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Gelsenwasser

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Majue:
:?  Ich akzeptiere zur Zeit nur den Gaspreis von 2004. Kann ich denn davon auch 8 % kürzen oder warte ich, bis der Preis unter den Preis von 2004 fällt?

Gruß
Jürgen

RR-E-ft:
@Majue

Wenn man die Preise insgesamt als unbillig gerügt hat und nicht etwa irgend einen Preis ausdrücklich als angemessen akzeptiert oder gar vereinbart  hat, kann man jederzeit neu entscheiden, was man weiter unter Vorbehalt zu zahlen bereit ist.

Im Übrigen ist es Unfug, wenn man die Preiserhöhungen verweigert hat, nun darauf zu schließen, irgend ein unter dem Preis vor den Preiserhöhungen liegender Preis entspräche der Billigkeit.

Diese Vorgehensweise wird sich nicht vermitteln lassen.

Man sollte also überlegen, warum und wie man darauf kam, derzeit nur die Preise 2004 zu akzeptieren.

Dann sollte man im Umkehrschluss auch darauf kommen, wie sich die Preissenkung auswirkt.

Majue:
:lol:

Kampfzwerg:
Ich habe diesen Beitrag von wau-wau hier nur eingefügt!
wau-wau
Anmeldungsdatum: 28.07.2006
Beiträge: 2

 Verfasst am: Di März 06, 2007 21:48 pm    Titel: Gelsenwasser - 01.04.2007 - Neue Preise und neue Bedingungen  

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Aufgrund der Bestabrechnung bin ich seit 2001 bei einem Verbrauch von 27000 kWh/18KW als Sonderkunde in den Tarif Erdgas Maxi eingestuft.
Zum 01.04.07 entfällt dieser Tarif, nach meinem Verbrauch käme der Tarif Best in Frage - allerdings werden auch die Bedingungen geändert.
Die Zusendung meiner Vertragsunterlagen ist angekündigt.

Eine Unterzeichnung bedeutet Anerkennung der Bedingungen Sonderkunde und Preise.
Oder kann ich mich gleichzeitig auf § 315 berufen und meinen Widerspruch auf die neue Preisbasis erweitern ?

Alternativ bietet sich mE an, ab 01.04.07 den Tarif Midi zu wählen, der bei meinem Verbrauch 18 € teurer ist.
Dieser Tarif fällt unter "Allgemeine Preise für die Versorgung mit Erdgas im Rahmen der Grundversorgung und der Ersatzversorgung", in den entsprechenden Bedingungen findet sich unter §17 folgender Hinweis im Hinblick auf die Fälligkeit von Rechnungen und Abschlägen: "§ 315 bleibt von Satz 2 unberührt".

Demnach könnte ich bei dem Tarifwunsch Midi gleichzeitig mit der Vertragsunterzeichnung meinen Widerspruch auf den Tarifstand 01.04.07 erweitern.
Was passiert, wenn ich keinen Vertrag unterschreibe ?

Im übrigen:
Bei meinem Verbrauch ist der Vergleich Maxi/Best bei den Arbeitspreisen 11,2 % günstiger, der Grundpreis aber um 38,4 % teurer - in der Summe um 6,4 % billiger.

Free Energy:
Hallo Kampfzwerg,

wir sind auch bei Gelsenwasser und haben ebenfalls die neuen Verträge erhalten.

Wenn Du also diese neuen Verträge einfach so unterschreibst, bist Du plötzlich Sondervertragskunde und kannst dich so ohne weiteres nicht mehr auf § 315 BGB berufen !!! :twisted:

Das wäre dann wohl eher nicht so toll, weil dann wohl Deine früheren Bemühungen im Zusammenhang mit dem § 315 BGB hinfällig wären, d.h. Du könntest dann Deinen ganzen bisherigen Widerspruch vergessen, logisch oder ? :roll:

Ich würde weiter in der Grundversorgung bleiben, und ganz normal Widerspruch nach § 315 BGB einlegen, die Gasabschläge auf den Preisstand von 9/2004 kürzen, und gut ist`s. 8)

Alles andere wäre ein Festlegung für ein Jahr und evtl. mehr auf viel zu hohem Preisniveau, okay ? :(

Also, hefte die Sonderverträge lieber ab und schicke sie auf keinen Fall zurück, sonst kannst Du gleich alles zahlen, was Gelsenwasser von Dir fordert ! :idea:

Gruß

Free Energy

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