Energiebezug > Vertragliches
Primagas - Widerspruch zur Jahresabrechnung?
Galandrith:
Hallo,
wir haben der Preiserhöhung von Primagas am Anfang diesen Jahres Widersprochen und den alten Abschlag weiterhin bezahlt. Nun haben wir die Jahresrechnung bekommen und natürlich will sich der Versorger den höheren Preis nun so wiederholen. Auf der Seite vom Energienetz habe ich gesehen, das Primagas eine Unterlassungserklärung bezüglich der Preisanpassungsklausel im März diesen Jahres bekommen hat. In unserem Vertrag steht genau diese Klausel mit dem gleichen Wortlaut.
Nun möchten wir der Jahresabrechnung widersprechen und ich habe die Frage ob man dafür den Vordruck nehmen kann, den man sich beim Energienetz runterladen kann? Ich denke der gilt für Erdgasbezug aber man kann das doch auch für Flüssiggas verwenden oder?
Kann mir wer recht schnell was dazu sagen, da wir noch vor unserem Urlaub das ganze auf den Weg bringen wollen.
Danke und Grüsse
Gala
Galandrith:
Hallo, da mir hier keiner helfen konnte habe ich mit der Verbraucherzentrale Rp gesprochen. Den Vordruck zum Widerspruch vom Bund der Energieverbraucher habe ich nach Tipps der VZ abgewandelt und werden den heute abschicken.
Wenn Interesse besteht werde ich über den weiteren Gang der Ereignisse berichten.
Viele Grüsse
Gala
Watzl:
Hallo Galandrith,
dies hier ist eine Forum, wo sehr viele Menschen schreiben, um anderen evtl. etwas helfen zu können. Dieses Forum ist ein Platz, um sich austzutauschen usw.
Gerade bei juristischen Problemen und dies sind alle vertraglichen Angelegenheiten, ist es für Laien immer sehr schwer Tipps zu geben. Die Materie ist einfach zu komplex.
Also kann es schon dauern, wenn auf eine Anfrage nicht sofort eine Antwort kommt.
Prima, dass sie hier dennoch die von ihnen unternommenen Schirtte kundtun. Das wird anderen Mut machen, ebenso zu handeln.
Bitte berichten sie weiter über ihr Vorgehen.
Guten Erfolg weiterhin
H. Watzl
energienetz:
wenn die Preiserhöhung ohne Berechtigung erfolgte, machte der Unbilligkeitseinwand einfach keinen Sinn. Bitte doch mal nachlesen:
http://www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Fluessiggas/Fluessiggaspreise_und_Preisgleitklauseln/site__1789/
Und bitte den Vorgang an den Bund der Energieverbraucher schicken, damit das beim Gericht gegen Primagas ein Ordnungsgeld wegen Verstoss gegen das Urteil beantragt werden kann.
Gruss von Aribert
RaMaWu:
Hallo Aribert !!!
Zwar habe ich mich jetzt erst einmal mit meinem Erdgaslieferanten PROGAS auf eine geringere Preiserhöhung eingelassen, aber Ihr o.a. Hinweis mit der Unwirksamkeit von Klauseln bezüglich der Preisanpassung lässt mich noch einmal aufhorchen.
Bei mir im Vertrag ( Juli 2002 ) ist ein Flüssiggaspreis von € 18,-- zzgl. geltender Mehrwertsteuer festgelegt. Weiterhin ist geschrieben, dass der Lieferant berechtigt ist die Flüssiggaspreise dem Marktpreis anzupassen. Die Abrechnung erfolgt dann zum jeweils entsprechenden Tageskurs.
Dies hat bedeutet:
2003 + 3%
2004 + 5%
2005 + 8%
2006 + 14,3%
( immer auf das Vorjahr bezogen )
Bedeutet also, dass ich jetzt € 38,20 / 100ltr bezahle.
Also rund 35% mehr als bei Vertragsabschluss.
Falls also diese Preisanpassungen unnwirksam wären und ich Geld zurückbekommen würde, so könnte ich mit dem Geld schon mal die Hälfte der Kosten für das Ausbaggern unseres erdgedeckten Tanks bezahlen...??
Jetzt frage ich mich auch noch:
1. der Vertrag ist auf 6 Jahre abgeschlossen, was auch nicht geltendem Recht entspricht.
2. die Preisanpassungsklauseln entspricht auch nicht geltendem Recht
gilt bei solchen gravierenden Fehlern überhaupt der Vertrag noch ???
Denn nach wie vor versuche ich drumherumzukommen den jetzigen Tank wieder auszubauen. Ich würde meinem Lieferanten ja sogar einen komplett neuen Tankl für die Haustür stellen. Kommt mich immer noch billiger als ausbuddeln, vor die Tür stellen und
neuen Kauftank wieder einbuddeln.
Denn es stimmen einfach die Verhältnissmässigkeiten bei den Kosten nicht mehr.
Wenn ich Zustimmung aus dem Forum bekommen würde, würde ich diese Frage gerichtlich klären lassen wollen.
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