde?( ärgerte.
Ich glaube kaum, dass ein Richter der Meinung sein wird, dass man Verbrauchern kündigen darf, nur weil diese die illegalen Machenschaften eines Versorgers nicht weiterhin akzeptieren und dass der Kunde dann für die Rückbaukosten aufzukommen hat. Also grob gesagt, akzeptiere unsere Abzocke/unseren Betrug und wenn nicht, dann zahlst Du obendrauf für die Beendigung des Vertrags.
Nicht nur Primagas hat Anspruch auf Erfüllung des Vertrages, auch der Kunde hat Anspruch auf eine Vertragserfüllung - und darin tut sich Primagas anscheinend sehr schwer - gibt ja auch andere Beispiele hier im Forum - immer die gleiche Masche.
Was versteckt sich eigentlich hinter außenordentlicher Kündigung?
X(Primagas-Kunde?(
Combatant:
@ Primagas-Kunde,
auf gar keinen Fall das sogenannte \"Tankrückholformular\" ausfüllen. Dieses Formular ist nichts weiter als ein \"versteckter Auftrag\" - wenn du das ausfüllst, kommt das einer Auftragserteilung und damit verbundene Kosten für dich gleich! Ich kann dir nur raten (wenn nicht schon vorhanden) einen Anwalt zu konsultieren. Ich habe meinem Anwalt das Schreiben meines Versorgers vorgelegt und er meinte er hätte selten so \"schwammige Schreiben\" gesehen und hat mir von einem Ausfüllen der Formulare strikt abgeraten.
MfG
Combatant
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