Energiepreis-Protest > Gelsenwasser

Gelsenwasser

<< < (6/9) > >>

Kampfzwerg:
@ Free Energy

herzlichen Dank für Deine Antwort, der ich nur voll zustimmen kann, aber ich bin der falsche Adressat! :lol:

Mein statement zu einem Sondervertragsangebot meines Versorgers findest Du hier:
NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg

Und ich werde den :twisted:  tun, die Preise von Stand 09/2004 zu zahlen, ich zahle nur vertragsgerechte 1,5 Pfg!!! :D
Also brauchst Du Dir keine Sorgen um mich zu machen :)

Ich hatte den obigen Beitrag von wau-wau nur an dieser Stelle eingefügt :wink:

userD0008:
Zum 01.04.2007 habe ich den von Gelsenwasser angebotenen Sondervertrag nicht unterschrieben, weil ich nicht auf die Überprüfung der Gaspreise / Preiserhöhungen nach § 315 BGB verzichten wollte.

Jetzt teilt Gelsenwasser mit, dass zum 01.08.2007 der Arbeitspreis im Grundversorgungstarif um netto 0,4 Cent / kWh oder 8,4 % erhöht wird (bei einem festen, leistungsunabhängigen Grundpreis)

Die Abrechnung würde aber automatisch zu den - um 3,2 % gesenkten - günstigen Sonderpreisen erfolgen (der Arbeitspreis ist  netto 11,9 % niedriger), wenn ich bis zum 31.07.2007 keine gegenteilige Nachricht gebe.

Die neuen Sonderkundenbedingungen wurden der Info als Anlage beigefügt.

Werde ich jetzt automatisch Sonderkunde (mit Gültigkeit der  Sonderkundenbedingungen), wenn ich nicht bis zum 31.07.2007 gegenteilige Nachricht gebe?

Könnte also mein Schweigen ggf. als zustimmende Willenserklärung ausgelegt werden mit der Folge, dass ich dann meine bisherigen Widersprüche nach § 315 BGB vergessen kann?

eislud:
Guckst Du hier

userD0008:
Auszug aus dem Schreiben von Gelsenwasser:

„in die Diskussion um die Gaspreise in Deutschland ist Klarheit gekommen. Das oberste deutsche Gericht, der Bundesgerichtshof (BGH), hat am 13. Juni 2007 zu diesem Thema ein Urteil gefällt. Da Sie gegen die Erhöhungen unserer Gaspreise Einspruch eingelegt und die Rechnungen gekürzt haben, wird Sie das interessieren.
Der BGH sagt, dass § 315 BGB grundsätzlich eine gerichtliche Überprüfung der Billigkeit einer Preiserhöhung erlaubt. Gasversorgungsunternehmen haben jedoch die Möglichkeit, gestiegene Bezugskosten weiterzugeben. Die Pressenotiz des BGH zu diesem Urteil liegt bei.
Gelsenwasser hat die Gaspreise nur angehoben, wenn die Bezugskosten gestiegen sind. Das hat ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer geprüft und bestätigt, wie wir es Ihnen in der Vergangenheit auch mitgeteilt haben. Er hat uns bescheinigt, dass wir teilweise sogar geringere Steigerungen an unsere Kunden weitergegeben haben. In diesem Jahr haben wir die Preise schon zweimal gesenkt.
Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie, unsere Forderungen in Höhe von ..... € in den nächsten Tagen auszugleichen. Vielen Dank.“

Sollte man darauf reagieren? – Die geforderte Offenlegung der Kalkulationsgrundlage steht immer noch aus.

Majue:
Hallo,

bitte hier mal weiterlesen:
Umstellung auf Sondervertrag \"Best\"
und hier Nachforderung der einbehaltenen Beträge
 
Gruß
Jürgen Markert

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln