Hallo Aribert !!!
Zwar habe ich mich jetzt erst einmal mit meinem Erdgaslieferanten PROGAS auf eine geringere Preiserhöhung eingelassen, aber Ihr o.a. Hinweis mit der Unwirksamkeit von Klauseln bezüglich der Preisanpassung lässt mich noch einmal aufhorchen.
Bei mir im Vertrag ( Juli 2002 ) ist ein Flüssiggaspreis von € 18,-- zzgl. geltender Mehrwertsteuer festgelegt. Weiterhin ist geschrieben, dass der Lieferant berechtigt ist die Flüssiggaspreise dem Marktpreis anzupassen. Die Abrechnung erfolgt dann zum jeweils entsprechenden Tageskurs.
Dies hat bedeutet:
2003 + 3%
2004 + 5%
2005 + 8%
2006 + 14,3%
( immer auf das Vorjahr bezogen )
Bedeutet also, dass ich jetzt € 38,20 / 100ltr bezahle.
Also rund 35% mehr als bei Vertragsabschluss.
Falls also diese Preisanpassungen unnwirksam wären und ich Geld zurückbekommen würde, so könnte ich mit dem Geld schon mal die Hälfte der Kosten für das Ausbaggern unseres erdgedeckten Tanks bezahlen...??
Jetzt frage ich mich auch noch:
1. der Vertrag ist auf 6 Jahre abgeschlossen, was auch nicht geltendem Recht entspricht.
2. die Preisanpassungsklauseln entspricht auch nicht geltendem Recht
gilt bei solchen gravierenden Fehlern überhaupt der Vertrag noch

Denn nach wie vor versuche ich drumherumzukommen den jetzigen Tank wieder auszubauen. Ich würde meinem Lieferanten ja sogar einen komplett neuen Tankl für die Haustür stellen. Kommt mich immer noch billiger als ausbuddeln, vor die Tür stellen und
neuen Kauftank wieder einbuddeln.
Denn es stimmen einfach die Verhältnissmässigkeiten bei den Kosten nicht mehr.
Wenn ich Zustimmung aus dem Forum bekommen würde, würde ich diese Frage gerichtlich klären lassen wollen.