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Gelsenwasser

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Tomkol:
Auch ich habe den Brief von Gelsenwasser des Moin aktuell erhalten.

Die beiden Links vom vorigen Posting führen ins Nichts.

Kann ich den Musterbrief bezüglich BGH 2007 anwenden?

Sind Rückflüsse der GeWa bekannT? Gruss thomas


PS: Kann manchmal nicht schreiben. Mir wird ausgerichtet, ich habe keine Befugnisse, obwohl ich eingeloggt bin. Nun funktionierts auf einmal wieder...

Tomkol:

--- Zitat ---Original von Tomkol
Auch ich habe den Brief von Gelsenwasser des Moin aktuell erhalten.

Die beiden Links vom vorigen Posting führen ins Nichts.

Kann ich den Musterbrief bezüglich BGH 2007 anwenden?

Sind Rückflüsse der GeWa bekannT? Gruss thomas


PS: Kann manchmal nicht schreiben. Mir wird ausgerichtet, ich habe keine Befugnisse, obwohl ich eingeloggt bin. Nun funktionierts auf einmal wieder...
--- Ende Zitat ---

Erhalten hier nur ausgewählte/erwählte Antwort?

Der Link greift nicht mehr.

Das Musterschreiben, sowie der dazugehörige Thread sind schon älter. Also müsste es doch erfahrungen zum Prozedere geben...

Ich habe den Musterbrief auch abgesendet.

http://www.energieverbraucher.de/files.php?dl_mg_id=901&file=dl_mg_1185986444.doc

DieAdmin:
@Tomkol,

auf konkrete Fragen erhält man sicherlich Antworten von demjenigen, an die man diese richtet.
Und für sowas ist der Bereich \"Diskussion über das Forum\" vorgesehen.
zum Beispiel dieser Thread: Teilweise Schreibrechte in einem Bereich?
eignet sich über das Problem weiterdiskutieren, wenns auch so sein sollte. Auf diese Weise haben andere User auch was davon.

Die obigen Links gehen deswegen nicht, da das dreifache -w- zuviel ist. Habs geändert.

Tomkol:
Die Frage war doch konkret gestellt. Angesprochen, sollten  diejenigen sein, die über diesen Musterbrief und die Erfolge oder Mißerfolge Bescheid wissen.

Klar ist es für mich interessant zu wissen, was von der Gelsenwasser als nächstes kommt. Einige ältere Mitstreiter haben hier aus dem Raum sicher schon den Überblick verloren und gezahlt. Hatte jüngst ein Telefonat mit einem Herrn, der sich unsicher wurde und da kann man nur wenig tun.

Bei diesen fadenscheinigen Gesetzen, was di e Ölpreisbindung angeht, die sich ja offensichtlich im \"rechtssicheren\" Raum bewegt, wenn sie 6 Monate verspätet auf die billigeren Ölpreise umberechnet. Eigentlich ein Skandal sowas.

PVGF:

--- Zitat ---Original von Tomkol
Bei diesen fadenscheinigen Gesetzen, was di e Ölpreisbindung angeht, die sich ja offensichtlich im \"rechtssicheren\" Raum bewegt, wenn sie 6 Monate verspätet auf die billigeren Ölpreise umberechnet.
--- Ende Zitat ---

Es gibt keine Gesetze, in denen die Ölpreisbindung definiert ist.

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