Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Primagas - Widerspruch zur Jahresabrechnung?  (Gelesen 43173 mal)

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Offline Combatant

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Primagas - Widerspruch zur Jahresabrechnung?
« Antwort #30 am: 22. Januar 2008, 20:10:55 »
Hallo,
Glückwunsch von mir noch nachträglich!
Was machst du wenn dein Vertrag ausläuft  - kann dein Versorger auch von sich aus den Vertrag kündigen? Wenn die merken dass sie nicht mehr bekommen können - was hindert sie dann daran?
Bin jetzt auch dran mich zu streiten (mit anwaltlicher Hilfe)!

MfG
MM
[align=center][/align][align=center][/align][align=center]\"Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren!\" Bertolt Brecht[/align]

Offline Galandrith

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Primagas - Widerspruch zur Jahresabrechnung?
« Antwort #31 am: 28. Januar 2008, 09:14:33 »
Hallo
und danke für die Glückwünsche. :)

Der Versorger hat keinen Grund mir zu kündigen, mit welcher Argumentation sollten er das tun? Ich zahle ja meinen Abschlag auf Basis meines Vertrags!

Habe meinen Vertrag jetzt nicht vorliegen aber wenn ich ich drüber nachdenke ist eine Kündigung von Seiten des Versorgers nicht so einfach möglich. Werde aber mal nachschauen.

Grüsse
Gala

Offline BSEshop

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Primagas - Widerspruch zur Jahresabrechnung?
« Antwort #32 am: 24. Februar 2008, 19:22:43 »
Hi Galandrith,

check doch mal Deine PN. Kann Urteil und weiteres sehr gut gebrauchen.

BSEshop

Offline Combatant

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Primagas - Widerspruch zur Jahresabrechnung?
« Antwort #33 am: 26. Februar 2008, 20:38:47 »
Hallo Galandrith,

ich habe mich erkundigt - der Versorger kann dich nach Ablauf des Vertrages und unter Einhaltung der in dem Vertrag beschriebenen Kündigungsfristen ordentlich kündigen.
Nach dem Motto \"Wer nicht mitspielt kann gehen oder wird nach Ablauf gekündigt!\"
Diese Praxis wurde auch schon angewendet um nervenden Kunden loszuwerden!

MfG
mmuehlbach
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Offline Ready XL

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Primagas - Widerspruch zur Jahresabrechnung?
« Antwort #34 am: 27. Februar 2008, 11:26:46 »
@mmuehlbach,

... soll das auch heißen, der Versorger dürfe die Gaszufuhr dann auch sperren?

Ready XL

Offline Janka

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Primagas - Widerspruch zur Jahresabrechnung?
« Antwort #35 am: 09. März 2008, 10:24:51 »
Zitat
Original von mmuehlbach
Hallo Galandrith,

ich habe mich erkundigt - der Versorger kann dich nach Ablauf des Vertrages und unter Einhaltung der in dem Vertrag beschriebenen Kündigungsfristen ordentlich kündigen.
Nach dem Motto \"Wer nicht mitspielt kann gehen oder wird nach Ablauf gekündigt!\"
Diese Praxis wurde auch schon angewendet um nervenden Kunden loszuwerden!

MfG
mmuehlbach

Hallo,

ich bin neu hier, lese aber schon sehr lange interessiert mit und kann das mit der Kündigung bestätigen.

Nach jahrelangen Querelen und Einsprüchen gegen die Erhöhungen der Preise wurde uns der Vertrag gekündigt. Immer wieder wurde Druck ausgeübt, dem wir uns bisher mit relativ viel Erfolg entgegen gestellt haben. Die Akte ist mittlerweile sehr dick.

Neues \"Highlight\" - obwohl der Vertrag erst in 2009 ausläuft und der Tankfüllstand per Funk abgefragt wird, sitzen wir heute früh plötzlich im Kalten. Der Tank ist leer!!!!

Nächstes Jahr steht hier ein eigener Tank - endlich :D

Viele Grüße Janka

Offline Primagas-Kunde

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Primagas - Widerspruch zur Jahresabrechnung?
« Antwort #36 am: 22. April 2008, 18:16:04 »
Hallo,

Heute muß ich auch mal schreiben.

Ich lese seit Jahren mit, habe viel Hilfe hier aufgeschnappt. Danke hierfür an alle Partizipienten.

Bedingt durch Haus-mit-Tank-Kauf bin auch ich Kunde dieser Firma geworden.

Seit Jahren habe ich den Primagas-Abrechnungen widersprochen. Es gab dann die hier bekannten Standardantworten betreffs angeblicher Gas-Öl-Preiskopplung, irgendwelcher dubioser Privatgutachten irgendwelcher angeblicher Wirtschaftsprüfer und dass man angeblich nicht mal die Einkaufspreissteigerung vollumfänglich an die Kunden weitergebe.

Vorgebrachte Einwände wegen nichtiger Preisgleitklausel, wegen Unbilligkeit und entsprechende Begrenzung der Abschlagszahlungen auf die Grundforderung. Nur all die Jahre leider ohne irgendeine Einsicht durch Primagas.

Dann habe ich erneut einer Rechnung widersprochen und bereits erfolgte Lastschriften, soweit möglich, widerrufen.

Mahnungsschreiben durch Primagas, Mahnbescheid, Klage, Verfahren noch nicht  abgeschlossen.

Wie andere hier im Forum auch schon berichteten, wurden auch bei mir die bereits gerichtsanhängige Forderung immer wieder auch angemahnt und auch mehrfach trotz widerrufener Einzugsermächtigung von meinem Konto eingezogen.

Und nun, obwohl das Verfahren noch läuft, kam eine außerordentliche Kündigung hier ein. Mit einem Formular, in dem man diverses zu Zählerabbau, Gasabpumpen und Tankabholung anzukreuzen und dann letztendlich zu bezahlen habe.

Hat jemand zu diesem Vorgang: außerordentlicher Kündigung und Tankabbaukosten irgendeine Erfahrung oder Tipps.

 X( Primagas-Kunde ?(

Offline Allgemein12

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Primagas - Widerspruch zur Jahresabrechnung?
« Antwort #37 am: 23. April 2008, 09:11:19 »
Hallo,

checke doch mal ob da in dem Formular irgendwo Auftrag steht. Wenn dem so ist, dieses Formular auf keinen Fall ausfüllen, unterschreiben und wegschicken. Erst mal im Vertrag nachlesen, was da zur Beendigung des Vertrages steht. Nur wenn da ausdrücklich vereinbart ist, dass die Kosten für Abbau und Rückholung durch den Kunden zu tragen sind, fallen Kosten an.

Auf jeden Fall keinen Auftrag zum Rückbau oder zur Anholung erteilen. Wer den Auftrag erteilt, muss nach meiner Auffassung die Kosten tragen.

MfG
Allgemein12_Deutschland

Offline Primagas-Kunde

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Primagas - Widerspruch zur Jahresabrechnung?
« Antwort #38 am: 23. April 2008, 11:10:44 »
Hallo,

danke für den Hinweis mit dem Auftrag erteilen und so.

Eigentlich denke ich, dass ich unabhängig vom Vertrag eigentlich keine Rückholkosten tragen sollte, denn:

Primagas ist zumindest in meinem Fall ein Betrüger, der mich seit Jahren belügt und übervorteilt.

Primagas hält sich nicht an den von ihnen gebastelten Vertrag, indem sie die unzulässige Preisgleitklausel und die eigentliche Konsequenz daraus ignoriert.

Primagas ignoriert andere Gesetze wie BGB § 315.

Primagas macht und lügt was sie will. Auch Widersprüche gegen deren Abrechnungen ignoriert sie.

Wenn sich ein Kunde von Primagas ich -  X(Primagas-Kunde?( z.B. gegen deren betrügerisches Treiben zur Wehr setzt, deren betrügerische Machenschaften nicht weiter akzeptieren will, deren permanente Vertragsbrüche nicht stillschweigend akzeptiert, dann sollen die Betrüger/Abzocker/Primagas das Recht zur außerordentlichen Kündigung haben und ich dafür die Rückbaukosten tragen müssen.

Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, dass die damit durchkommen.

Die Verwerfungen zwischen Primagas und X(Primagas-Kunde?( kamen doch nicht dadurch zustande, dass X(Primagas-Kunde?( seinen Pflichten aus dem Vertrag nicht nachkam, sondern dadurch, dass Primagas ihren Vertrag seit Jahren nicht erfüllte bzw. permanent einseitig, unzulässig, gesetzeswidrig und im Sinne einer Profitmaximierung änderte und sie sich dann über den Widerstand von X(Primagas-Kunde?( ärgerte.

Ich glaube kaum, dass ein Richter der Meinung sein wird, dass man Verbrauchern kündigen darf, nur weil diese die illegalen Machenschaften eines Versorgers nicht weiterhin akzeptieren und dass der Kunde dann für die Rückbaukosten aufzukommen hat. Also grob gesagt, akzeptiere unsere Abzocke/unseren Betrug und wenn nicht, dann zahlst Du obendrauf für die Beendigung des Vertrags.

Nicht nur Primagas hat Anspruch auf Erfüllung des Vertrages, auch der Kunde hat Anspruch auf eine Vertragserfüllung - und darin tut sich Primagas anscheinend sehr schwer - gibt ja auch andere Beispiele hier im Forum - immer die gleiche Masche.


Was versteckt sich eigentlich hinter außenordentlicher Kündigung?

X(Primagas-Kunde?(

Offline Combatant

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Primagas - Widerspruch zur Jahresabrechnung?
« Antwort #39 am: 23. April 2008, 19:32:09 »
@ Primagas-Kunde,

auf gar keinen Fall das sogenannte \"Tankrückholformular\" ausfüllen. Dieses Formular ist nichts weiter als ein \"versteckter Auftrag\" - wenn du das ausfüllst, kommt das einer Auftragserteilung und damit verbundene Kosten für dich gleich! Ich kann dir nur raten (wenn nicht schon vorhanden) einen Anwalt zu konsultieren. Ich habe meinem Anwalt das Schreiben meines Versorgers vorgelegt und er meinte er hätte selten so \"schwammige Schreiben\" gesehen und hat mir von einem Ausfüllen der Formulare strikt abgeraten.

MfG
Combatant
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Offline stefan1501

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Primagas - Widerspruch zur Jahresabrechnung?
« Antwort #40 am: 23. April 2008, 21:10:35 »
@ Primagas-Kunde,

ich hab zwar keine Erfahrungen mit \"außerordentlicher Kündigung und Tankabbaukosten\", aber bei meiner ordenlichen Kündigung wollte die Firma T... über 400 Euro + 150 Euro Tankabsaugung haben.
Ich habe dann von denen eine Aufschlüsselung der Kosten verlangt. Statt dessen kam aber eine Bescheiningung, dass ich den Tank auch selbst zurückbringen lassen kann. Das hab ich dann durch die Firma machen lassen, von der ich den neuen Tank gekauft habe und es hat mich insg. nur 215 Euro gekostet.

Gruß
Stefan

Offline Primagas-Kunde

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Primagas - Widerspruch zur Jahresabrechnung?
« Antwort #41 am: 24. April 2008, 12:16:15 »
Da ja sogar das Bundeskartellamt der Meinung ist, dass u.a. die Primagas GmbH ihre Miettankkunden über viele Jahre in erheblicher Weise geschädigt hat (ich nenne das Betrug, fortgesetzen gewerbsmäßigen Betrug, u.a. daher erlaube ich mir die Firma Primagas GmbH als Betrüger zu bezeichen) habe ich eigentlich keine Bedenken, die Zulässigkeit der nun geforderten Abholkosten für den Tank (den entsprechenden Auftrag werde ich nicht unterschreiben) die durch die außerordentliche Kündigung durch Primagas von diesen gefordert werden, gerichtlich überprüfen zu lassen.

Zitat
Kartellamtspräsident Bernhard Heitzer: \"Durch die Kundenschutzabsprachen wurden die Verbraucher über viele Jahre hinweg in erheblicher Weise geschädigt. Dies gilt gerade für die Kunden, die einen Miettank der etablierten Flüssiggasanbieter nutzen. Sie waren den überhöhten Preisen schutzlos ausgeliefert.“

Annemarie Olbertz
Bundeskartellamt
Pressestelle
Tel.: 0228 - 94 99 214

Der vollständige Text findet sich  auf der Seite http://www.bundeskartellamt.de dort im Archiv der Pressemitteilungen für 2007 vom 19.12.2007

Wie schon gesagt, es kann doch nicht sein, dass Primagas systematisch und flächendeckend ihre Mietgaskunden fortgesetzt und andauernd belügt und betrügt und dass die Kunden, die diesen Betrug nicht akzeptieren wollen, für Vertragsauflösungskosten aufkommen sollen, speziell auch dann, wenn Primagas diesen Querulanten wegen deren Widerstandes kündigt.

 X(Primagas-Kunde?(

Offline Ready XL

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Primagas - Widerspruch zur Jahresabrechnung?
« Antwort #42 am: 25. April 2008, 20:22:54 »
...weiß man denn schon, wer diese anderen vier sind? Zitat aus Pressemitteilung Bundeskartellamt.

\"...Gegen vier weitere Unternehmen sind Verfahren noch anhängig. Die betroffenen Unternehmen sind in der Belieferung von Privat- und Gewerbekunden mit Flüssiggas in Kleintanks (bis 5,6 t) oder mit Flaschengas tätig. Bei den am Kartell beteiligten Unternehmen handelt es sich zum Teil um deutsche Tochtergesellschaften von europaweit agierenden Flüssiggas- und Mineralölunternehmen.\"

Ready XL

Offline OnkelJohn

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Primagas - Widerspruch zur Jahresabrechnung?
« Antwort #43 am: 25. April 2008, 20:52:27 »
Ich war zwar nicht bei Primagas Vertragskunde, aber auch beim meinem (damaligen) Versorger Drachengas gab bzw. gibt es dieses \"Auftragsformular\". Es wurde mir als Anlage zu der Kostenaufstellung für die Behälterabsaugung und den Behälterrücktransport zugeschickt. Man muss mit diesem Formular wirklich vorsichtig sein, denn in meinen Fall wollte Drachengas sogar noch für den Zeitraum zwischen dem Ende des Mietvertrages und dem Termin der Tankabholung, dass ich weiter die Tankmiete bezahlen soll. Ich sollte, wenn es nach denen gegangen wäre, also für einen zur Abholung bereitgestellten Tank noch solange Miete zahlen, bis ich denen den \"Auftrag\" zur Rückholung ihres Behälters gegeben hätte. Mein Rechtsanwalt meinte nur, dass Drachengas \"heiße Luft\" blasen würde, denn ab Vertragsende gibt es keine rechliche Grundlage für eine Tankmiete, zumal der Tank in meinem Fall nicht mehr benutzt wurde.

Gruß
OnkelJohn

Offline Combatant

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Primagas - Widerspruch zur Jahresabrechnung?
« Antwort #44 am: 25. April 2008, 21:36:04 »
Das Ende der Vertragslaufzeit bedeutet das Ende der \"Aufbewahrungs- und Sicherungspflicht\" seitens des Kunden und damit gibt es keine rechtliche Grundlage! Man versucht hier seitens der Versorger Druck auf die Kunden auszuüben! Habe ebenfalls kein Formular ausgefüllt und siehe da: Der Tank wird abgesaugt und auch abgeholt - ohne jegliche Beauftragung!

MfG
Comatant
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